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Entscheid

RRB Nr. 219/2015

Anfrage Karin Egli-Zimmermann, Elgg, betreffend Archäologie, Beantwortung

11. März 2015Deutsch4 min

Source zh.ch

Anfrage Karin Egli-Zimmermann, Elgg, betreffend Archäologie, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 359/2014

Sitzung vom 11. März 2015

219. Anfrage (Archäologie) Kantonsrätin Karin Egli-Zimmermann, Elgg, hat am 15. Dezember 2014 folgende Anfrage eingereicht: Verschiedentlich kann in der Tagespresse über ausserordentliche Funde, die Archäologen auf Bauplätzen ausgraben, gelesen werden wie z. B. die zahlreichen Prunkstücke aus der Spätbronzezeit, die auf einer 11 000 m2 Parzelle auf dem Gemeindegebiet Elgg gefunden wurden. Diese Funde sind zweifellos wertvolle Zeichen unserer Geschichte. Von der Geschichte zur Gegenwart: Diese Grabungen werden hauptsächlich aktiviert, wenn ein grosses Bauvorhaben ansteht. In diesem Zusammenhang interessiert es, was dies für einen Grundeigentümer bedeutet, bzw. mit welchen finan- ziellen und logistischen Folgen er bezüglich seines Bauprojekts zu rech- nen hat. Deshalb bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie entsteht eine Projektgruppe für die Erfassung von archäologischen Ausgrabungen?

2. Wer entscheidet über die Fläche, die es zu bearbeiten bzw. zu unter- suchen gibt?

3. Für den Fall einer beabsichtigten Verwirklichung eines Bauvorhabens: Wie wird der Zeitrahmen definiert und über welche Dauer kann eine Ausgrabung längstens dauern?

4. Wird für ein solches Projekt ein Budget festgelegt und auf welchen Grundlagen wird dieses berechnet? 5. Findet eine Kostenkontrolle statt?

6. Werden die Landbesitzer entschädigt (Ertragsausfall, Vertragsrück- zug wegen Bauverzögerungen etc.)?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Karin Egli-Zimmermann, Elgg, wird wie folgt beant- wortet: Jährlich werden im Kanton Zürich durch die Kantonsarchäologie rund zehn Rettungsgrabungen sowie zahlreiche Sondierungen und Aushub- begleitungen durchgeführt. Die Rettungsgrabungen finden ausschliess- lich dort statt, wo archäologische Fundstellen durch äussere Einflüsse, meist Bauvorhaben, akut bedroht sind. Dazu zählt auch die in der An- frage angesprochene Grossgrabung an der Florastrasse in Elgg, wo auf einer Fläche von rund 11 000 m2 der Bau von neun Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage geplant ist. Auf dem gesamten Areal sind Reste einer mit- telalterlichen Siedlung sowie Spuren einer neolithischen, spätbronze- zeitlichen und römischen Nutzung vorhanden. Die Rettungsgrabungen werden durchgeführt, um die archäologischen Zeugen vor der Zerstörung durch das Bauvorhaben wenigstens zu dokumentieren und das Fund- material zu bergen. Nach Abschluss der Feldarbeit wird das Gelände für die Überbauung freigegeben. Zu Frage 1: Das Team für die Durchführung einer Ausgrabung wird für jedes Pro- jekt nach den angetroffenen Verhältnissen gebildet. Zeigt es sich, dass vorgängig zu einem Bauvorhaben oder einem anderen Projekt eine archäologische Untersuchung notwendig wird, wird jeweils zuerst die wissenschaftliche und die technische Projektleitung bestimmt und da- nach gemäss Bedarf die weitere Ausgrabungsequipe zusammengestellt (Ausgräberinnen und Ausgräber, Fachpersonal für Zeichnen, Fotogra- fieren und Vermessen). Zu Frage 2: Die Kantonsarchäologie (Baudirektion, Amt für Raumentwicklung) ist die für Rettungsgrabungen zuständige Fachstelle. Massgebend für die Festlegung der Fläche, die untersucht wird, ist der Perimeter, in dem das archäologische Schutzobjekt zerstört wird. Zu Frage 3: Die Dauer der Ausgrabung richtet sich nach dem Umfang und der Be- deutung des archäologischen Schutzobjekts, das durch das geplante Bau- vorhaben zerstört wird. Für die Schätzung der benötigten Ausgrabungs- dauer werden die Ergebnisse von Sondierungen sowie Erfahrungswerte

vergleichbarer Grabungsprojekte beigezogen. Bestimmende Faktoren für die Festsetzung des Zeitrahmens sind zudem das Bauprogramm der Bauherrschaft sowie die zur Verfügung stehenden finanziellen und per- sonellen Mittel. Die Dauer einer archäologischen Untersuchung schwankt sehr stark (von wenigen Tagen bis zu zu mehreren Jahren). Zu Frage 4: Für jedes Ausgrabungsprojekt wird ein Budget festgelegt. Die finan- ziellen Mittel werden für jedes Projekt einzeln bewilligt. Grundlage für die Berechnung ist die mutmasslich zu untersuchende Kubatur, die An- zahl der vorhandenen archäologischen Schichten und Phasen (z. B. Sied- lungs- oder Bauphasen), die Beschaffenheit der archäologischen Struk- turen (z. B. Reste von Bauten, Gräber, Brennöfen usw.), die Menge und Beschaffenheit des Fundmaterials (z. B. Erhaltung organischer Reste wie Holz, Textilien usw.) sowie weitere Rahmenbedingungen (z. B. bestehende Überbauung des Geländes, Statik, wasserführende Schichten usw.). Bei Grossprojekten werden bei der Aufwandberechnung auch Erfahrungs- werte vergleichbarer Projekte in anderen Kantonen beigezogen. Zu Frage 5: Sämtliche Ausgaben (Baggerleistungen, Zeltmiete, Strom usw.) werden im kantonalen Buchhaltungssystem (SAP) detailliert erfasst, die Personal- leistungen im Zeiterfassungssystem der Baudirektion (Honoris). Damit ist gewährleistet, dass jederzeit der aktuelle Stand der Ausgaben bekannt und mit dem Budget vergleichbar ist. Zu Frage 6: Wird durch ein Bauvorhaben eine archäologische Untersuchung (Son- dierung, Rettungsgrabung) verursacht, hat die Bauherrschaft keinen An- spruch auf eine Entschädigung. Sind bekannte Fundstellen betroffen, nimmt die Kantonsarchäologie im Rahmen des Baubewilligungsverfah- rens mit der Bauherrschaft Kontakt auf und bringt ihre Anliegen in die Planung des Bauvorhabens ein. So können Bauverzögerungen in den meis- ten Fällen vermieden oder mit einer Optimierung des Bauablaufs doch zumindest in engen Grenzen gehalten werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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