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Entscheid

RRB Nr. 219/2017

Controllingbericht 2017

8. März 2017Deutsch13 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017

219. Controllingbericht 2017, Anpassungen an den Legislaturzielen des Regierungsrates 2015–2019 und an den Massnahmen zu deren Umsetzung

Erwägungen

1. Ausgangslage, Vorgehensweise und Aufbau Die Erstellung des Controllingberichts ist in den §§ 9 und 10 der Ver- ordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR) geregelt. Gemäss RRB Nr. 193/2012 wird der Be- richt jeweils Mitte der Legislatur erstellt. Er verschafft dem Regierungs- rat eine Übersicht über die Veränderung der Lage des Kantons, das Er- reichen der Legislaturziele und den Stand der Massnahmen zu deren Umsetzung. Darauf gestützt kann der Regierungsrat Anpassungen an den Legislaturzielen und Massnahmen beschliessen. Die Anpassungen sind von den Direktionen und der Staatskanzlei in den folgenden Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) einzustellen. Gestützt auf die Vorgaben gemäss §§ 9 und 10 VOG RR hat die Staats- kanzlei die Direktionen und die Staatskanzlei im November 2016 beauf- tragt, für die wichtigsten Politikbereiche in deren Zuständigkeit je vier Fragen zu beantworten. Die Fragen betreffen die Veränderung des Um- felds seit der Lagebeurteilung 2015, den sich daraus ergebenden Anpas- sungsbedarf an den Legislaturzielen, den Beitrag der Massnahmen zum Erreichen der Legislaturziele, den Stand von deren Umsetzung sowie den sich daraus ergebenden Anpassungsbedarf an den Massnahmen. Die erhobenen Angaben werden im Controllingbericht 2017 zusam- mengestellt, gegliedert nach Politikbereich. Zur besseren Übersicht wer- den jeweils zuerst die Langfristigen Ziele und die Legislaturziele sowie der Umsetzungsstand der Massnahmen gemäss Erhebung zum Geschäfts- bericht 2016 (noch unveröffentlicht) und gemäss KEF 2017–2020 dar- gestellt.

2. Ergebnisse

2.1 Veränderungen der Lage gegenüber der Lagebeurteilung 2015 und Anpassungsbedarf an den Legislaturzielen In diesem Abschnitt werden seit der Lagebeurteilung 2015 eingetre- tene Umfeldentwicklungen dargestellt, die gemäss Einschätzung der Di- rektionen und der Staatskanzlei in den einzelnen Politikbereichen wesent- liche Auswirkungen auf das Erreichen der Langfristigen Ziele oder auf die weitere Lage des Kantons haben. Zudem wird beurteilt, ob die Legis- laturziele des Regierungsrates aufgrund der Veränderungen anzupassen sind. – Sicherheit: Die in der Lagebeurteilung 2015 aufgezeigten Lageverän- derungen treffen weiterhin zu. Die Cyberkriminalität und die dschiha- distische Bedrohung haben noch an Bedeutung gewonnen. Eine Anpas- sung von Legislaturziel 1.2 «Auf aktuelle Kriminalitätsentwicklungen wird wirksam reagiert und die Deliktahndung erfolgt rasch und kon- sequent» ist jedoch nicht erforderlich. – Bildung: Keine wesentlichen Lageveränderungen und kein Anpassungs- bedarf an den Legislaturzielen. – Kultur und Freizeit: Keine wesentlichen Lageveränderungen und kein Anpassungsbedarf an den Legislaturzielen. – Gesundheit: Keine wesentlichen Lageveränderungen und kein Anpas- sungsbedarf an den Legislaturzielen. – Gesellschaft und Soziale Sicherheit: Die Auswirkungen der Leistungs- überprüfung 2016 und der im Gang befindlichen Unternehmenssteuer- reform auf die Lage im Politikbereich Gesellschaft und Soziale Sicher- heit sind zu beobachten. Im Übrigen treffen die in der Lagebeurteilung 2015 aufgezeigten Lageveränderungen weiterhin zu. Eine Anpassung der Legislaturziele ist nicht erforderlich. – Verkehr: Innovationen wie das automatisierte Fahren und Sharing- Plattformen können sich langfristig auf das Erreichen des Langfristi- gen Ziels 6.2 «Das Strassenverkehrssystem ist funktions- und leistungs- fähig unter Berücksichtigung der Umwelt, Siedlung und Landschaft» auswirken. Wie weit die Innovationen das Verkehrsaufkommen und die Kapazitätsauslastung der Strassen beeinflussen, ist zu beobachten. Eine Anpassung der Legislaturziele ist nicht erforderlich. – Umwelt und Raumordnung: Keine wesentlichen Lageveränderungen und kein Anpassungsbedarf an den Legislaturzielen. – Volkswirtschaft: Keine wesentlichen Lageveränderungen und kein An- passungsbedarf an den Legislaturzielen.

– Finanzen und Steuern: Nach der Ablehnung der Bundesvorlage zur Unternehmenssteuerreform III am 12. Februar 2017 und gestützt auf eine noch ausstehende neue Vorlage des Bundes wird der Regierungs- rat die Lage neu beurteilen müssen. Eine Anpassung des Legislatur- ziels 9.3 «Das Steuersubstrat ist durch Erhalt der Position im inter- kantonalen und internationalen Steuerwettbewerb gesichert» ist nicht erforderlich. – Allgemeine Verwaltung: Die im Bericht über die Public Corporate Go- vernance aufgezeigte Problematik der Kompetenzausscheidung zwi- schen dem Kantonsrat und dem Regierungsrat bezüglich Oberaufsicht und Aufsicht der Beteiligungen erschwert deren Steuerung. Im Spital- bereich konnte sie nicht behoben werden. In der Personalpolitik hat der Regierungsrat mit den Beschlüssen Nrn. 911/2016 und 1231/2016 neue Lagebeurteilungen vorgenommen und die Schwerpunkte ange- passt. Eine Anpassung von Legislaturziel 10.1 «Die Verwaltungsstruktu- ren sind besser an die Aufgabenerfüllung angepasst und die Qualität in den Querschnittsbereichen ist verbessert» ist jedoch nicht erforderlich. Die Dynamik der technologischen Entwicklung und der dadurch aus- gelösten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen wurde in der Lagebeurteilung 2015 unterschätzt. Die Digitalisierung hat sich akzentuiert und betrifft vermehrt alle Lebens- und Wirtschaftsberei- che. Die Leistungserbringung und Regulierung des Kantons drohen den sich in Gesellschaft und Wirtschaft neu ergebenden Möglichkeiten hinterherzuhinken. Das bestehende Legislaturziel 10.2 betreffend die Nutzung der neuen Technologien ist so zu erweitern, dass über die Zielsetzungen des E-Governments hinaus die ganze Bandbreite der Digitalisierung angesprochen wird: «Der Kanton Zürich hält mit der Dynamik der Digitalisierung in Gesellschaft und Wirtschaft Schritt und nutzt ihre Möglichkeiten.» Dies entspricht RRB Nr. 1183/2016 betref- fend Strategie Digitale Verwaltung, Projektauftrag. Legislaturziel 10.3 «Die Interessen des Kantons in den föderalen Struk- turen sind gewahrt»: Im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Finan- zierungsgrundlage für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) unter den Kantonen unterstützt der Regierungsrat die Ausarbeitung und Be- urteilung von Modellvarianten zwecks Beurteilung ihrer Auswirkun- gen auf den Kanton Zürich. In der politischen Arbeitsgruppe der Kon- ferenz der Kantonsregierungen (KdK) konnte ein Kompromiss erar- beitet werden. Eine Anpassung des Legislaturziels ist nicht erforderlich.

2.2 Umsetzungsstand und Beitrag der Massnahmen zum Erreichen der Legislaturziele sowie Anpassungsbedarf an den Massnahmen ϯϬ

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Abb. 1: Anzahl Massnahmen nach Umsetzungsstand In diesem Abschnitt wird dargestellt, ob nach dem Stand gemäss Ge- schäftsbericht 2016 bzw. KEF 2017–2020 die Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele auf Kurs sind und ob sie wie erforderlich zum Errei- chen der Legislaturziele bis Ende der Legislatur beitragen. Falls die Ant- wort Nein lautet, wird dargestellt, ob eine Massnahme anzupassen ist. Von 106 Massnahmen waren bis Ende 2016 deren 5 abgeschlossen, 1 teil- weise abgeschlossen, 85 wurden planmässig umgesetzt, 3 waren teilweise verzögert, 8 verögert, 2 wurden nach der Volksabstimmung vom 12. Feb- ruar 2017 sistiert und auf 2 wird verzichtet (vgl. Abb. 1). Die Meldungen der Direktionen und der Staatskanzlei ergeben für die einzelnen Politikbereiche folgende Beurteilungen: – Sicherheit: Die Massnahmen sind auf Kurs. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der dschihadistischen Bedrohung hat namentlich die Mass- nahme RRZ 1.1c «Früherkennung und Bekämpfung der Entwicklung junger Menschen zur Bereitschaft für Straftaten» an Bedeutung ge- wonnen. Eine Anpassung der Massnahme ist nicht erforderlich. – Bildung: Die Massnahme RRZ 2.2b «Die Universitäre Medizin Zürich (UMZH) im Verbund der zuständigen Direktionen und weiteren Be- teiligten stärken» ist teilweise verzögert. Die übrigen Massnahmen sind auf Kurs, Anpassungen sind nicht erforderlich. – Kultur und Freizeit: Es besteht keine Massnahme des Regierungsrates. Um das Langfristige Ziel LFZ 3.1 «Das Kulturangebot ist vielfältig, qualitativ hochstehend und der ganzen Bevölkerung zugänglich. Es strahlt weit über die Kantonsgrenzen hinaus» aufrechterhalten zu kön- nen, ist die Finanzierung des Kulturangebots sicherzustellen. Dabei spielt die Verwendung der Lotteriefondsgelder eine wichtige Rolle.

– Gesundheit: Die Umsetzung der Massnahmen RRZ 4.1d «Den umsich- tigen Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren unterstützen» und RRZ 4.2d «Infrastrukturen bedarfsorientiert planen und nachhaltig finan- zieren» ist verzögert. Eine Anpassung der Massnahmen ist nicht erfor- derlich. – Gesellschaft und Soziale Sicherheit: Die Massnahme RRZ 5.1h «Infor- mation zu Migration und Integration verbessern: Öffentlichkeits- und Informationskampagne durchführen» wird mangels Kapazität nicht vor- rangig weiterverfolgt. Die Information kann auch auf anderen Kanä- len erfolgen, sodass die Zielerreichung bis Ende Legislatur nicht ge- fährdet ist. Eine Anpassung der Massnahme ist nicht erforderlich. Bei Massnahme RRZ 5.2c «Finanzierungsbrüche zwischen den Sozial- versicherungssystemen identifizieren und überbrücken – zielgruppen- spezifisch über die Sozialversicherungen informieren» ist die Mitzustän- digkeit weiterer Direktionen zu prüfen. Eine Anpassung der Mass- nahme ist nicht erforderlich. – Verkehr: Die Massnahmen sind auf Kurs, Anpassungen sind nicht er- forderlich. – Umwelt und Raumordnung: Die Umsetzung der Massnahmen RRZ 7.1d «Gemeinden und Regionen befähigen, Erholungsnutzungen zu koor- dinieren und zu lenken» sowie RRZ 7.1g «Die Massnahmenpläne zur Verminderung der Treibhausgase und Anpassung an den Klimawan- del festsetzen» ist verzögert. Anpassungen sind nicht erforderlich. – Volkswirtschaft: Die Massnahmen sind auf Kurs, Anpassungen sind nicht erforderlich. – Finanzen und Steuern: Die Umsetzung der Massnahme RRZ 9.2c «Einen Entscheid über den langfristigen Hochwasserschutz Sihl–Zü- richsee–Limmat (Stadt Zürich) treffen» ist verzögert. Eine Anpassung ist nicht erforderlich. Aufgrund der Leistungsüberprüfung 2016 ist als zusätzliche Massnahme RRZ 9.2e vorzusehen: «Standards für Baukosten und für betriebliche sowie qualitative Anforderungen erarbeiten und für Hochbauten ver- bindlich umsetzen.» Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III in der eidge- nössischen Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 werden folgende Massnahmen vorläufig sistiert: RRZ 9.3a «Die Unternehmenssteuer- reform III nach Verabschiedung durch die eidgenössischen Räte um- setzen und dabei die Konkurrenzfähigkeit des Kantons erhalten» sowie RRZ 9.3c «Rechtzeitig eine Steuerstrategie formulieren unter Berücksichtigung des Monitorings und in Abhängigkeit von der Un- ternehmenssteuerreform III sowie unter Berücksichtigung der Ent- wicklungen in anderen Kantonen, auf nationaler und internationaler Ebene».

– Allgemeine Verwaltung: Massnahme RRZ 10.1c «Richtlinien des Re- gierungsrates vom 29. Januar 2014 über die Public Corporate Gover- nance umsetzen» konnte hinsichtlich der Abgrenzung von Aufsicht und Oberaufsicht über die Spitäler nicht wie vorgesehen umgesetzt wer- den, weil der Kantonsrat den Vorlagen des Regierungsrates diesbezüg- lich nicht folgte. Massnahme RRZ 10.1c wird jedoch nicht angepasst. Massnahme RRZ 10.1d «Erarbeitung der Informatikstrategie 2015– 2018 mit der Stossrichtung Standardisierung, Professionalisierung und Automatisierung der direktionsübergreifenden IT-Services sowie der Stossrichtung Voraussetzung schaffen für die komplette Digitalisie- rung in den Direktionen»: Die Informatikstrategie ist aufgrund der externen Untersuchung um etwa ein Jahr verzögert. Nach dem RRB Nr. 68/2017 sind die Jahreszahlen zu ändern in: «2018–2020». Massnahme RRZ 10.1h «Eine vergleichbare Einstufung und Wei- terentwicklung des Linien- und Fachkaders sowie flexible und zeit- gemässe Arbeitszeitmodelle schaffen. Das heutige Personalgesetz überprüfen und gegebenenfalls erneuern»: Der Regierungsrat hat im Dezember 2016 neue personalpolitische Schwerpunkte 2016–2019 be- schlossen (RRB Nr. 1231/2016). Auf die Massnahme RRZ 10.1h wird deshalb verzichtet und als neue Massnahme RRZ 10.1j aufgenommen: «Umsetzung der personalpolitischen Schwerpunkte 2016–2019 mit den Projekten HR 2020, Stellenplan als internes Steuerungsinstrument und Kompetenzmodell 2020.» Die Umsetzung der Massnahme RRZ 10.1i «Die zuständigen Verwal- tungseinheiten auf die neuen Rollen und Funktionen im Immobilien- management ausrichten» ist teilweise verzögert, eine Anpassung je- doch nicht erforderlich. Die Umsetzung der Massnahme RRZ 10.2b «Vollständige elektroni- sche Personaldossiers aller aktiven Personen im SAP HCM (PULS) einführen (inkl. Lohndossiers). Neue Akten nur noch elektronisch füh- ren.» ist verzögert, da der entsprechende Beschluss (RRB Nr. 911/2016) betreffend Weiterentwicklung der HR-Informatik, Projekte 2016 bis 2018, später als ursprünglich vorgesehen erfolgte. Eine Anpassung ist nicht erforderlich. Massnahme RRZ 10.2c «Die notwendigen Personalkennzahlen Füh- rungskräften und Verwaltungseinheiten elektronisch zur Verfügung stel- len. Für Führungskräfte ein neues IT-basiertes Instrument für team- bezogene Standortbestimmungen einführen»: Mit Beschluss Nr. 911/ 2016 betreffend Weiterentwicklung der HR-Informatik, Projekte 2016 bis 2018, hat der Regierungsrat entschieden, das Konzept zu den Per- sonalkennzahlen zu sistieren. Den Führungskräften ist vorerst nur ein HR-Informations-Portal zur Verfügung zu stellen. Auf die Massnahme

RRZ 10.2c ist deshalb zu verzichten. Als neue Massnahme RRZ 10.2j wird aufgenommen: «Umsetzung der weiteren Projekte der HR In- formatik Weiterentwicklung, namentlich Sicherstellung einheitliches SAP-Organisationsmanagement, HR-Informationsportal für Führungs- kräfte und Überführung der Absenzdaten in SAP HCM.» Die beiden weiteren Projekte gemäss RRB Nr. 911/2016, «E-Dossier» und «Eva- luation der Ablösung der bisherigen PULS-Lösung durch den SAP- Mehrfachanstellungsstandard», sind bereits in Massnahme RRZ 10.2b des Regierungsrates und Massnahme FD 10.5a der Finanzdirektion enthalten. Massnahme RRZ 10.2d: Die Vorhaben betreffend Informatik im Steuer- bereich sind aufgrund der Leistungsüberprüfung 2016 (RRB Nr. 316/ 2016) um ein Jahr verzögert und werden gemäss KEF 2017–2020 erst 2020, d. h. nach Ende der Legislatur, umgesetzt. Eine Anpassung ist nicht erforderlich. Legislaturziel 10.2, Digitalisierung: Dem mit der Anpassung von Legis- laturziel 10.2 aufgenommenen Handlungsbedarf bezüglich der fort- schreitenden Digitalisierung (vgl. Ziff. 2.1) wird mit einer neuen Mass- nahme 10.2k entsprochen: «Für die gezielte und koordinierte Digi- talisierung der Verwaltung wird eine Strategie zur Entwicklung des digitalen Leistungsangebots, zur Umsetzung von Open Government, zu den erforderlichen kulturellen und organisatorischen Anpassungen sowie zur strategischen Ausrichtung des Informatikeinsatzes erarbei- tet.» Inhaltlich entspricht diese Massnahme RRB Nr. 1183/2016 be- treffend Strategie Digitale Verwaltung, Projektauftrag. Legislaturziel 10.3 «Die Interessen des Kantons in den föderalen Struk- turen sind gewahrt»: Die Finanzdirektion unterstützt die Erarbeitung einer neuen Finanzierungsgrundlage für den NFA. Die Formulierung einer RRZ-Massnahme in diesem Bereich ist nicht erforderlich.

3. Weiteres Vorgehen Die Änderungen an Legislaturziel 10.2 des Regierungsrates, an der Massnahme RRZ 10.1d sowie die neuen Massnahmen RRZ 9.2e, 10.1j, 10.2j und 10.2k werden von den zuständigen Direktionen bzw. der Staats- kanzlei mit den Ersteingaben im KEF 2018–2021 eingestellt (vgl. RRB Nr. 221/2017, F25). Der vorliegende Beschluss ist zum Zeitpunkt zu veröffentlichen, in dem die Ergebnisse des Controllingberichts und die Änderungen an den Le- gislaturzielen und Massnahmen der Öffentlichkeit bekannt gegeben wer- den.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Legislaturziel 10.2 lautet neu: «Der Kanton Zürich hält mit der Dy- namik der Digitalisierung in Gesellschaft und Wirtschaft Schritt und nutzt ihre Möglichkeiten. Neue Technologie ermöglicht eine verantwortungs- volle Datennutzung zur Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit, zur Ent- lastung der Wirtschaft und für mehr Transparenz zugunsten der Zivilge- sellschaft.»

II. Auf folgende Massnahmen wird verzichtet: – RRZ 10.1h «Eine vergleichbare Einstufung und Weiterentwicklung des Linien- und Fachkaders sowie flexible und zeitgemässe Arbeitszeit- modelle schaffen. Das heutige Personalgesetz überprüfen und gege- benenfalls erneuern.» – RRZ 10.2c «Die notwendigen Personalkennzahlen Führungskräften und Verwaltungseinheiten elektronisch zur Verfügung stellen. Für Füh- rungskräfte ein neues IT-basiertes Instrument für teambezogene Stand- ortbestimmungen einführen.»

III. Folgende Massnahmen werden vorläufig sistiert: – RRZ 9.3a «Die Unternehmenssteuerreform III nach Verabschiedung durch die eidgenössischen Räte umsetzen und dabei die Konkurrenz- fähigkeit des Kantons erhalten.» – RRZ 9.3c «Rechtzeitig eine Steuerstrategie formulieren unter Berück- sichtigung des Monitorings und in Abhängigkeit von der Unterneh- menssteuerreform III sowie unter Berücksichtigung der Entwicklun- gen in anderen Kantonen, auf nationaler und internationaler Ebene.»

IV. Folgende neue Massnahmen werden beschlossen: – RRZ 9.2e «Standards für Baukosten und für betriebliche sowie quali- tative Anforderungen erarbeiten und für Hochbauten verbindlich um- setzen.» (BD) – RRZ 10.1j «Umsetzung der personalpolitischen Schwerpunkte 2016– 2019 mit den Projekten HR 2020, Stellenplan als internes Steuerungs- instrument und Kompetenzmodell 2020.» (FD) – RRZ 10.2j «Umsetzung der weiteren Projekte der HR Informatik Weiterentwicklung, namentlich Sicherstellung einheitliches SAP-Or- ganisationsmanagement, HR-Informationsportal für Führungskräfte und Überführung der Absenzdaten in SAP HCM.» (FD) – RRZ 10.2k «Für die gezielte und koordinierte Digitalisierung der Ver- waltung wird eine Strategie zur Entwicklung des digitalen Leistungs- angebots, zur Umsetzung von Open Government, zu den erforderlichen kulturellen und organisatorischen Anpassungen sowie zur strategischen Ausrichtung des Informatikeinsatzes erarbeitet.» (SK)

V. Folgende Massnahme wird angepasst: – RRZ 10.1d: Umbenennung in «Erarbeitung der Informatikstrategie 2018–2020 mit der Stossrichtung Standardisierung, Professionalisierung und Automatisierung der direktionsübergreifenden IT-Services sowie der Stossrichtung Voraussetzung schaffen für die komplette Digitali- sierung in den Direktionen.»

VI. Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Massnahme bis Ende der Legislatur nicht umgesetzt werden kann: – RRZ 10.2d «Vermehrte Möglichkeiten der elektronischen Übermitt- lung von steuerlich relevanten Daten prüfen und umsetzen. Mit den Gemeinden eine einheitliche IT-Plattform für sämtliche Prozesse im Steuerbereich anstreben.»

VII. Die Ergebnisse des Controllingberichts und die Änderungen an den Legislaturzielen und Massnahmen werden der Öffentlichkeit in ge- eigneter Form bekannt gegeben.

VIII. Dieser Beschluss ist nicht öffentlich bis zum Zeitpunkt, in dem die Ergebnisse des Controllingberichts und die Änderungen an den Legis- laturzielen und Massnahmen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

IX. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi