Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 26/2023

Kindesschutzkommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl

11. Januar 2023Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2023

26. Kindesschutzkommission (Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl)

Erwägungen

Gemäss § 4 der Verordnung über die Kindesschutzkommission vom 28. März 2012 (LS 852.17) ernennt der Regierungsrat die Mitglieder der Kommission und bestimmt den Vorsitz. Die Kommission umfasst höchstens 19 Mitglieder und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Direktion der Justiz und des Innern, der Sicher- heitsdirektion, der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion sowie von weiteren Institutionen, die mit dem Kindesschutz befasst sind. Mit Beschluss Nr. 647/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kindesschutzkommission für die Amtsdauer 2019–2023. Infolge der Aufnahme anderweitiger Aufgaben innerhalb der Kan- tonalen Opferhilfestelle trat Barblina Tschopp Hrovat auf den 31. De- zember 2022 aus der Kindesschutzkommission aus. Als neues Mitglied ist Mirjam Bugmann Jung von der Kantonalen Opferhilfestelle zu er- nennen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Barblina Tschopp Hrovat wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Dezember 2022 als Mitglied der Kindesschutzkom- mission entlassen.

II. Als Mitglied der Kindesschutzkommission wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 mit Wirkung ab 1. Januar 2023 Mirjam Bug- mann Jung, Kantonale Opferhilfestelle, Direktion der Justiz und des Innern, gewählt.

III. Mitteilung an die Genannten, die Kindesschutzkommission (Ver- sand durch die Bildungsdirektion) sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Kindesschutzkommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl | Lexipedia