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Entscheid

RRB Nr. 228/2026

Universität Zürich, Universitätsrat, Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl

4. März 2026Deutsch6 min

Source zh.ch

Universität Zürich, Universitätsrat, Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2026

228. Universität Zürich, Universitätsrat (Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl)

Erwägungen

1. Rechtliche Grundlagen Der Universitätsrat ist gemäss § 29 Abs. 1 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11) das oberste Organ der Universität Zürich (UZH). Seine Aufgaben sind in § 29 UniG geregelt. Dem Universitätsrat gehören gemäss § 28 UniG von Amtes wegen das für das Bildungswesen zuständige Mitglied des Regierungsrates sowie sechs bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik an. Der Regierungsrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Universitätsrates. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Eine Wieder- wahl ist höchstens zweimal möglich. Der Kantonsrat genehmigt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der einzelnen Mitglieder des Universitätsrates (§ 25 Abs. 2 Ziff. 4 UniG). Gemäss RRB Nrn. 237/2023 und 568/2023 setzt sich der Universitäts- rat für die Amtsdauer 2023–2027 wie folgt zusammen: – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, geboren 1958, Bildungsdirektorin (Präsidentin) – Peter E. Bodmer, geboren 1964, Küsnacht – lic. phil. Daniela Decurtins, geboren 1966, Zürich – Dr. Andreas Dudler, geboren 1957, Bülach, – Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart, geboren 1948, Bolligen – Prof. Dr. Petra S. Hüppi, geboren 1960, Genf – Prof. Dr. Antonio Loprieno, geboren 1955, Basel – Dr. Franziska Widmer Müller, geboren 1951, Zürich

2. Aufgaben und Anforderungsprofil des Universitätsrates Der Universitätsrat verfügt als oberstes Organ der UZH über wich- tige Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen. Er legt die stra- tegischen Ziele der UZH gemeinsam mit der Universitätsleitung im Sinne einer «shared governance» fest. Er stellt insbesondere Antrag zum Budget und zum Rechenschaftsbericht zuhanden des Regierungs- rates. Weiter verabschiedet er den Entwicklungs- und Finanzplan ein- schliesslich der Lehrstuhlplanung, er wählt die Mitglieder der Univer- sitätsleitung und er ernennt die Professorinnen und Professoren. Er

erlässt die Universitätsordnung sowie die Prüfungs- und Promotions- ordnungen und er entscheidet über die Schaffung, Umwandlung und Aufhebung von Fakultäten und Instituten. Mit der Umsetzung des so- genannten Delegationsmodells nimmt der Universitätsrat seit dem 1. Ja- nuar 2019 auch die Verantwortung für den Immobilienbereich der UZH wahr. Aus diesem Aufgabenkatalog ergibt sich für den Universitätsrat als Gremium folgendes Anforderungsprofil: Der Universitätsrat muss gesamthaft eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Wichtig ist die Kompetenz, Entwicklungs- und Innovationsprozesse der UZH konstruktiv-kritisch zu begleiten. Sodann muss zwingend vertiefte Expertise im Bereich der universitären Medi- zin vorhanden sein. Dasselbe gilt für den Immobilienbereich. Kompe- tenzen in der finanziellen Führung und im Controlling komplexer Non- Profit-Organisationen sind ebenso erforderlich wie bildungspolitische Kenntnisse und der Überblick über die an die UZH angrenzenden Bil- dungsstufen. Führungserfahrung in der Wirtschaft oder in Experten- organisationen des Non-Profit-Bereichs sowie Erfahrungen in Lehre und Forschung bzw. in der Forschungsförderung runden das Anforde- rungsprofil ab. Der Universitätsrat erfüllt in der heutigen Zusammensetzung das Anforderungsprofil ohne Einschränkung.

3. Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 a) Rücktritte Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart und Dr. Franziska Widmer Müller Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart und Dr. Franziska Widmer Müller tre- ten auf den 31. Juli 2026 von ihrem Amt als Mitglied des Universitäts- rates zurück. b) Ausschreibung und Findungsverfahren Die Bildungsdirektion hat die beiden Vakanzen im September 2025 öffentlich ausgeschrieben. Rund 120 Personen haben sich für das Man- dat interessiert und ihre Unterlagen eingereicht. c) Wahlvorschlag: Dr. Aleksandar Popov-Bärtsch und Nathalie Wappler Nach Abschluss des Findungsverfahrens werden dem Regierungsrat Dr. Aleksandar Popov-Bärtsch und Nathalie Wappler zur Wahl vorge- schlagen: Aleksandar Popov-Bärtsch ist 1971 geboren und hat an der UZH Anglistik, Allgemeine Geschichte sowie Britische und Nordamerikani- sche Geschichte studiert. Er verfügt über das Höhere Lehramt für Mit-

telschulen für Englisch (Hauptfach) und Geschichte (Nebenfach). 2019 erlangte er an der UZH die Promotion in englischer Sprachwissenschaft. Aleksandar Popov-Bärtsch arbeitete zu Beginn seiner beruflichen Lauf- bahn am Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona. Seit 2009 ist er an der Kantonsschule Zürcher Oberland als Englischlehr- person mbA tätig. Seit 2019 und noch bis Sommer 2026 ist Aleksandar Popov-Bärtsch Rektor der Kantonsschule Zürcher Oberland, und er hat zudem die Leitung HSGYM (Schnittstellenorganisation Mittelschulen – Hochschulen Zürich) inne. Aleksandar Popov-Bärtsch verfügt über vielfältige Erfahrung in Per- sonalführung, Finanzplanung und Organisationsentwicklung. In seiner Funktion als Leiter der Schnittstellenorganisation HSGYM ist er ein ausgewiesener Experte für die Herausforderungen wie auch Chancen rund um den Übergang von den Mittelschulen zu den Hochschulen. Er ist im Rahmen dieser Schnittstellenthematik mit der Zürcher Hoch- schullandschaft vertraut und insbesondere auch mit der UZH gut ver- netzt. Nathalie Wappler ist 1968 geboren und hat an der Universität Kons- tanz Geschichte, Politik- und Literaturwissenschaft studiert. Ausland- studien führten sie u. a. an die Stanford University und an die Goethe- Universität Frankfurt. Nathalie Wappler arbeitete ab 2005 für das Schweizer Fernsehen, wo sie u. a. die Abteilung Kultur führte. 2016 wechselte sie als Programmdirektorin zum Mitteldeutschen Rundfunk. Seit 2019 und noch bis April 2026 ist Nathalie Wappler Direktorin von SRF – Schweizer Radio und Fernsehen. Nathalie Wappler ist Mitglied der Geschäftsleitung 3sat (Vertretung Schweiz), Verwaltungsrätin der Mediaplus AG sowie Mitglied des zen- tralen Medienrates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutsch- land. Sie ist eine ausgewiesene Führungspersönlichkeit im Medienbe- reich und verfügt über umfassende Expertise in strategischer Steuerung und Organisationsentwicklung. Dank ihrer ausserordentlichen Erfah- rung in der Leitung grösserer und für die Öffentlichkeit bedeutsamer Organisationen verfügt sie insbesondere auch über die Kompetenzen, Entwicklungs- und Innovationsprozesse der UZH konstruktiv-kritisch zu begleiten. Nathalie Wappler zeichnet sich durch ihr ausgeprägtes In- teresse an bildungspolitischen Fragestellungen aus. Im Umfeld der UZH verfügt sie über ein breites Netzwerk, sowohl auf kantonaler als auch auf eidgenössischer Ebene. Mit der Neuwahl dieser zwei Persönlichkeiten erweist sich der Uni- versitätsrat in Bezug auf die vorhandenen Kompetenzen und Fähigkei- ten wie auch hinsichtlich des Geschlechterverhältnisses weiterhin als ausgewogen zusammengesetzt. Die neuen Mitglieder ergänzen das Gre- mium optimal. Das Anforderungsprofil des Universitätsrates ist gesamt- haft erfüllt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart und Dr. Franziska Widmer Müller werden unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Juli 2026 aus dem Universitätsrat der Universität Zürich entlassen.

II. Als Mitglieder des Universitätsrates der Universität Zürich wer- den für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 auf den 1. August 2026 ge- wählt: – Dr. Aleksandar Popov-Bärtsch, Wallisellen – Nathalie Wappler, Zürich

III. Diese Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an die Genannten (durch die Bildungsdirektion) und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli