RRB Nr. 223/2013
Konsultation zu den Leitlinien der Kantone über Zuwanderung, Migration und Integration, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
5. März 2013Deutsch4 min
Source zh.ch
Konsultation zu den Leitlinien der Kantone über Zuwanderung, Migration und Integration, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2013
223. Konsultation zu den Leitlinien der Kantone über Zuwanderung,
Erwägungen
Migration und Integration, Schreiben an die Konferenz der Kantons- regierungen Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Migrationspolitik wurde der Interkantonale Stab Zuwanderung, Migration und Integration geschaffen. Dieser setzt sich aus Vertretungen der Sekretariate der Direktorenkonferenzen und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zusammen und soll ein gemeinsames Vorgehen der Kantone in den erwähnten Bereichen fördern. Der Stab hat dazu Leitlinien über Zuwanderung, Migration und Integration ausgearbeitet, die gemäss Beschluss des Ausschusses der KdK mit Schreiben vom 11. Februar 2013 in eine Konsultation bei den Kantonsregierungen gegeben wurden. Die Leitlinien sollen gleichgerichtete Stellungnahmen der Kantone in der Sache ermöglichen und als Argumentarium bei den anstehenden Herausforderungen dienen. Im Rahmen der Plenarversammlung der KdK vom 22. März 2013 soll der Leitlinienentwurf diskutiert und verab- schiedet werden. Den allgemein gehaltenen Leitlinien kann im Grundsatz zugestimmt werden. Namentlich angesichts der offenen Formulierung ist aber der Vorbehalt anzubringen, dass aus der grundsätzlichen Zustimmung kein Präjudiz für Stellungnahmen des Kantons zu künftigen politischen Ent- scheiden und gesetzgeberischen Vorhaben des Bundes sowie zu den finanziellen Folgen konkreter Umsetzungsmassnahmen hergeleitet wer- den kann. Im Weiteren sind zu Einzelpunkten Anträge und Bemerkungen anzubringen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen: Für die mit Schreiben vom 11. Februar 2013 eingeräumte Gelegenheit, zum Entwurf von Leitlinien über Zuwanderung, Migration und Integra- tion Stellung zu nehmen, danken wir Ihnen. Wir äussern uns dazu wie folgt:
1. Allgemeines Die Leitlinien sind allgemein gehalten und bilden die zurzeit aner- kannten Grundsätze der schweizerischen Migrationspolitik ab. Sie orien- tieren sich am Dreieck Wohlstand – Solidarität – Sicherheit. Im Grundsatz schliessen wir uns der vorliegenden Fassung für Leit- linien an. Namentlich aufgrund der offenen Formulierung halten wir aber fest, dass aus dieser grundsätzlichen Zustimmung kein Präjudiz für Stellungnahmen des Kantons zu politischen Entscheiden und gesetz- geberischen Vorhaben des Bundes und auch nicht zu den finanziellen Folgen von konkreten Umsetzungsmassnahmen hergeleitet werden kann.
2. Anträge und Bemerkungen zu Einzelpunkten Titel Der Titel der Leitlinien erscheint uns etwas irreführend. Zuwande- rung und Integration bilden Teilbereiche der Migration. Wir schlagen deshalb vor, als Titel von «Leitlinien der Kantone zur schweizerischen Migrationspolitik» zu sprechen. Kapitel 1 (Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Integration als Pfeiler der Migrationspolitik) Unter dem effizienten Asylsystem in Abs. 3 verstehen wir, dass die Asylpolitik als Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Ge- meinden konsequent umgesetzt wird. Dazu gehören auch der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit einzelnen Ländern und die damit verbundene Auslandhilfe vor Ort durch den Bund.
Kapitel 2 (Zuwanderung als Wirtschaftsmotor) Bei den operativen Massnahmen schlagen wir folgende Anpassungen und Ergänzungen vor (kursiv): «Auf der operationellen Ebene bedeutet dies: 1. Dem sich abzeichnenden Mangel an Fachkräften begegnen die Kantone mit einem differenzierten Ansatz: Einerseits unterstützen sie die Politik des Bundes zur Personenfreizügigkeit mit den EU/EFTA- Staaten und zur Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmenden aus Drittstaaten. Diese trägt zum Wohlstand und zur Entschärfung des Fach- kräftemangels in den Kantonen bei. 3. …auf Sekundarstufe II auf 95% zu erhöhen. Anzustreben ist zu- dem, dass für Jugendliche, welche die Matura oder die Berufsmatura er- langen möchten und über die entsprechenden intellektuellen Fähigkeiten verfügen, genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. 4. …setzen im Rahmen der Masterpläne Bildung Pflegeberufe und Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung konkrete Mass- nahmen zur Erhöhung des Angebots an inländischen Fachkräften in die- sem Bereich um.» Kapitel 5 (Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Integration) Beim letzten Satz der Massnahme unter Ziffer 5 schlagen wir folgende redaktionelle Anpassung vor: «…Für Ausländerinnen und Ausländer bedeutet dies, dass sie sich in der lokalen Sprache verständigen können, die öffentliche Ordnung ein- halten und sich um eine Arbeitsstelle bemühen.»
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 22. März 2013 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates nach Be- schlussfassung der KdK, die Mitglieder des Regierungsrates und an die Staatskanzlei sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi