RRB Nr. 240/2012
Erdbebensicherheit, Untersuchungen, Verträge, neue Ausgabe
14. März 2012Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2012
240. Erdbebensicherheit, Untersuchung der kantonalen Gebäude
Erwägungen
A. Ausgangslage Innerhalb der Schweiz liegt das Gebiet des Kantons Zürich in einer seismisch ruhigen Zone. Aufgrund der dichten Besiedlung und der da- mit verbundenen grossen Zahl von Gebäuden und Infrastrukturanla- gen ist jedoch das von einem Erdbeben ausgehende Schadenspotenzial erheblich und die entsprechende Gefahr daher nicht zu unterschätzen. Die Anforderungen bezüglich Erdbebensicherheit bei bestehenden Bauten ergeben sich aus der SIA-Norm 2018 [2] und aus der Weisung der Baudirektion vom 15. Juli 2011. Eine Arbeitsgruppe der Baudirektion untersuchte in den Jahren 2009–2011 anhand von 80 beispielhaft ausgewählten Liegenschaften die Erdbebensicherheit des kantonalen Gebäudebestandes, um eine beste- hende Gefährdung und das Ausmass der notwendigen Verbesserungen abschätzen zu können. Dabei richtete sich die Prüfung nach der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), Koordinationsstelle für Erdbebenvor- sorge, empfohlenen Untersuchung der Stufe 1 (BAFU Stufe 1). Diese umfasst eine erste grobe Einschätzung der Erdbebensicherheit auf- grund von Plänen und Nutzungsdaten. Anhand dieser Daten wird ab- geschätzt, mit welchen Schäden zu rechnen wäre und mit welcher Wahr- scheinlichkeit es zu einer vollständigen Zerstörung des Gebäudes käme. Darüber hinaus sieht diese Stufe keine weiteren Abklärungen oder Berechnungen vor. Die Untersuchung ergab, dass bei rund 40% der Gebäude eine erhöhte Gefährdung besteht und sich diesbezüglich weiter führende Untersuchungen aufdrängen.
B. Projekt Übertragen auf den gesamten Gebäudebestand des Kantons Zürich und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bauwerksklassen, ergibt sich, dass grundsätzlich rund 260 Gebäude mittels einer Unter- suchung gemäss BAFU Stufe 1 zu überprüfen sind. Bei rund 40 Lie- genschaften ist eine weiter gehende Untersuchung notwendig (BAFU Stufe 3). Weitere Abklärungen und die Berücksichtigung bereits beste- hender Projekte führen zum Ergebnis, dass neu eine Untersuchung der Stufe 1 bei 194 Gebäuden und eine solche der Stufe 3 bei 32 Liegen-
schaften erforderlich ist. Eine Untersuchung der Stufe 1 nimmt durch- schnittlich einen halben Tag in Anspruch und verursacht durchschnitt- liche Kosten von Fr. 800 (ohne MWSt). Die auf den Ergebnissen der Stufe 1 aufbauende Untersuchung der Stufe 3 umfasst die vertiefte Überprüfung der als heikel eingestuften Gebäude und ermöglicht die Bestimmung des Erdbebensicherheits- faktors. Zudem leiten sich daraus konkrete Umsetzungsempfehlungen ab. Eine solche Überprüfung erfordert einen Zeitaufwand von zwei bis vier Wochen und verursacht Kosten zwischen Fr. 10 000 und Fr. 25 000 (ohne MWSt) pro Gebäude. Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse ist davon auszu- gehen, dass bei rund 40% der Gebäude, die einer Untersuchung der Stufe 1 unterzogen wurden, eine vertiefte Prüfung gemäss Stufe 3 erfol- gen muss.
C. Kosten und Finanzierung Bis zum Abschluss der Vorstudienphase ergeben sich folgende Kosten: BKP Arbeitsgattung in Franken 5 Baunebenkosten 52 Muster, Modelle, Vervielfältigungen 521 Muster, Materialprüfungen 20 000 523 Fotos 5 000 524 Vervielfältigungen, Plankopien 30 000 525 Dokumentation 15 000 56 Übrige Baunebenkosten 565 Reisespesen 5 000 59 Übergangskonto für Honorare 592 Bauingenieur 900 000 596 Spezialisten 10 000 6 Reserve 61 Reserve fest / Unvorhergesehenes 120 000 Total 1 105 000 Für die Untersuchungen zur Erdbebensicherheit des kantonalen Gebäudebestandes ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 105 000 zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Die Kos- ten gehen zulasten des Kontos 3142 0 00000, Hochbauten. Der Betrag ist im Budget 2012 enthalten. Das Hochbauamt ist zu ermächtigen, die ent- sprechenden Verträge abzuschliessen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Untersuchungen der Erdbebensicherheit wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 105 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.
II. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi