RRB Nr. 203/2014
Statthalteramt Pfäffikon, Amtsdauer 20132017, Stellvertretung, Ernennung, Genehmigung
26. Februar 2014Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2014
203. Statthalteramt Pfäffikon (Stellvertretung)
Erwägungen
Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 986/2013 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter aller Statthalter für die Amtsdauer 2013–2017 geneh- migt. Beim Statthalteramt Pfäffikon betraf dies die Ernennung von Ad- junkt Jost Heitz zum ordentlichen sowie Rechnungsführerin Monika Oehrli zur ausserordentlichen Stellvertreterin. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2013 teilt der Statthalter des Bezirks Pfäffikon mit, dass er Jost Heitz aufgrund dessen Kündigung per 31. Ja- nuar 2014 als ordentlichen Stellvertreter entlassen habe. Gleichzeitig gibt er die Ernennung der künftigen Bezirksratsschreiberin Karin Weyermann, lic. iur., zur ordentlichen Stellvertreterin ab 16. Juli 2014 für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 bekannt. Der Statthalter ersucht um Genehmigung der Ernennung von Karin Weyermann zur ordentlichen Stellvertreterin durch den Regierungsrat. Aufgrund der Ausbildung als Juristin und der bisherigen beruflichen Er- fahrung als Juristische Sekretärin in der Bezirksratskanzlei Uster und als ausserordentliche Bezirksratsschreiberin in der Bezirksratskanzlei Hinwil darf vorausgesetzt werden, dass Karin Weyermann die ordentliche Stellvertretung des Statthalters gewährleistet. Die Ernennung kann dem- nach genehmigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die vom Statthalteramt des Bezirks Pfäffikon für den Rest der Amts- dauer 2013–2017 vorgenommene Ernennung von Karin Weyermann, lic. iur., künftige Bezirksratsschreiberin beim Bezirksrat Pfäffikon, zur ordent- lichen Stellvertreterin für die Geschäfte des Statthalters wird genehmigt.
II. Mitteilung an Karin Weyermann, Witikonerstrasse 247, 8053 Zürich, das Statthalteramt Pfäffikon sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi