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Entscheid

RRB Nr. 21/2016

Massnahmenplan, Luftreinhaltung 2016, Teilrevision, Verordnung, Änderung

13. Januar 2016Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2016

21. Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilrevision 2016

Erwägungen

Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung, Änderung I. Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 5. Januar 2016 über eine Teilrevision 2016 des Massnahmenplans Luftreinhaltung und eine Änderung der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung. Der Regierungsrat beschliesst die Teilrevision 2016 und die Änderung (siehe ABl 2016-01-22). II. Mitteilung an das Verwaltungsgericht, das Baurekursgericht, die Statt- halterämter, die Bezirksräte, die Gemeinden, die Kommission für Ener- gie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates, je unter Beilage der Broschüre «Massnahmenplan Luft- reinhaltung, Teilrevision 2016».

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi