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Entscheid

RRB Nr. 215/2023

Technische Berufsschule Zürich, Erneuerung audivisuelle Infrastruktur, gebundene Ausgabe

1. März 2023Deutsch4 min

Source zh.ch

Technische Berufsschule Zürich, Erneuerung audivisuelle Infrastruktur, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023

215. Technische Berufsschule Zürich, Erneuerung audiovisuelle Infrastruktur (gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Infrastruktur zur Wiedergabe von audiovisuellen (AV) Medien in den Schulzimmern an der Technischen Berufsschule Zürich (TBZ) ist nicht mehr zeitgemäss und muss ersetzt werden. In den letzten Jahren wurde kaum in die Erneuerung der multimedialen Systeme investiert. Die TBZ verfügt über 100 Schulzimmer. In den meisten Schulzimmern bilden die AV-Installationen ein Flickwerk, das anfällig auf Störungen ist. Die technischen Störungen wirken sich negativ auf den Unterricht aus.

B. Inhalt des Vorhabens Die Schulleitung der TBZ und die Lehrpersonen haben sich im Rah- men des Projektes «Schulzimmer 21» intensiv mit den verschiedenen tech- nischen Optionen für die Erneuerung der Multimediainstallation in den Schulzimmern auseinandergesetzt. Das Mittelschul- und Berufsbildungs- amt wirkte im Projekt beratend mit. Das Ergebnis des Projektes war, dass alle Schulzimmer mit der iden- tischen Grundinstallation ausgerüstet sein sollen. Als weiteres Ziel wurde definiert, dass die Arbeitsplätze der Lehrpersonen in allen Schulzim- mern ergonomisch werden sollen. Diese einheitliche Grundausstattung in den Schulzimmern soll es den Lehrpersonen vereinfachen, sich zurecht zu finden. Zur Umsetzung der Ziele sollen die Beamer und die Komponenten für die AV-Ausrüstung in allen Unterrichtszimmern ersetzt werden. In den beiden Unterrichtszimmern für die Ausbildung der Augenoptikerinnen und -optiker EFZ sollen zusätzlich Multimediamonitore beschafft werden, die speziell auf die Bedürfnisse des handlungsorientierten Unterrichts ausgerichtet sind. Des Weiteren sollen 84 neue höhenverstellbare Lehrer- tische angeschafft werden. Alle Lehrertische werden einheitlich mit Steuerungskomponenten für die AV-Ausrüstung ausgestattet.

C. Finanzielles Die Beschaffung der AV-Infrastruktur erfolgt innerhalb des Rahmen- vertrags mit Swisspro AG. Die Beamer und die weiteren zu beschaffen- den Komponenten entsprechen dem Standard der kantonalen Berufs- fachschulen und Mittelschulen. Die Beschaffung der höhenverstellbaren Lehrertische erfolgt inner- halb des Rahmenvertrags mit der Knobel Schuleinrichtungen AG (RRB Nr. 335/2016). Die zwei Multimediamonitore werden im freihändigen Verfahren beschafft. Die Kosten für die Erneuerung der AV-Infrastruktur betragen ins- gesamt Fr. 1 125 475.75 und setzen sich wie folgt zusammen: Ausgabenbezeichnung Vergabe Anbieterin Einmalig, Betrag in Franken, einschliesslich MWSt 104 Beamer Epson EB-L530U Rahmenvertrag Swisspro AG 296 046.95 einschliesslich Dienstleistung für Installation (100 Schulzimmer und 4 in Reserve) Komponenten für die AV-Aus- Rahmenvertrag Swisspro AG 681 108.85 rüstung einschliesslich Dienst- leistung für Installation 84 Lehrertische Rahmenvertrag Knobel AG 140 223.45 2 Multimediamonitore Freihändig Swisspro AG 8 096.50 Total 1 125 475.75 Die Kosten pro Schulzimmer von Fr. 9850 für die AV-Infrastruktur liegen innerhalb des preislichen Rahmens für vergleichbare Investitionen an kantonalen Berufsfachschulen. Es handelt sich um eine einmalige gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611). Die Ausgabe erfolgt zulasten der Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Buchungs- kreis 7365 Technische Berufsschule Zürich, PSP-Element 7365P-00010, Konto 5060000000 Büromöbel, Büromaschinen und 5065000000 IT- Unterricht. Die Ausgabe ist im Budget 2023 nicht eingestellt, kann aber innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, kompensiert werden. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen zur Umsetzung von Ausgabenbewilligungen, insbesondere für die Vergabe von Aufträgen an Dritte, richtet sich nach den Ausgabenkompetenzen für gebundene Ausgaben (§ 34 Abs. 1 Finanzcontrollingverordnung [LS 611.2]). Die Ver-

gabe an die Swisspro AG, Baar, erfolgt durch die Bildungsdirektion. Die Vergabe in der Höhe von Fr. 140 223.45 an die Knobel Schuleinrichtun- gen AG, Sins, liegt in der Vergabekompetenz des Mittelschul- und Be- rufsbildungsamtes. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten für die Investitionsaus- gaben von Fr. 1 125 475 betragen Fr. 215 293. Sie bestehen aus den Abschrei- bungen über die Nutzungsdauer sowie der kalkulatorischen Zinsen von 0,75% auf der Hälfte des Investitionsbetrages: Investitionskategorie Kosten Nutzungsdauer Kalk. Zinsen Abschreibungen Total in Franken in Jahren in Franken in Franken in Franken 5060 Büromöbel 140 223 10 526 14 022 14 548 5065 IT-Unterricht 985 252 5 3695 197 050 200 745 Total 1 125 475 4221 211 072 215 293 Es fallen keine weiteren betrieblichen, personellen oder indirekten Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erneuerung der Infrastruktur zur Wiedergabe von audio- visuellen Medien in den Schulzimmern an der Technischen Berufsschule Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 126 000 zulasten der In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewil- ligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli