RRB Nr. 231/2018
BZU Bildungszentrum Uster, Um- und Neubau, Elektroanlagen, Vergabeerhöhung
14. März 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
BZU Bildungszentrum Uster, Um- und Neubau, Elektroanlagen, Vergabeerhöhung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2018
231. Bildungszentrum Uster, Um- und Neubau
Erwägungen
(Elektroanlagen, Vergabeerhöhung) Mit Beschlüssen des Kantonsrates vom 3. März 2014 (Vorlage 5007a) und des Regierungsrates vom 10. Juli 2013 (RRB Nr. 849/2013) wurde ein Ob- jektkredit von Fr. 73 702 000 bzw. eine gebundene Ausgabe von Fr. 55 143 500 für den Umbau des Bildungszentrums und den Neubau der Kantonsschule Uster bewilligt. Mit RRB Nr. 9/2016 wurden die Elektroanlagen für Fr. 4 900 000 an die Oberholzer AG, Uster, vergeben. Bei der Ausführung sind folgende nicht vorhersehbare, zusätzlich not- wendige Leistungen erforderlich geworden: Innerhalb der seit der Kreditbewilligung vergangenen vier Jahre ha- ben sich die Anforderungen an die technischen Unterrichtsmittel stark verändert. Demzufolge wurden die elektrotechnischen Ausführungen dem heutigen Standard angepasst. So wurden in allen Unterrichtszimmern Bodendosen bzw. Bodenkanäle mit einer besonderen Schallabtrennung zu den benachbarten Unterrichtszimmern vorgesehen. Ebenfalls sollen weitere Projektoptimierungen wie eine Parkplatzbewirtschaftung, die Er- weiterung der Zutrittskontrolle, Anpassungen an der Zivilschutzanlage und an der bestehenden Turnhalle sowie zusätzlich notwendige Bühnen- installationen umgesetzt werden. Aufgrund der heutigen Kenntnisse können die Aufwendungen für die ausstehenden Arbeiten abgeschätzt werden. Gemäss Kostenaufstel- lung des Baumanagements vom 15. Januar 2018 beträgt die dafür ein- zusetzende Vergabeerhöhung Fr. 300 000. Die Zusatzarbeiten müssen durch dieselbe Auftragnehmerin ausgeführt werden, weil sie mit den be- reits im Grundauftrag vergebenen Leistungen verbunden sind und damit die Austauschbarkeit mit den bisher erbrachten Leistungen gewährleistet ist. Deshalb ist gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 die Vergabesumme für die Elektroinstallationen von Fr. 4 900 000 um Fr. 300 000 auf Fr. 5 200 000 (einschliesslich Unvorher- gesehenes) zu erhöhen. Die Kosten sind in dem mit RRB Nr. 849/2013 bewilligten Objektkre- dit enthalten und gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbau- investitionen Bildungsdirektion.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die Oberholzer AG, Uster, gemäss RRB Nr. 9/2016 wird für die Elektroanlagen für den Um- und Neubau des Bil- dungszentrums Uster von Fr. 4 900 000 um Fr. 300 000 auf Fr. 5 200 000 (ein- schliesslich Unvorhergesehenes) erhöht.
II. Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbau- investitionen Bildungsdirektion.
III. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli