RRB Nr. 2027/2009
Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage VSFM, neue Statuten, Genehmigung
16. Dezember 2009Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage VSFM, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2009
2027. Gemeindewesen (Zweckverband Kläranlage VSFM)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Fällanden und Maur bilden zusammen seit 1956 einen Zweckverband für den Bau, Betrieb, Unterhalt und die Optimierung einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 289/1956). Aufgrund der verfas- sungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisie- ren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatu- ten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 16. März, 17. Juni, 19. Juni und 3. Juli 2009 haben die Stimmberechtigten der vier Verbandsgemein- den den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Uster hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wur- den. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die Kantonsverfassung, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Kläranlage VSFM werden geneh- migt.
II. Mitteilung an den Zweckverband Kläranlage VSFM, Sekretariat Volketswil, Zentralstrasse 20b, 8604 Volketswil, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Volketswil, Zentralstrasse 5, 8604 Volketswil, Schwerzenbach, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, Fällanden,
Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, und Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, Postfach, 8610 Uster, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi