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Entscheid

RRB Nr. 2021/2008

Volksschule, Mühlerama, Beitragsberechtigung und -erhöhung

17. Dezember 2008Deutsch3 min

Source zh.ch

Volksschule, Mühlerama, Beitragsberechtigung und -erhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2008

2021. Volksschule, Mühlerama (Beitragsberechtigung und -erhöhung)

Erwägungen

Der Stiftung Mühlerama wird seit 1991 eine jährliche Subvention von Fr. 25 000 ausgerichtet. Ende 2008 läuft die mit RRB Nr. 528/2005 letzt- mals verlängerte Beitragsberechtigung aus. Die Stiftung Mühlerama ersucht mit Schreiben vom 9. April 2008, die Staatsbeitragsberechtigung zu verlängern und gleichzeitig den Staatsbeitrag um Fr. 15 000 auf Fr. 40 000 zu erhöhen. Der Wunsch nach einer Beitragserhöhung wird insbesondere mit der seit 1991 aufgelaufenen Teuerung sowie mit gestiegenen Betriebsausgaben begründet. Die Stiftung Mühlerama führt in den kulturhistorisch wertvollen Gebäuden der 1983 stillgelegten Mühle Tiefenbrunnen in Zürich See- feld ein Museum zu den Themen Getreide und Brot. Beim Mühlerama handelt es sich um die einzige als Museum erhaltene Industriemühle der Schweiz, die noch in vollem Betrieb erlebt werden kann. Das Museum hat sich als erfolgreiche kulturelle Institution einen Namen geschaffen und wird jährlich von 13 000 bis 17 000 Personen besucht, darunter zahl- reiche Schulklassen, die sich in Führungen, Workshops und Sonderaus- stellungen mit Themen im Zusammenhang mit Getreide und Brot aus- einandersetzen. Das Interesse der Schule am Museum ist ausgewiesen, konnten 2007 doch 165 Klassenbesuche verzeichnet werden. Es rechtfertigt sich des- halb, die Beitragsberechtigung zu verlängern und die aufgelaufene Teuerung auszugleichen. Auf eine reale Anhebung der Subvention ist jedoch zu verzichten. Der Staatsbeitrag soll deshalb um die Hälfte des ersuchten Betrages, d. h. um Fr. 7500 oder 30%, auf Fr. 32 500 erhöht werden. Damit wird die seit 1991 kumulierte Teuerung von rund 28% ausgeglichen. Gleichzeitig soll die per Ende 2008 auslaufende Beitrags- berechtigung im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert werden. Die Bildungsdirektion ist zu ermächtigen, der Stiftung Mühlerama gestützt auf § 14 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) ab 2009 eine jährliche Subvention von Fr. 32 500 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, auszurichten. Die benötigten Mittel sind im Budget 2009 sowie im KEF 2009–2012 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Mühlerama wird im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 bis 31. Dezember 2012 verlängert.

II. Vor Ablauf der Beitragsberechtigung, spätestens jedoch bis 31. März 2012, ist ein begründetes Gesuch um Verlängerung einzureichen.

III. Der Stiftung Mühlerama wird ab 2009 eine jährliche Subvention bis Fr. 32 500 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, zugesichert.

IV. Die Ausrichtung der Subvention ist an die Bedingung geknüpft, dass Jahresrechnung und Jahresbericht jeweils der Bildungsdirektion vorgelegt werden.

V. Mitteilung an die Stiftung Mühlerama, Seefeldstrasse 231, 8008 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi