RRB Nr. 205/2022
Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Thurtal-Andelfingen, neue Statuten, Genehmigung
9. Februar 2022Deutsch3 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Thurtal-Andelfingen, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Februar 2022
205. Gemeindewesen (Zweckverband Gruppenwasserversorgung Thurtal-Andelfingen)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Dorf, Henggart, Humlikon und Kleinandelfingen bilden seit 2003 einen Zweckverband mit dem Namen «Zweckverband Gruppenwasserversorgung Thurtal- Andelfingen» für die Sicherstellung der gemeinsamen Beschaffung von Wasser, dessen Verteilung und Speicherung für die angeschlossenen Ge- meinden sowie die Zusammenarbeit mit Wasserversorgungen ausser- halb des Verbandsgebietes (RRB Nr. 1652/2003). Aufgrund der verfas- sungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisie- ren, sowie der Aufnahme der Politischen Gemeinde Volken wurden die Statuten 2009 einer Totalrevision unterzogen (RRB Nr. 1560/2009). Zur Anpassung des Kostenteilers und der Optionsmenge wurden die Sta- tuten 2016 teilrevidiert (RRB Nr. 119/2016). Anlässlich der Urnenab- stimmung vom 28. November 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweck- verbands Gruppenwasserversorgung Thurtal-Andelfingen enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Ein- führung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 17. Februar 2016.
3. Folgende Bestimmung gibt zu Bemerkungen Anlass: a) In Art. 46 sehen die Statuten vor, dass sie am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Damit ist die Frist von § 173 GG zur Anpassung der Statuten an das neue Recht gewahrt. Die Abstimmungen über die Statuten fanden im November 2021 statt. Die Unterlagen für die Genehmigung der Sta- tuten konnten daher erst 2022 eingereicht werden, sodass diese nicht vor
dem Datum des Inkrafttretens genehmigt werden können. Die Genehmi- gung des Regierungsrates ist zwar Voraussetzung für das Inkrafttreten der Zweckverbandsstatuten, aber eine rückwirkende Inkraftsetzung ist möglich. Vorliegend sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Zuläs- sigkeit einer rückwirkenden Inkraftsetzung der neuen Zweckverbands- statuten auf den 1. Januar 2022 sprechen, zumal die Abstimmungen vor dem Inkrafttreten der Statuten stattgefunden haben. b) Im Übrigen geben die Bestimmungen zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Thur- tal-Andelfingen werden genehmigt.
II. Mitteilung an – die Betriebskommission des Zweckverbands Gruppenwasser versorgung Thurtal-Andelfingen, Kanzleistrasse 2, 8451 Kleinandelfingen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Adlikon, Unterdorfstrasse 1, 8452 Adlikon bei Andelfingen, – Andelfingen, Thurtalstrasse 9, 8450 Andelfingen, – Dorf, Dorfstrasse 2, 8458 Dorf, – Henggart, Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart, – Humlikon, Andelfingerstrasse 5, 8457 Humlikon, – Kleinandelfingen, Kanzleistrasse 2, 8451 Kleinandelfingen, – Volken, Flachtalstrasse 17, 8459 Volken, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli