RRB Nr. 2138/2009
Polizei- und Justizzentrum Zürich, Erhöhung Planungskredit
23. Dezember 2009Deutsch8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009
2138. Polizei- und Justizzentrum Zürich (Erhöhung Planungskredit)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich vom 7. Juli 2003 (PJZG) mit einem Rahmenkredit von 490 Mio. Franken schafft die Grundlage für den Bau eines Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) auf dem Areal des Güterbahnhofs in Zürich Aussersihl. In diesem Zu- sammenhang sollen zentrale Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden, Ausbildungseinrichtungen der Polizei sowie das Polizeigefängnis und ein weiteres Bezirksgefängnis des Kantons Zürich zusammengeführt werden. Mit Beschluss Nr. 1686/2005 genehmigte der Regierungsrat eine Planung in zwei Stufen und bewilligte einen Planungskredit von Fr. 2 000 000 für die 1. Stufe. Die 1. Stufe umfasste einerseits die Erarbei- tung der Vertragsgrundlagen für den Generalplaner, die Vorbereitung von Grundlagen für das Vorprojekt und von Submissionsgrundlagen für die Generalunternehmer (GU)-Ausschreibung sowie anderseits die Überarbeitung des Wettbewerbsprojekts und die Fertigstellung des Ge- staltungsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit Beschluss Nr. 1190/2007 bewilligte der Regierungsrat einen Pla- nungskredit 2. Stufe von Fr. 21 800 000, wodurch für die 1. Stufe und 2. Stufe insgesamt Planungskosten von 23,8 Mio. Franken veranschlagt worden sind (Projektierung und Ausschreibung 2. Stufe). Zudem wurde mit diesem Beschluss die Generalplanerleistungen an die Theo Hotz AG, Zürich, vergeben. Der ursprüngliche Terminplan sah vor, den Objektkredit für den ge- samten Landerwerb und die Bauten des PJZ im Herbst 2009 zu bean- tragen. Dieser Termin konnte aber nicht eingehalten werden und die bestehenden Kreditmittel für die Planung sind inzwischen ausge- schöpft. Um bis zum Beschluss des Objektkredits das Honorar des Ge- neralplaners, der weiteren Fachexperten und Spezialisten ordnungs- gemäss bezahlen zu können, ist für den Zeitraum bis Sommer 2010 eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 9 000 000 im Sinne eines Überbrückungs- kredits zu sprechen. Insgesamt erhöht sich dadurch der Rahmenkredit nicht, da diese zusätzlichen Ausgaben im Objektkredit enthalten sind.
B. Kostenentwicklung Die Planungskosten Projektierung und Ausschreibung entwickeln sich wie nachstehend (in Franken): Bereich Kreditsumme Veränderung Mutmassliche RRB Nr. 1190/2007 Endsumme Generalplaner 19 139 500 7 825 000 26 964 500 Wettbewerb GU 670 000 –300 000 370 000 Projektmanagement 1 325 000 555 000 1 880 000 Fachexperten 1 110 000 0 1 110 000 Vorarbeiten 225 000 120 000 345 000 Nebenkosten 1 330 500 800 000 2 130 500 Total 23 800 000 9 000 000 32 800 000
C. Kostenbegründungen Generalplaner: Die vertragliche Verpflichtung mit dem Generalplaner umschreibt die Ausarbeitung von drei Vorprojekten. 2007 wurde das vierte Vorpro- jekt verabschiedet und im Frühjahr 2008 durch den Beschluss der Pro- jektaufsicht betreffend einer Rückführung der Polizeiausbildung bereits das Vorprojekt Nr. 5 vorgestellt. Im Jahre 2008 wurden zudem die bei- den Projekte Zürcher Polizeischule (Zusammenzug der Polizeischulen von Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich zu einer regionalen Polizei- schule) und Polizeiwissenschaften Zürich (Zusammenfassung der Krimi- naltechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich und dem Wissen- schaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich) veranlasst. Das Unterbrin- gen von Polizeischule Zürich und Polizeiwissenschaften Zürich im PJZ floss in die Baueingabe vom 18. Dezember 2008 ein, die am 2. März 2009 beim Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich eingereicht und mit Entscheid vom 8. September 2009 bewilligt wurde. Diese Aufwendun- gen zum Bauprojekt führen zu Zusatzausgaben des Generalplaners im Zeittarif von Fr. 2 705 000. Die im Generalplanervertrag festgehaltenen Teilleistungen der Pro- jektphasen 31 (Vorprojekt), 32 (Bauprojekt bis und mit Kostenvoran- schlag) und 33 (Baubewilligungsverfahren) sind mehrheitlich abge- schlossen. Das daraus hervorgegangene Bauprojekt und der Kosten- voranschlag des Generalplaners sind durch die Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern, der Sicherheitsdirektion und der Baudirek- tion am 21. Dezember 2009 testiert worden und bilden die Grundlage für den Objektkredit, der im Frühjahr 2010 dem Regierungsrat zuhan- den des Kantonsrates beantragt werden soll. Um weitere Terminverzö- gerungen zu vermeiden, erarbeitet das Generalplanerteam bereits die
GU-Submissionsunterlagen, also Anteile aus dem Generalplanerver- trag der Phasen 41 (Ausschreibungen) und 51 (Ausführungsplanung). Für das Honorar des Generalplaners für die Teilleistungen der Phasen 41 und 51 betragen die Kosten Fr. 4 500 000. Die Projektaufsicht hat am 2. Dezember 2009 beschlossen zu prüfen, ob der verkehrspolizeiliche Einsatzdienst der Verkehrsabteilung Zürich, die Spezialfahndung und weitere Organisationseinheiten ausgelagert werden sollen. Weiter wurde beschlossen, die Fläche der EDV-Räume im PJZ zu verringern sowie auf den Bau von Räumlichkeiten für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zu verzichten. Infolge- dessen muss das Bauprojekt und der Kostenvoranschlag erneut überar- beitet werden, was Kosten von Fr. 620 000 verursacht. Die gesamten Zusatzkosten für den Bereich Generalplaner betragen Fr. 7 825 000. Wettbewerb GU: Der ursprünglich vorgesehene Betrag für den GU-Wettbewerb ver- ringert sich um Fr. 300 000. Projektmanagement: Bedingt durch eine mehrmalige Ein- und Auslagerung von Nutzer- einheiten, einer synergetischen Zusammenführung von Nutzereinheiten sowie der Integration von Zusatznutzungen musste die Konzepter- arbeitung Betriebsplanung, Betriebsführung und Sicherheit durch die extern beauftragten Berater laufend überarbeitet werden, wobei dieser Prozess noch abzuschliessen ist. Die Mehrkosten betragen Fr. 210 000. Die ursprünglich vorgesehenen und beauftragten Qualitätsmanage- mentelemente beschränkten sich auf die Themen Sicherheit, Bench- markwerte, Umwelt und Energie. Auf Empfehlung der externen Manage- mentüberprüfung erweiterte die Projektleitung die Qualitätssicherung und Risikobearbeitung auf das gesamte Spektrum des Projektqualitäts- managements (PQM). Ein externer Spezialist unterstützt die PJZ-Pro- jektleitung in dieser Aufgabe. Die Kosten dafür betragen Fr. 230 000. Die durch das Generalplanerteam erstellten Unterlagen zur GU- Submission sind inhaltlich und formell zu überprüfen. Diese Aufgabe ist in einem terminlich sehr engen Rahmen vorzunehmen und beansprucht ein besonderes Baufachwissen und Detailerfahrung im Umgang mit GU. Für die notwendige Unterstützung der Projektleitung, insbesondere der Haustechnikfachprojektleitung sind Kosten von Fr. 115 000 zu veran- schlagen. Die Zusatzkosten für den Bereich Projektmanagement belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 555 000. Fachexperten: Hierfür sind keine zusätzlichen Kosten zu veranschlagen.
Vorarbeiten: Bis zum Vorprojekt Nr. 5 war die Möglichkeit der Grundwasserwär- menutzung im Baubereich II nicht geplant und somit nicht gesichert. Für eine nachhaltige Grundwasserwärmenutzung im Baubereich II und zum Erhalt einer Gesamtnutzungskonzession sind zusätzliche geolo- gische und hydrologische Vorabklärungen und Messungen erforderlich, was Zusatzkosten von Fr. 75 000 verursacht. Zum Erhalt der Baufreigabe sind als Auflage aus dem Gestaltungs- plan und der Baubewilligung im Areal des Güterbahnhofs Erhebungen über Flora und Fauna vorzunehmen und zu dokumentieren. Die Kosten für diese Vorarbeiten von Fr. 45 000 waren bisher nicht eingerechnet. Die Zusatzkosten für den Bereich Vorarbeiten betragen damit insge- samt Fr. 120 000. Nebenkosten: Bei den Baunebenkosten sind folgende Zusatzkosten zu berücksich- tigen: Auf dem Areal der Reservefläche ist ein Musterpavillon mit Räumen in Originalgrösse aufzubauen. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind während der GU-Submission und der Ausführungsphase verschiedene Qualitätsstandards zu überprüfen und nachzumessen. Neben formalen Ausführungsstandards sind Schall- und Akustikmessungen durchzufüh- ren. Zudem sind Möblierungsvorschläge für die Nutzerinnen und Nutzer aufzuzeigen. Gleichzeitig ist zur Erreichung der Baufreigabe ein Fassadenmuster im Massstab 1:1 zu erstellen. Die Räume werden zudem als Besprechungs- und Baubüro während der Bauphase dienen. Die Kosten für diese Massnahmen betragen Fr. 430 000. Gestützt auf das dringliche Postulat KR-Nr. 78/2009 betreffend un- abhängige Expertengruppe zur Prüfung des Projektes Polizei- und Justizzentrum hat der Regierungsrat einerseits die Projektorganisation betreffend Abläufe und anderseits das Projekt hinsichtlich Qualität, Standards und Kosten extern überprüfen lassen. Mit einem dritten externen Auftrag unter Federführung des Immobilienamts wurde eine Projektüberprüfung mit dem Ziel zusätzlicher Kosteneinsparungen durchgeführt. Die Kosten für diese Aufgaben im Umfang von Fr. 220 000 werden dem Planungskredit belastet. Sämtliche Projektakten, Plandaten und Projektgrundlagen werden elektronisch auf einer Datenplattform DMS (Daten Management Sys- tem) abgelegt. Aus Sicherheitsüberlegungen und um bei der späteren Gebäudebewirtschaftung jederzeit Zugriff auf die Baugrundlagen zu haben, muss das bestehende System für die GU-Daten erweitert wer- den. Die geschätzten zusätzlichen Kosten betragen Fr. 150 000. Die Zusatzkosten für den Bereich Nebenkosten betragen damit ins- gesamt Fr. 800 000.
D. Zusammenfassung Gesamthaft ist somit der Projektkredit von Fr. 23 800 000 um Fr. 9 000 000 auf Fr. 32 800 000 zu erhöhen. Die zu bewilligende zusätz- liche Ausgabe verringert den 2010 zu beantragenden Objektkredit. Bei den Projektierungskosten handelt es sich nach § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um gebunde- ne Ausgaben, die in der Kompetenz des Regierungsrates zu beschlies- sen sind. Die zusätzlichen Ausgaben gehen zulasten der Erfolgsrechnung und sind im Budget 2010 eingestellt. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die Veröffentlichung dieses Beschlusses bis zum Zeitpunkt, in dem der Objektkredit und Bericht und Antrag zum dringlichen Postulat KR-Nr. 78/2009 durch den Regie- rungsrat beschlossen wird, aufgeschoben wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Neubau PJZ (Vorprojekt, Bauprojekt mit Kostenvoran- schlag und GU-Ausschreibung) wird zum Objektkredit gemäss RRB Nr. 1190/2007 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 9 000 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilien- amt, bewilligt. Die gesamte verfügbare Kreditsumme beträgt damit Fr. 32 800 000.
II. Dieser Beschluss ist bis zum Antrag an den Kantonsrat über die Bewilligung eines Objektkredits und bis zum Bericht und Antrag zum dringlichen Postulat KR-Nr. 78/2009 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi