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Entscheid

RRB Nr. 195/2010

Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK), Umsetzungsplan 2009-2015, Kenntnisnahme

10. Februar 2010Deutsch4 min

Source zh.ch

Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK), Umsetzungsplan 2009-2015, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Februar 2010

195. Naturschutz-Gesamtkonzept, Umsetzungsplan 2009–2015 Mit Beschluss Nr. 3801/1995 setzte der Regierungsrat das «Naturschutz- Gesamtkonzept für den Kanton Zürich» (NSGK) fest. Zehn Jahre danach nahm er Kenntnis vom Bericht «10 Jahre Naturschutz-Gesamt- konzept für den Kanton Zürich 1995–2005, Stand der Umsetzung» (RRB Nr. 1556/2006), und beauftragte die Baudirektion, die Umsetzung des NSGK weiter voranzutreiben. Der Bericht zeigt auf, dass die Natur- schutzmassnahmen wirken, die Umsetzung voranschreitet, dass aber zusätzliche Anstrengungen nötig sind, um die Ziele zu erreichen. Die Erhaltung der einheimischen Biodiversität und der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine Aufgabe, die zunehmend wichtig, aber auch schwieriger wird. Zusätzliche neue Aufgaben wie die Umsetzung von verschiedenen neuen nationalen Inventaren (Inventare der Amphibien- laichgebiete, der Trockenwiesen und Weiden usw.) stehen abnehmenden Mitteln gegenüber (Abbau von vier Stellen und eine teuerungsberei- nigte Kürzung der Finanzen um 2 Mio. Franken pro Jahr im Rahmen des San04). Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates nahm diese Diskrepanz zum Anlass, Aufwand und Leistungen der Fachstelle Natur- schutz (FNS) zu überprüfen. Sie kam zum Schluss, dass die Fachstelle zusammen mit ihren Partnern angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel einen beachtlichen Leistungskatalog vorweisen kann, dass aber die Mittel für die Erreichung der Ziele nicht ausreichten (vgl. Bericht der GPK über ihre Tätigkeit vom Mai 2007 bis April 2008, KR- Nr. 296/2008, S. 20–23). Der 10-Jahres-Bericht schlägt vor, dass für die Beschleunigung der Umsetzung des NSGK ein Umsetzungsplan erarbeitet werden soll. Die- ser liegt nun vor (Umsetzungsplan NSGK 2009–2015 vom 12. November 2009). Gemäss Entwicklungsschwerpunkt E 10 des Amtes für Land- schaft und Natur (KEF 2010–1013) sollen die Ziele des NSGK bis im Jahr 2025 vollständig umgesetzt werden. Die Trendabschätzung im Umsetzungsplan zeigt, dass mit den bestehenden Mitteln diese Ziele auch langfristig nicht erreicht werden können. Für die künftige kantonale Naturschutzarbeit werden drei Strategievarianten vorgestellt, und es wird abgeschätzt, wie weit mit diesen die Ziele des NSGK bis 2015 bzw. 2025 umgesetzt werden können:

Erwägungen

1. Strategievariante: «Basis 2005» Bei gleich bleibenden Mitteln können die Ziele des NSGK auch lang- fristig nur gut zur Hälfte umgesetzt werden. Seit der Kürzung der Mit- tel im San04 konnte trotz verschiedener Gegenmassnahmen (z. B. Aus- lagerung von Leistungen an Externe) ein Leistungsabbau nicht verhindert werden. Das Rationalisierungspotenzial ist ausgeschöpft, eine sachge- rechte Umsetzung der neuen Bundesaufgaben oder sogar eine Be- schleunigung der Umsetzungsarbeit ist nicht möglich.

2. Strategievariante: «Basis+» Für ausgewählte Ziele soll in den nächsten Jahren eine Steigerung der Umsetzung angestrebt werden (Sicherstellung der sachgerechten Bewirtschaftung der rund 1000 Schutzgebiete von überkommunaler Bedeutung, Verbesserung der Beratung der Gemeinden und weitere). Damit sollen auch bisher getätigte Investitionen (z. B. die über Jahre mit Beiträgen in Millionenhöhe unterhaltenen und aufgewerteten Schutz- gebiete) langfristig gesichert werden. Dazu sind zusätzliche Mittel nötig: Zwei Stellen in der Unterhaltsequipe und drei Stellen bei der FNS in Zürich sowie jährlich 2 Mio. Franken für Umsetzungsmassnahmen. So kann die Zielerreichung bis 2025 auf gegen 70% gesteigert werden.

3. Strategievariante: «Projektmodule» Als Ergänzung zur Strategievariante Basis+ soll mit Projektmodulen die Umsetzung den Zielen des NSGK nähergebracht werden. Es werden drei Projektmodule «Zusammenarbeit mit Gemeinden», «Biodiversitäts- kodex Kanton Zürich» und «Naturerlebnisse» zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen. Die zusätzlich erforderlichen Mittel für jedes Projekt- modul sind in einem Detailprojekt zu ermitteln. Dieses bildet die Grund- lage für den Umsetzungsentscheid. Mit der Strategievariante Basis+, ergänzt durch geeignete Projektmodule, kann die Umsetzung bis 2025 in den «grünen Bereich», bis gegen 80%, vorangebracht werden. Der Bericht schlägt vor, dass bis 2025 wenigstens 75% der Ziele des NSGK umgesetzt sein sollten. Dazu ist die Ausführung der Strategie- variante Basis+ sowie zusätzlich ausgewählter Projektmodule erforder- lich. Im jetzigen finanzpolitischen Umfeld muss berücksichtigt werden, dass vorderhand keine neuen Stellen für die Erreichung der Mindest- ziele geschaffen werden können. Realistisch erscheint aber die Umset- zung von einzelnen Projektmodulen mit Schaffung der dazu erforder- lichen aus Drittmitteln finanzierten Stellen. Dieser pragmatische Ansatz und die flexible Gestaltung der Projektmodule lassen einen Gestaltungs- spielraum offen und legen gleichzeitig die Grundlage für eine raschere Annäherung an die NSGK-Ziele.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Umsetzung des NSGK 2009–2015 im Sinne der Erwägungen wird zugestimmt.

II. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi