RRB Nr. 22/2012
Sportstättenbau, Stadion Hardturm Zürich, Sportfonds, Beitrag
11. Januar 2012Deutsch6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2012
22. Sportstättenbau, Stadion Hardturm Zürich (Beitrag aus dem Sportfonds)
Erwägungen
A. In der Stadt Zürich spielen mit den beiden Fussballclubs FC Zürich (FCZ) und Grasshopper Club Zürich (GCZ) zurzeit zwei Fuss- ballvereine in der Axpo Super League als höchster Spielklasse. Sie tra- gen ihre Spiele abwechslungsweise im Stadion Letzigrund aus, das in erster Linie für Leichtathletikzwecke gebaut wurde. Das ehemalige Fussballstadion Hardturm war im Hinblick auf ein dann allerdings nicht ausgeführtes Stadionprojekt der Grossbank Credit Suisse abgerissen worden. Die Stadt Zürich plant auf dem städtischen Hardturmareal anstelle des ehemaligen Fussballstadions und des Parkhauses Hardturm ein neues Fussballstadion mit bis zu 19 500 Plätzen und eine Wohnüber- bauung mit rund 160 Wohnungen (die Wohnungen sind unter anderem für kinderreiche Familien bestimmt). Mit Schreiben vom 15. Juni 2011 informierte der Stadtrat von Zürich den Regierungsrat über den geplan- ten Neubau. Gleichzeitig ersuchte er um eine finanzielle Unterstützung mit einem Beitrag an den Bau und allenfalls an den Betrieb des Sta- dions. Dem Gesuch beigelegt war die Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat für den Planungs- und Projektierungskredit vom 7. Juli 2010. Das neue Stadion soll demnach so konzipiert werden, dass es den Bedürfnissen der beiden Fussballclubs FCZ und GCZ entspricht und die Zuschauerinnen und Zuschauer die Fussballspiele in einer stim- mungsvollen und sicheren Atmosphäre besuchen können. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 teilte der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich der Sicherheitsdirektion er- gänzend mit, dass das neue Stadion in verschiedener Weise auch dem Jugend-, Breiten- und Amateursport zur Verfügung stehen soll. So sollen darin beispielsweise die Finals der Stadtzürcher Schüler-Fussballmeister- schaften, Trainings von Kindern und Jugendlichen mit Stars des FCZ und GCZ oder der FIFA Youth Cup ausgetragen werden. Ebenso sollen darin bestimmte Spiele und die entsprechenden Vorbereitungstrainings von Nachwuchs- und Frauenteams des FCZ und des GCZ stattfinden. Zudem sollen die Räumlichkeiten des Stadions auch für Sitzungen und Schulungen im Bereich des Jugendsports zur Verfügung stehen. Die reinen Erstellungskosten für das Stadion betragen nach heuti- gem Stand rund 100 Mio. Franken. Zusammen mit der Parkgarage, der zusätzlichen Infrastruktur rund um das Stadion und dem Stadionplatz ist mit Kosten von insgesamt rund 150 Mio. Franken zu rechnen.
Gestützt auf das positive Ergebnis einer städtebaulichen Machbar- keitsstudie hat die Stadt Zürich Ende Oktober 2011 zwei Architektur- wettbewerbe zum Stadion und zum Wohnungsbau ausgeschrieben. Die Volksabstimmung über den Objektkredit für das neue Fussballstadion wird voraussichtlich 2013 erfolgen. Die Eröffnung des Stadions ist auf Sommer 2017 vorgesehen. Im Hinblick auf die Volksabstimmung in der Stadt Zürich sowie auf die Einflussnahme des Kantons auf das Projekt ist es wichtig, dass die Haltung des Kantons zum Neubau des Stadions und die Zusicherung eines Beitrags frühzeitig vorliegt.
B. Gemäss § 62 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) führt der Kanton einen Sportfonds, der aus 21% des Ertragsanteils der Genossenschaft Inter- kantonale Landeslotterie (Swisslos) gespeist wird. Dem Regierungsrat ist in Abs. 3 die Zuständigkeit übertragen, die Mittel für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports zu verwenden. Gestützt auf das sportpolitische Konzept vom 5. April 2006 hat der Regierungsrat das Sportanlagenkonzept des Kantons Zürich (KASAK ZH) vom 2. Mai 2007 festgesetzt. Darin ist das neue Fussballstadion auf dem Hardturmareal als Sportanlage von kantonaler Bedeutung aufge- führt, die grundsätzlich unterstützt werden kann. Aufgrund seiner Zweckbestimmung dürfen aus dem kantonalen Sportfonds nur Anlagen unterstützt werden, die vom Jugend-, Breiten- und Amateursport genutzt werden können. Der Norm-Unterstützungssatz für solche Anlagen im Katalog des KASAK ZH beträgt im Sinne eines Richtwertes 10% der anrechenbaren Bauinvestitionen. Betriebsbeiträge werden hingegen nicht geleistet. Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit Sportan- lagen mit kantonaler Bedeutung wie das Stadion Letzigrund in Zürich (Beitrag von 8 Mio. Franken an den Bau) sowie das Hallenstadion in Zürich (Darlehen von 5 Mio. Franken an den Umbau) aus dem Sport- fonds unterstützt. Das geplante Stadion soll wie erwähnt in verschiedener Weise für den Jugend-, Breiten- und Amateursport zur Verfügung stehen. Damit sind die Voraussetzungen für einen Beitrag aus dem Sportfonds an den Bau des Stadions gegeben. Für die Höhe des Beitrags an das Stadion Hardturm ist auf das Leichtathletikstadion Letzigrund hinzuweisen, für das bei vergleichbaren Investitionskosten von 110 Mio. Franken – wie schon erwähnt – ein Beitrag von 8 Mio. Franken ausgerichtet wurde. Auch wenn das geplante Fussballstadion dem Jugend-, Breiten- und Amateursport als Trainings- und Wettkampfstätte etwas weniger zur Verfügung stehen dürfte als das Leichtathletikstadion Letzigrund, rechtfertigt sich angesichts der allge- meinen sportlichen Bedeutung des Projekts ein Beitrag in gleicher Höhe.
Ein modernes Stadion, in dem Fussballspiele auf höchstem Niveau ausgetragen werden, hat eine grosse Motivationswirkung auf die Sport- treibenden im Breitensport und insbesondere auf Jugendliche. Ins Gewicht fällt zudem, dass ein modernes Stadion die Prävention und Bekämpfung von Gewalt rund um Fussballspiele wesentlich erleichtert. Ein auf die Bedürfnisse des Fussballs konzipiertes Stadion trägt mass- geblich dazu bei, dass die Sicherheit an Fussballspielen mit angemesse- nem Aufwand gewährleistet werden kann. Ein modernes Fussballstadion liegt daher auch im Interesse des Kantons. Aufgrund der weit über die Stadt Zürich hinausgehenden Bedeutung des geplanten Stadions, der vorgesehenen Nutzung für den Jugend-, Breiten- und Amateursport sowie der vorgesehenen Baukosten ist somit eine Unterstützung des Projekts mit 8 Mio. Franken angezeigt.
C. Der Stadt Zürich ist an den Neubau des Fussballstadions Hard- turm ein Beitrag aus dem kantonalen Sportfonds von 8 Mio. Franken zuzusichern. Diese Zusicherung ist an die Voraussetzung zu knüpfen, dass der Kanton in der Projektorganisation für den Bau des Stadions in geeigneter Weise eingebunden wird. Damit wird sichergestellt, dass die mit der Beitragszusicherung verfolgten kantonalen Ziele auch tatsäch- lich erreicht werden. Die Zusicherung des Beitrags aus dem Sportfonds liegt gemäss § 62 Abs. 3 CRG in der Zuständigkeit des Regierungsrates. Die benötigten Mittel gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 5650 0000, Investitions- beiträge an private Unternehmungen, und sind für das Finanzplanjahr 2017 im entsprechenden Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan vorzumerken. Der mutmassliche Bestand des Sportfonds am 31. Dezember 2012 beträgt rund 94 Mio. Franken (vgl. RRB Nr. 1511/2011). Der Beitrag von 8 Mio. Franken an das Fussballstadion Hardturm kann eingeplant werden, ohne in den Folgejahren eine Kürzung in anderen Bereichen oder einen Unterbestand des Fonds in Kauf nehmen zu müssen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stadt Zürich wird für den Neubau des Stadions Hardturm zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sport- fonds, ein Beitrag von Fr. 8 000 000 zugesichert.
II. Der Beitrag wird ausbezahlt, wenn die Anlage gemäss den Erwä- gungen erstellt ist und die endgültige Bauabrechnung vorliegt.
III. Die Zusicherung erfolgt unter der Bedingung, dass der Kanton in der Projektorganisation für den Bau des Stadions Einsitz nehmen kann.
IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, das Schul- und Sportde- partement der Stadt Zürich, Amtshaus, Parkring 4, Postfach, 8027 Zürich, den Zürcher Kantonalverband für Sport, Gartenstrasse 10, Postfach, 8600 Dübendorf, sowie an die Finanzdirektion und die Sicherheits- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi