Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 253/2025

Kantonsschule Freudenberg und Enge, Provisorium, gebundene Ausgabe

12. März 2025Deutsch6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2025

253. Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Provisorium

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst gemäss Prognose des Statistischen Amtes bis 2050 um rund 29% auf rund 2 Mio. an. Bereits in den letzten zehn Jahren gab es ein Wachstum von mehr als 12%. In den nächsten 25 Jahren wird an den Mittelschulen des Kantons ein Wachstum von rund 6000 Schülerinnen und Schülern erwartet. Dieses sowie die aufzuholende Bedarfsdeckung sind im Rahmen des Flächen- bedarfs zu berücksichtigen. Besonders stark betroffen ist der westliche Kantonsteil einschliesslich der Stadt Zürich. Bei den städtischen Mittel- schulen kann der weiterhin steigende Schulraumbedarf trotz der per Schuljahr 2024/2025 in Betrieb gegangenen Schulraumerweiterungen nicht vollumfänglich aufgefangen werden. Die Kantonsschulen Freudenberg und Enge müssen daher bereits auf das kommende Schuljahr ab Mitte August 2025 mit einem einfachen Mietprovisorium für neun Klassenzimmer ergänzt werden. Da die Spe- zialinfrastruktur (z. B. Aula, Unterrichtsräume für Naturwissenschaften und Sport und eine Mensa) bereits vorhanden ist, werden mit dem Pro- visorium in erster Linie Standard-Unterrichtsräume bereitgestellt. Diese Erweiterung ist befristet bis zum Umzug der Schule in die Rochadeflä- chen auf dem Campus Irchel. Dieser erfolgt 2031 im Zusammenhang mit der Gesamtinstandsetzung der bestehenden Schulanlage.

Projekt Das Schulraum-Mietprovisorium wird auf dem bisherigen Parkplatz an der Steinentischstrasse 8 in bewährter Containerbauweise errichtet. Damit bleiben sowohl die bestehende Bausubstanz der Schule als auch die denkmalgeschützte Gartenanlage unversehrt. Diese Bauweise stellt die kosteneffizienteste und schnellste Lösung dar, um bereits auf das kommende Schuljahr ab Mitte August 2025 die zusätzlichen Unterrichts- räume bereitstellen zu können. Die neun Standard-Unterrichtszimmer sowie zugehörige Nebenräume verteilen sich auf drei Stockwerke. Die Container liegen auf provisori- schen Betonfundamenten, die nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder zurückgebaut werden. Es ist ein Dach vorgesehen, das über das ganze

Gebäude gespannt wird, um die containereigene Abdichtung zu ent- lasten. Ausbau und Schulraummobiliar sowie die audiovisuelle Infra- struktur entsprechen dem bei Bildungsbauten der Sekundarstufe II üb- lichen Standard.

Finanzielles Die Kosten für das Provisorium belaufen sich auf Fr. 3 400 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 18. Dezember 2024; Preisstand 1. April 2024 / 1197,2 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und wei- sen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Investitionskosten BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 6 000 2 Gebäude 490 000 3 Betriebseinrichtungen 50 000 4 Umgebung 20 000 5 Baunebenkosten 368 000 6 Reserve 285 000 7 Container: Miete für sechs Jahre 1 944 000 9 Ausstattung 217 000 9 Reserve Ausstattung 20 000 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 3 400 000 Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Bau- provisorien, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurtei- lung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Bundesgerichts- entscheid vom 23. August 2017, 1C_17/2017, Erwägungen 4.3.2 und 5.2.2). Das Bundesgericht schützt die Praxis des Kantons Zürich. Für das Vorhaben ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 3 400 000 durch den Regierungsrat zu bewil- ligen. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 237 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, jene für das Bauprojekt von Fr. 3 163 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsver- mögen.

In den Gesamtkosten von Fr. 3 400 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 6. September 2024 bewilligten Projektierungs- kosten von Fr. 230 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Aus- gabe aufzuheben. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss aktueller Projektplanung) Investitionen in Franken 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Bau 78 000 1 117 000 324 000 324 000 324 000 324 000 324 000 348 000 Ausstattung 237 000 Für das Vorhaben sind im Budget 2025 und im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2025–2028 keine Mittel eingestellt, da es sich um ein sehr kurzfristiges und dringendes Vorhaben handelt, das zum Zeitpunkt der Eingabe für das Budget 2025 im Frühling 2024 noch nicht in dieser Form absehbar war. Davor geprüfte Optionen liessen sich nicht verwirklichen. Das Vorhaben fällt gemäss Priorisierung der Investitions- vorhaben unter das Ausschlusskriterium c (Vorhaben kleiner 4 Mio. Fran- ken). Die fehlenden Mittel von Fr. 3 400 000 werden innerhalb der Leis- tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bzw. Leis- tungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen (Ausstattung), kompensiert. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 3 400 000 betragen jährlich Fr. 575 479. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss HBR 2025, Ziff. 3.2.13.10.2 nach der Dauer der voraussichtlichen Nutzung für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge sechs Jahre. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 278 892 67,0 6 379 815 17 092 396 907 Hochbauten Rohbau 2 6 Hochbauten Ausbau 214 552 6,3 6 35 759 1 609 37 368 Hochbauten Installationen 669 556 19,7 6 111 593 5 022 116 615 Hochbauten Ausstattung 237 000 7,0 10 23 700 889 24 589 Total 3 400 000 100 550 867 24 612 575 479 Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Kosten für die Hauswartung und die Gebäudereinigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt genau feststehen. Die Kosten dürften sich auf jährlich rund Fr. 40 000 belaufen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Schulraum-Mietprovisorium der Kantonsschulen Freuden- berg und Enge wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 3 400 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 3 163 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 237 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 6. September 2024 bewilligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 230 000 wird aufge- hoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli