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Entscheid

RRB Nr. 2040/2009

Hochschule Rapperswil, HSR, Jahresrechnung 2008

16. Dezember 2009Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2009

2040. Hochschule Rapperswil, HSR (Jahresrechnung 2008)

Erwägungen

Der Hochschulrat der Hochschule Rapperswil (HSR) hat an seiner Sitzung vom 28. April 2009 die Jahresrechnung 2008 behandelt und empfiehlt sie gestützt auf Art. 4 Abs. 2 lit. c der Vereinbarung über die HSR den Regierungen der Vertragskantone zur Annahme. Infolge der Kündigung der Mitgliedschaft in der Vereinbarung über die HSR auf Ende des Schuljahrs 2007/08 (RRB Nr. 1301/2006) entfällt inskünftig die Genehmigung der Jahresrechnung. Die Betriebsrechnung 2008 weist bei Einnahmen von Fr. 67 700 270 und Ausgaben von Fr. 65 718 725 einen Ertragsüberschuss von Fr. 1 981 545 aus. Der Anteil des Kantons Zürich beträgt Fr. 11 362 705 (Rechnung 2007: Fr. 14 966 160). Er bemisst sich gemäss Art. 17 der Vereinbarung über die HSR nach dem Anteil der Studierenden mit stipendienrecht- lichem Wohnsitz auf seinem Gebiet. Der um Fr. 3 603 455 geringere Bei- trag des Kantons gegenüber dem Vorjahr ist eine Folge der Kündigung der Mitgliedschaft in der Vereinbarung über die HSR. Der Kanton leistet für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz auf seinem Gebiet nurmehr die Beiträge gemäss der Fachhochschulvereinbarung und zahlt für eine Übergangszeit (Schuljahre 2008/09 bis 2010/11) zu- sätzlich Fr. 1 000 000 jährlich an den Betrieb der Hochschule Rapperswil (RRB Nr. 1301/2006). Durch anteilsmässige Verrechnung des Ertragsüberschusses 2007 von Fr. 1 287 600 verringert sich der Kostenanteil des Kantons Zürich auf Fr. 10 075 105. Der Hochschulrat hat zudem beschlossen, auch den Ertragsüberschuss 2008 von Fr. 1 981 545 zurückzuzahlen. Davon wird Kanton Zürich Fr. 745 820 erhalten. Die Bilanz schliesst per 31. Dezem- ber 2008 mit einer Summe von Fr. 47 122 713 ab. Gemäss Schreiben der HSR vom 6. Oktober 2009 werden dem Kan- ton Zürich zusätzlich Fr. 102 319 aus aufgelösten Abgrenzungen über- wiesen. Nach Art. 18 der Vereinbarung bedürfen Rücklagen und Rückstel- lungen der Bewilligung durch die Regierungen der Trägerkantone. Die gesamten Rücklagen dürfen 5% der Bruttoaufwendungen nicht über- steigen. Diese Voraussetzung ist bei Rücklagen von Fr. 3 310 000 erfüllt. Zudem sind die Rückstellungen im Umfang von Fr. 4 085 000 zu bewil- ligen. Die Rückstellungen werden für Beschaffungen und Projekte, wie die Sanierung bestehender Anlagen und die Umsetzung der Master- Studiengänge, gebildet.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Betriebsrechnung 2008 und Bilanz per 31. Dezember 2008 der Hochschule Rapperswil werden genehmigt.

II. Der Bildung von Rücklagen im Umfang von Fr. 3 310 000 sowie Rückstellungen von Fr. 4 085 000 wird zugestimmt.

III. Mitteilung an den Präsidenten des Hochschulrates (Regierungsrat Kurt Zibung, Regierungsgebäude, 6430 Schwyz), die Regierungen der Kantone Glarus, 8750 Glarus, Schwyz, 6430 Schwyz, und St. Gallen, 9001 St. Gallen, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi