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Entscheid

RRB Nr. 237/2015

Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, betreffend Transparenz über den Staatshaushalt, Beantwortung

11. März 2015Deutsch3 min

Source zh.ch

Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, betreffend Transparenz über den Staatshaushalt, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 358/2014

Sitzung vom 11. März 2015

237. Anfrage (Transparenz über den Staatshaushalt) Kantonsrat Michael Zeugin, Winterthur, hat am 15. Dezember 2014 fol- gende Anfrage eingereicht: Ausgangslage: Auf Ende der Legislatur zeigt sich eine deutliche Verschlechterung der finanziellen Lage des Kantons Zürich. Nach aktueller Hochrechnung für das Rechnungsjahr 2014 muss mit einer Verschlechterung von 338 Mio. Franken gegenüber dem Budget gerechnet werden. Entscheidend für die Finanzplanung ist der gesetzlich verankerte mittelfristige Ausgleich. Auch mit einem besseren Rechnungsabschluss und Budgetverbesserun- gen durch den Kantonsrat ist davon auszugehen, dass durch den Weg- fall des positiven Beitrags von 894 Mio. Franken für das Berechnungs- jahr 2011 der mittelfristige Ausgleich im kommenden Budget stark ge- fährdet ist. Gemäss § 4 Ziff. 2 CRG gilt: «Ist der mittelfristige Ausgleich gefähr- det, prüft der Regierungsrat die Ausgabenbedürfnisse erneut auf ihre sach- liche und zeitliche Dringlichkeit. Er erstattet dem Kantonsrat Bericht und beantragt ihm Massnahmen zur dauerhaften Senkung der Ausga- ben, insbesondere die Änderung von gesetzlichen Verpflichtungen.» In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

Erwägungen

1. Ist für den Gesamtregierungsrat der mittelfristige Ausgleich gefährdet? Und wenn nicht, zu welchem Zeitpunkt und ab welchem Fehlbetrag ist für den Gesamtregierungsrat der in § 4 Ziff. 2 CRG formulierte «mittelfristiger Ausgleich gefährdet»?

2. Welche Massnahmen werden vom Regierungsrat geprüft und welche Massnahmen wurden bereits umgesetzt, damit ein Sanierungspro- gramm mit den damit verbundenen Härtefällen werden kann?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat war sich bereits in seiner finanzpolitischen Beur- teilung im KEF 2015–2018 klar, dass der mittelfristige Ausgleich 2012– 2019 eine grosse Herausforderung wird. Da er voraussah, dass Verbesse- rungsvorgaben im Rahmen des Budgetprozesses nicht mehr ausreichen werden, hat er frühzeitig die Planung des KEF 2016–2019 in Angriff ge- nommen mit der Absicht, Vorschläge zur Erreichung des mittelfristigen Ausgleichs zu erarbeiten. Die Erkenntnisse aus dem Rechnungsabschluss 2014 und die nach unten angepassten Konjunkturprognosen erfordern eine Korrektur der im KEF 2015–2018 eingestellten Steuererträge. Zu welchem Zeitpunkt und ab welchem Fehlbetrag der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung gefährdet ist, wurde in der Weisung zur Vorlage 3645, Ausgabenbremse, vom 13. Mai 1998 dargelegt. Demnach sollen Massnahmen nur bei einem erheblichen finanziellen Ungleichge- wicht beantragt werden. In der damaligen Diskussion wurde von einem kumulierten Aufwandüberschuss über acht Jahre von 300–600 Mio. Fran- ken ausgegangen, der besondere Massnahmenpakete erfordern würde, um den Haushaltsausgleich zu erzielen. Zu Frage 2: Bereits im Budget- und Planungsprozess für die KEF-Periode 2014– 2017 und erneut für die KEF-Periode 2015–2018 wurden grosse Anstren- gungen unternommen, um den mittelfristigen Ausgleich zu erreichen und dadurch ein Entlastungsprogramm zu vermeiden. Der Regierungsrat hat mit den Richtlinien zum KEF 2016–2019 vom 11. März 2015 festgelegt, dass er den Finanzbedarf der Direktionen und der Staatskanzlei auf dem Stand des Budgets 2015 einfrieren will, um den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung zu erreichen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi