RRB Nr. 193/2015
Berufsschule für Mode und Gestaltung, Zürich, Gesamtsanierung Schulhaus Ackerstrasse 30, Projektierung, gebundene Ausgabe
4. März 2015Deutsch3 min
Source zh.ch
Berufsschule für Mode und Gestaltung, Zürich, Gesamtsanierung Schulhaus Ackerstrasse 30, Projektierung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2015
193. Berufsschule für Mode und Gestaltung, Zürich (Gesamtsanierung Schulhaus Ackerstrasse 30, Projektierungskredit)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Schulhaus Ackerstrasse 30 in Zürich wurde Anfang der 1960er- Jahre erstellt und in Betrieb genommen. 50 Jahre nach dem Bezug ist eine umfassende Sanierung notwendig. Die Gebäudehülle entspricht nicht mehr den heute geltenden ener- getischen Standards. Zur Beschattung stehen lediglich von Hand be- dienbare innere Sonnenstoren zur Verfügung. Die alten Schiebefenster aus den 1960er-Jahren sind undicht. In den Sommermonaten steigen die Raumtemperaturen erheblich an, sodass der Unterricht nur noch einge- schränkt durchgeführt werden kann. Insbesondere bei Prüfungen stellt dies ein nicht hinnehmbares Erschwernis dar. In den Wintermonaten gibt es einen kritischen Temperaturabfall im Bereich der Fassade. Ein Ersatz der Fenster und Heizkörper sowie eine Verbesserung der Wärmedäm- mung sind dringend erforderlich. Mit Beschluss Nr. 2039/2008 genehmigte der Regierungsrat den Pro- jektantrag und gab das Projekt für die Phase Vorstudie frei. Im Rahmen einer Zustandsanalyse wurde ein provisorischer Gesamtkostenrahmen ermittelt. Um die weiteren Planungsschritte einleiten zu können ist die Bewilligung von Projektierungsgeldern notwendig.
B. Projekt Der Schulbetrieb wird während der Bauphase in das bestehende Pro- visorium an der Limmatstrasse 45/47 (ehemals Zürcher Hochschule der Künste) und der Ausstellungsstrasse 90 verlegt. Das Provisorium wird zur- zeit von der Allgemeinen Berufsschule Zürich genutzt und nach Fertig- stellung der Sanierung des Schulhauses am Sihlquai 87 im Februar 2017 für die Nutzung durch die Berufsschule für Mode und Gestaltung frei. Die Aussenhülle sowie die Haustechnik werden erneuert, die Wärme- dämmung wird den heutigen Normen angepasst. Zudem werden sicher- heitstechnische Massnahmen hinsichtlich Erdbebensicherheit, bauliche Massnahmen zum Schutz vor zielgerichteter Gewalt und Massnahmen zur Beseitigung von Schadstoffen umgesetzt. Der Lift wird ersetzt. Es wer- den Veränderungen an der Raumeinteilung vorgenommen, um diese an die aktuellen Nutzerbedürfnisse anzupassen.
C. Finanzielles Für die Projektierung ist eine Ausgabe von Fr. 1 700 000 erforderlich. Grundlage bilden der angenommene Kostenrahmen von rund 15 Mio. Franken und die im Planerwahlverfahren offerierten Honorarparame- ter des Generalplanerteams. Die Projektierungskosten setzen sich wie folgt zusammen: BKP Arbeitsgattung in Franken 51 Bewilligungen 50 000 52 Muster, Modelle, Vervielfältigungen 60 000 59 Honorare 1 450 000 60 Reserve 140 000 Total einschliesslich MWSt 1 700 000 Die Ausgabe von Fr. 1 700 000 für die Phase Projektierung geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss §§ 36 lit. b, 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und ist durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für das Vorhaben sind im Budget 2015 Fr. 900 000 eingestellt, die rest- lichen Ausgaben fallen in den nachfolgenden Planjahren an und sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2015–2018 mit ins- gesamt 14,5 Mio. Franken eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung der Sanierung des Schulhauses Ackerstrasse 30 der Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich wird eine gebundene Aus- gabe von Fr. 1 700 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi