RRB Nr. 218/2018
Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Dänikon - Hüttikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
14. März 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2018
218. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat kons- titutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz vom 20. April 2015). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dänikon-Hütti- kon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 die Teilrevision der Gemeindeordnung (GO) der Primarschulgemeinde be- schlossen. Die Änderung besteht in der Anpassung von Art. 27 Abs. 1 GO, wonach für die Primarschulgemeinde neu eine eigene Rechnungs- prüfungskommission eingesetzt wird. Die geänderte Bestimmung gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dänikon- Hüttikon am 24. September 2017 beschlossene Änderung der Gemeinde- ordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon, Schulhaus Rotflue, 8114 Dänikon, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Jus- tiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli