RRB Nr. 223/2021
Stadt Zürich, Badener- und Zypressenstrasse, kommunal, Projektgenehmigung
10. März 2021Deutsch3 min
Source zh.ch
Stadt Zürich, Badener- und Zypressenstrasse, kommunal, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. März 2021
223. Strassen (Zürich, Badener- und Zypressenstrasse, kommunal)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 14. Januar 2021 das Projekt für den Ausbau der überkommunalen Veloinfrastruktur an der Badener- und Zypressenstrasse, im Abschnitt Lochergut bis Albis- riederplatz, Zürich (Projekt Bau Nr. 09 065), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Baupauschale. Die Badener- und Zypressenstrasse sind kommunal klassiert. Über die Badenerstrasse verläuft eine regionale Radroute. Diese Radroute gilt als überkommunale Verbindung im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, die Badener- und Zypressenstrasse, im Abschnitt Lochergut bis Albisriederplatz, zu sanieren. Neben Gleiserneuerung und hindernisfreiem Ausbau der Tramhaltestellen sollen entlang der Badener- strasse, in beiden Fahrtrichtungen, durchgehende Radstreifen markiert werden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 9. Juli 2018 Stellung genommen und keine Be- merkungen angebracht. Da es sich um kommunale Strassen handelt, ent- fällt die Prüfung des Projekts auf die praktische Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs gemäss den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt wurde vom 20. Sep- tember bis 21. Oktober 2019 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflage- frist gingen drei Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1197 vom 16. Dezember 2020 wurde über die Einsprachen entschieden und das Strassenbauprojekt festgesetzt. Ebenfalls am 16. Dezember 2020 erfolgte mit Stadtratsbeschluss Nr. 1223 die Bewilligung der gebundenen Ausga- ben. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Arbeiten an der Badener- und Zypressen- strasse, im Abschnitt Lochergut bis Albisriederplatz, betragen voraus- sichtlich Fr. 13 285 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 391 000 (einschliesslich Verwal- tungskosten Werke).
Nach Vorliegen der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau der überkommunalen Veloinfrastruktur an den Badener- und Zypressenstrasse, im Abschnitt Lochergut bis Albis- riederplatz, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli