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Entscheid

RRB Nr. 1984/2009

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Regierungsrates, Amtsdauer 2007-2011, Ergebnisse, Veröffentlichung

9. Dezember 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Regierungsrates, Amtsdauer 2007-2011, Ergebnisse, Veröffentlichung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2009

1984. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Regierungsrates

Erwägungen

für den Rest der Amtsdauer 2007–2011; Ergebnisse des ersten Wahlganges vom 29. November 2009, Publikation Am 29. November 2009 fand der erste Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Regierungsrates für den Rest der Amtsdauer 2003–2007 statt. Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) ist die Zusammenstellung der Ergebnisse für den ganzen Kanton, ergänzt mit einem Auszug der ge- meindeweisen Auflistung der massgebenden Zahlen, im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von fünf Tagen, den Herausgabetag des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betref- fend dieser Volksabstimmung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden (§§ 147 ff. GPR). Die Direktion der Justiz und des Innern hat die Wahl dem neu gewählten Mitglied unter Hinweis auf das Rechtsmittel und die Bestimmungen über die Wahlablehnung und die Unvereinbar- keit mitzuteilen (§ 81 Abs. 1 GPR und § 13 lit. f Verordnung über die politischen Rechte).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs für die Ersatzwahl eines Mit- gliedes des Regierungsrates für den Rest der Amtsdauer 2007–2011 vom 29. November 2009 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt, Textteil, veröffentlicht (ABl 2009, 2414).

II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi