RRB Nr. 224/2019
Wirtschaftsschule KV Winterthur, Subvention 2019-2023 berufsorientierte Weiterbildung, gebundene Ausgabe
13. März 2019Deutsch5 min
Source zh.ch
Wirtschaftsschule KV Winterthur, Subvention 2019-2023 berufsorientierte Weiterbildung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. März 2019
224. Wirtschaftsschule KV Winterthur (Subvention berufsorientierte Weiterbildung, 2019–2023)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Wirtschaftsschule KV Winterthur wird vom kaufmännischen Ver- band Winterthur geführt. Sie erteilt im Auftrag des Kantons Berufsfach- schul- und Berufsmaturitätsunterricht im Beruf Kauffrau bzw. Kauf- mann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), Buchhändlerin bzw. Buchhändler mit EFZ und Fachfrau bzw. Fachmann Kundendialog mit EFZ. Die Wirtschaftsschule KV Winterthur wurde mit RRB Nr. 449/2016 vom 1. Januar 2015 bis Ende Schuljahr 2018/2019 (31. August 2019) als beitragsberechtigt anerkannt. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) hat für diese Zeit gestützt auf § 35 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) bzw. § 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistun- gen der Berufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG, LS 413.312) mit der Wirtschaftsschule KV Winterthur eine Leistungs- sowie jeweilige Jahresvereinbarungen über die beitragsberechtigten Angebote abge- schlossen. Für den Zeitraum von Schuljahr 2019/2020 bis Ende Schuljahr 2022/2023 wurde die Wirtschaftsschule KV Winterthur mit RRB Nr. 827/ 2018 als beitragsberechtigt anerkannt. Die Kostenanteile der Grundbil- dung wurden mit RRB Nr. 105/2018 ab 1. Januar 2018 zugesichert. Davon nicht erfasst sind die Subventionen an die Angebote der berufsorientier- ten Weiterbildung. Der Wirtschaftsschule KV Winterthur sind für die An- gebote der berufsorientierten Weiterbildung für die Dauer vom 1. Sep- tember 2019 bis 31. August 2023 Staatsbeiträge zuzusichern.
B. Subventionierte Angebote und zuzusichernde Beiträge Gestützt auf § 31 EG BBG kann der Kanton Dritte beauftragen, An- gebote der berufsorientierten Weiterbildung zu führen. Die Finanzierung dieser Angebote richtet sich nach § 37 Abs. 1 lit. c EG BBG. Die Wirt- schaftsschule KV Winterthur erhebt gestützt auf § 43 Abs. 1 lit. c EG BBG für die beitragsberechtigten Angebote von den Studierenden ein Schul- oder Kursgeld.
Gemäss § 31 Abs. 2 EG BBG kann der Kanton Angebote der berufs- orientierten Weiterbildung Dritter mittels Leistungsvereinbarung finan- ziell unterstützen, wenn daran ein besonderes öffentliches Interesse be- steht und die Kurse andernfalls nicht ausreichend angeboten würden. Gemäss § 5c Abs. 1 VFin BBG können Bildungseinrichtungen, die im Auftrag des Kantons Berufsfachschul- oder Berufsmaturitätsunterricht durchführen, Angebote der berufsorientierten Weiterbildung anbieten. Bewilligt werden können Angebote, welche die berufsorientierte Fach- kompetenz fördern, der Arbeitsmarktfähigkeit dienen, d. h. die Förderung überfachlicher Kompetenzen zum Inhalt haben, sowie Fremdsprachen- kurse der Landessprachen und Englisch (§ 5c Abs. 3 VFin BBG). Im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung sind weder die Ab- schlüsse noch die Inhalte der Bildungsgänge mittels Lehrplänen regle- mentiert. In den letzten Jahren hat sich deshalb eine Anzahl von Ange- boten entwickelt, deren Vergleichbarkeit schwierig zu überprüfen ist. Die Bildungsdirektion bzw. das MBA überprüft zurzeit die bisherige Praxis der Subventionierung dieser Angebote. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bis gestützt auf die Ergebnisse ein neues Konzept erarbei- tet worden ist, wird als jährlicher Höchstbetrag für die Subventionen an die Angebote der berufsorientierten Weiterbildung in den Jahren 2019 bis 2023 auf die Budgeteingabe 2019 abgestellt. Für 2019 hat die Wirtschaftsschule KV Winterthur eine Subvention von Fr. 304 000 budgetiert. Davon hat die Bildungsdirektion der Schule mit Verfügung vom 5. April 2018 bis zum 31. August 2019 einen Betrag von Fr. 206 000 zugesichert. Für die Zeit vom 1. September 2019 bis 31. De- zember 2019 sind somit noch zusätzlich Fr. 98 000 zuzusichern. Unter Be- rücksichtigung einer Reserve von rund 5% für Schwankungen der Anzahl der Teilnehmenden sind für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 je Fr. 320 000 und für den Zeitraum von 1. Januar 2023 bis 31. August 2023 Fr. 210 000 zuzusichern. Insgesamt beträgt die Subvention für den Zeit- raum von 1. September 2019 bis 31. August 2023 höchstens Fr. 1 268 000. Bis zu diesem Höchstbetrag wird gemäss § 5c Abs. 2 VFin BBG für be- willigte Angebote pro Teilnehmerin oder Teilnehmer eine Lektionenpau- schale von Fr. 7 für höchstens 500 Lektionen ausgerichtet. Die Subven- tion beträgt zudem höchstens 75% der anrechenbaren Aufwendungen ge- mäss § 37 Abs. 1 lit. c EG BBG. Staatsbeiträge sind zweckgebunden (§ 12 Staatsbeitragsgesetz vom 1. April 1990, LS 132.2). Im Falle einer Einstellung der Subventionierung eines Angebots sind verbleibende Reserven oder Rückstellungen dem Kanton zurückzubezahlen. Zudem können Beiträge zurückgefordert wer- den, wenn sie zweckwidrig verwendet oder durch falsche Tatsachen oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erwirkt wurden (§ 13 VFin BBG).
Die Finanzierung der beitragsberechtigten Kosten der Angebote der berufsorientierten Weiterbildung der Wirtschaftsschule KV Winterthur vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2023 von insgesamt höchstens Fr. 1 268 000 erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Zweck und Höchstsatz der Subvention sind in § 37 Abs. 1 lit. c EG BBG bzw. § 5c VFin BBG festgelegt. Es handelt sich somit um eine gebundene Ausgabe gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staats- beitragsgesetzes. Diese Ausgabe wird gestützt auf § 36 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) vom Regierungsrat be- willigt. Die Beiträge sind im Budget 2019 sowie im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2019–2022 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Wirtschaftsschule KV Winterthur wird an die beitragsberech- tigten Kosten der Angebote der berufsorientierten Weiterbildung vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2023 eine Subvention von insgesamt höchstens Fr. 1 268 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, zugesichert.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an die Wirtschaftsschule KV Winterthur, Tösstal- strasse 37, 8400 Winterthur (E), den Kaufmännischen Verband Winter- thur, Tösstalstrasse 37, 8400 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli