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Entscheid

RRB Nr. 212/2022

Anfrage Hans Finsler, Affoltern a. A., betreffend Autobahnanschluss Affoltern am Albis, Beantwortung

9. Februar 2022Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Hans Finsler, Affoltern a. A., betreffend Autobahnanschluss Affoltern am Albis, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 417/2021

Sitzung vom 9. Februar 2022

212. Anfrage (Autobahnanschluss Affoltern am Albis) Kantonsrat Hans Finsler, Affoltern a. A., hat am 29. November 2021 fol- gende Anfrage eingereicht: Gemäss Eintrag im regionalen Richtplan ist der Autobahnanschluss Affoltern am Albis zu knapp bemessen, um neben dem nationalen auch den regionalen Verkehr aufnehmen zu können. Da sich der Verkehr nicht auf die Autobahn zurückstauen lässt, die Obfelderstrasse überlastet ist und nicht zuverlässig gewährleistet werden kann, dass der regionale Ver- kehr über die Zürichstrasse fliessen kann, ist eine zweite Autobahnque- rung notwendig. Dies vor allem, um die ÖV-Achse zum Bahnhof sicher- zustellen und eine Alternative zur Obfelderstrasse zu bieten. Aufgrund einer weiteren Verkehrszunahme durch die fortschreitende Entwicklung der Nutzung im Gewerbe- und Industriegebiet in Affoltern am Albis und weiteres Wachstum des regionalen Verkehrs entstehen im Verkehrsnetz einige Problempunkte: Neben dem unerwünschten Mehr- verkehr im Bahnhofsumfeld und an den Knoten Jumbo und Büel zeigt sich vor allem in den Spitzenstunden eine Überlastung im Bereich des An- schlussbauwerks der Autobahn. Zur Entlastung des Anschlussknotens ist demnach eine zweite Autobahnquerung eine zwingende Massnahme. Kritisch ist diese Entlastung des Anschlussbauwerks insbesondere deshalb, weil auch Buslinien des öV von Obfelden zum Bahnhof Affol- tern über diese Kreuzung führen, deren Anschlüsse an die S-Bahn bei Überlastung der Kreuzung gefährdet sind. In der Folge dieser Feststel- lungen wurden Vorprojekte für eine zweite Autobahnquerung erarbeitet und Verkehrsbaulinien festgelegt. Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beant- wortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie hat sich die Verkehrsbelastung des Autobahnanschlusses Affoltern am Albis seit der Eröffnung der Autobahn A4 entwickelt?

2. Wie wird sich diese Verkehrsbelastung angesichts der gemäss kanto- nalem Richtplan erwarteten Zunahme der Bevölkerung im Knonauer Amt voraussichtlich weiterentwickeln?

3. Was ist der aktuelle Stand der Planung, Projektierung oder gar des Baus einer zweiten Autobahnquerung beim Autobahnanschlusses Affoltern am Albis?

4. Auf wann kann mit der Eröffnung einer zweiten Autobahnquerung beim Autobahnanschluss Affoltern am Albis gerechnet werden?

5. Teilt der Zürcher Regierungsrat die Ansicht des Verkehrsrichtplans der Gemeinde Affoltern am Albis vom 6. Dezember 2012 (von der Ge- meindeversammlung festgesetzt am 30. Januar 2012, von der Baudirek- tion mit BDV Nr. 162/12 genehmigt am 20. November 2012), wonach der Autobahnanschluss Affoltern a. A. zu knapp bemessen ist, um neben dem nationalen auch den regionalen Verkehr aufnehmen zu können, und weiter die Obfelderstrasse entlastet werden soll, indem die geplante zweite Autobahnquerung über die Nationalstrasse realisiert wird?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Finsler, Affoltern a. A., wird wie folgt beant- wortet. Zu Frage 1: Bei der Autobahnausfahrt Affoltern a. A. werden die Verkehrszahlen seit 2009 an zwei permanenten Messstellen an der Muristrasse erfasst. Die Messstelle 108 befindet sich 650 m östlich und die Messstelle 208 250 m westlich der Autobahn. Durchschnittlicher Tagesverkehr (Anzahl Motorfahrzeuge in beide Richtungen pro Tag): Jahr Verkehrsmessstelle 108 Verkehrsmessstelle 208 2009 4 857 12 065 2010 8 365 13 878 2011 8 322 15 064 2012 8 823 15 748 2013 11 038 16 133 2014 9 441 16 615 2015 9 903 16 727 2016 9 634 16 753 2017 10 243 16 979 2018 10 079 17 603 2019 9 665 17 605 2020 9 055 16 647

Zu Frage 2: Aufgrund der Handlungsgrundsätze und Strategien des kantonalen Gesamtverkehrskonzepts mit einer verstärkten Abstimmung von Sied- lung und Mobilität ist von einer Verlangsamung des Verkehrswachstums auf der Strasse auszugehen. Die letzten beiden Jahre haben jedoch ge- zeigt, dass Prognosen mit Unsicherheiten behaftet sind und gesellschaft- liche sowie technologische Veränderungen – wie z. B. eine erhöhte Akzep- tanz für mobiles Arbeiten oder der Einfluss des Klimawandels – einen grossen Einfluss auf die künftige Mobilität und die Verkehrsmittelwahl haben. Die Coronapandemie hat diese Entwicklungen sehr stark be- schleunigt. Zu Fragen 3 und 4: Für die zweite Autobahnquerung liegt ein Richtplaneintrag vor und das Trassee der Strasse wurde im Siedlungsgebiet durch entsprechende Baulinien gesichert. Damit sind die wichtigsten Aufträge der Richtpla- nung, die räumliche Koordination und die Freihaltung des entsprechen- den Korridors umgesetzt. Weitere Planungsschritte richten sich nach dem konkreten Ausbaubedürfnis und wurden bis jetzt nicht anhand ge- nommen. Derzeit gibt es keine Planungen zu einem Aus- oder Neubau einer zweiten Querung für den motorisierten Individualverkehr. Zu Frage 5: Die Idee einer zweiten Autobahnquerung wurde erstmals 2009 dis- kutiert. Die seither durchgeführten Untersuchungen zeigen jedoch, dass der Nutzen einer zweiten Autobahnquerung deutlich geringer ausfallen dürfte als erhofft. Je nach gewählter Linienführung der Autobahnquerung und der Zufahrtsstrecken würde diese entweder nur eine geringe Entlas- tungswirkung aufweisen oder zusätzlichen Verkehr anziehen und damit zu unerwünschtem Mehrverkehr auf anderen Achsen innerhalb des Sied- lungsgebiets führen. Dem voraussichtlich geringen Nutzen einer zweiten Autobahnquerung stünden dabei erhebliche Eingriffe in bestehende Wohngebiete sowie in schützenswerte Landschaftsräume gegenüber. In Übereinstimmung mit dem von der Planungsregion Knonaueramt erarbeiteten Gesamtverkehrskonzept soll daher ein anderer Lösungsan- satz weiterverfolgt werden, der weniger Eingriffe in Schutzgüter erfordert und der keine unerwünschten verkehrlichen Folgewirkungen aufweist. So soll untersucht werden, ob die bereits bestehende, weiter nördlich liegende Fuss- und Veloquerung auch für den Linienbus genutzt werden kann bzw. welche Ertüchtigungsmassnahmen dafür erforderlich sind. Auf dieser Grundlage soll ein ÖV-Konzept entwickelt werden, das die Erschliessung des neuen Gebiets Albispark ermöglicht und gleichzeitig die ÖV-Anbindung der bestehenden verkehrsintensiven Einrichtungen (Fachmärkte) sicherstellt.

Sollte sich zeigen, dass diese Überlegungen umsetzbar sind, kann die bestehende Fussgänger- und Velobrücke als zusätzliche «Verbindungs- strasse» im regionalen Richtplan eingetragen werden. Mit diesem An- satz kann in Einklang mit den Zielen des kantonalen und des regionalen Richtplans die Attraktivität des ÖV und Veloverkehrs verbessert wer- den.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli