RRB Nr. 203/2023
Gemeindewesen, Ehemaliges Kreisspital Rüti, Auflösung, Kenntnisnahme
1. März 2023Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Ehemaliges Kreisspital Rüti, Auflösung, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023
203. Gemeindewesen (Zweckverband Ehemaliges Kreisspital Rüti)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrech- tikon und Rüti bilden seit 1970 einen Zweckverband für die Erhaltung der Liegenschaft des ehemaligen Kreisspitals Rüti als Land- und Raum- reserve für künftige Aufgaben im Interesse der Verbandsgemeinden (RRB Nr. 1914/1970). Aufgrund des revidierten Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und der damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragten die Gemeindevorstände den Verbands- gemeinden die Auflösung des Zweckverbands. Die Gemeinde Rüti übernimmt gegen Entschädigung der übrigen Verbandsgemeinden alle Vermögenswerte des Zweckverbands. Anlässlich der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 haben die Stimmberechtigten der Verbands- gemeinden beschlossen, den Zweckverband per 31. Dezember 2022 auf- zulösen. Die Bezirksräte Hinwil und Meilen haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Mit Gesuch vom 5. Januar 2023 ersuchte der bisherige Präsident des Zweckverbands den Regierungsrat um Kenntnisnahme von der Auflö- sung des Zweckverbands per 31. Dezember 2022.
2. Die Auflösung des Zweckverbands Ehemaliges Kreisspital Rüti gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des aufgelösten Zweckverbands sind von der vor- maligen Verbandssitzgemeinde Rüti ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon und Rüti bestehenden Zweckverbands Ehemaliges Kreisspital Rüti per 31. Dezember 2022 wird Kenntnis ge- nommen.
II. Die Akten des aufgelösten Zweckverbands Ehemaliges Kreisspital Rüti sind von der vormaligen Verbandssitzgemeinde Rüti ins Gemeinde- archiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archiv- gesetz.
III. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, – Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, – Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, – Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, – Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, – die Bezirksräte – Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, – Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli