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Entscheid

RRB Nr. 252/2025

RRB Nr. 252/2025

12. März 2025Deutsch3 min

Source zh.ch

RRB Nr. 252/2025

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2025

252. Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat (Erneuerungswahl)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Zentrumsrat ist gemäss § 5 des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Sprache vom 11. Februar 2008 (LS 412.41) das oberste Füh- rungsorgan des Zentrums. Gemäss § 5 Abs. 2 wählt der Regierungsrat die Mitglieder und die Präsidentin oder den Präsidenten auf eine Amts- dauer von vier Jahren. Mit Beschlüssen vom 3. Februar 2021 und 17. März 2021 wählte der Regierungsrat für die Amtsdauer 2021–2024 des Zentrumsrates folgende Mitglieder: Tino Käser, Präsident, geboren 1964, Rheinau, Doris Her- mann, geboren 1962, Niederhasli, Dr. Daniela Nussbaumer, geboren 1974, Zürich, Rosmarie Quadranti, geboren 1957, Volketswil, Dr. Dorothe Veraguth, geboren 1966, Zumikon, Ofebia Wettstein, geboren 1971, Lachen, Ulrich Zellner, geboren 1949, Männedorf (RRB Nrn. 83/2021 und 254/2021).

2. Wahl für die Amtsdauer 2025–2028 Die Amtsdauer 2021–2024 des Zentrumsrates endete am 31. Dezem- ber 2024. Ulrich Zellner stellt sich nicht mehr als Zentrumsrat zur Ver- fügung. Als neues Mitglied und Vertreter der Bildungsdirektion soll Wolfgang Annighöfer, geboren 1957, gewählt werden. Wolfgang Annig- höfer war von 2014 bis 2022 Leiter Finanzen und Bauten der Bildungs- direktion. Weiter war Wolfgang Annighöfer von 2014 bis 2022 Schul- präsident der Gemeinde Männedorf und ist seit 2022 Gemeindepräsident der Gemeinde Männedorf. Er verfügt über einen betriebswirtschaftlichen Abschluss der Universität Essen und über langjährige betriebswirtschaft- liche Erfahrung in der Führung und Begleitung von Bildungsinstitutionen. Die übrigen bisherigen Zentrumsratsmitglieder stellen sich für die Amtsperiode 2025–2028 erneut zur Verfügung.

3. Entschädigung Die Entschädigung des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Zentrumsrates wird als Jahrespauschale ausgerichtet. Sie beträgt unver- ändert Fr. 10 000 für den Präsidenten und Fr. 4000 für die übrigen Mit- glieder des Zentrumsrates. Die Spesenentschädigung wird von der Bil- dungsdirektion festgelegt.

4. Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2028.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsident des Zentrumsrates wird für die Amtsdauer ab 1. Ja- nuar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 gewählt: – Tino Käser, geboren 1964, Rheinau

II. Als weitere Mitglieder des Zentrumsrates werden für die Amts- dauer ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 gewählt: – Wolfgang Annighöfer, geboren 1957, Männedorf – Doris Hermann, geboren 1962, Niederhasli – Dr. Daniela Nussbaumer, geboren 1974, Zürich – Rosmarie Quadranti, geboren 1957, Volketswil – Dr. Dorothe Veraguth, geboren 1966, Zumikon – Ofebia Wettstein, geboren 1971, Lachen SZ

III. Der Präsident des Zentrumsrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 10 000 entschädigt. Jedem weiteren Mitglied des Zentrumsrates wird eine Jahrespauschale von Fr. 4000 ausgerichtet.

IV. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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