Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 263/2024

ch Stiftung, Arbeitsprogramm 2025 - 2028, Stellungnahme

13. März 2024Deutsch6 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. März 2024

263. ch Stiftung, Arbeitsprogramm 2025–2028 (Stellungnahme)

Die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (ch Stiftung) wird von allen 26 Kantonen getragen und setzt sich mit Projekten und Pro- grammen für die Weiterentwicklung des Föderalismus und die Verstän- digung sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz ein. Weiter fördert sie den Brückenschlag zwischen den Sprachgemeinschaf- ten sowie den Erhalt der Sprachvielfalt und der Kulturen. Die ch Stiftung organisiert das jährlich im Januar stattfindende «Regierungsseminar», führt das Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und betreibt das Haus der Kantone. Sie wird überwiegend durch Kan- tonsbeiträge finanziert. Im Stiftungsrat sind alle Kantone sowie die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz vertreten. Mit Schreiben vom 22. Januar 2024 gab die Geschäftsstelle der ch Stif- tung ihren Entwurf zum Arbeitsprogramm 2025–2028 bei den Mitglie- dern des Stiftungsrates in Konsultation. Grundsätzlich sollen im neuen Arbeitsprogramm die vier strategischen Ziele des aktuellen Arbeitspro- grammes (2021–2024) fortgeführt werden. Diese lauten (1) die Vorteile des Föderalismus nutzen, (2) den Föderalismus bekannt machen, (3) die Verständigung fördern und (4) für die föderale Vielfalt im Journalismus einstehen. Die vier strategischen Ziele werden mit insgesamt 22 Mass- nahmen konkretisiert. Erhöhungen der ordentlichen Kantonsbeiträge sind keine vorgesehen. Als grösste Änderung soll während den kommenden vier Jahren im Rahmen des ersten strategischen Ziels das Handlungs- feld «Föderalismus 2048» priorisiert werden. Dabei steht der Umgang der Kantone mit Herausforderungen wie Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Fachkräftemangel oder demografischer Veränderung im Vor- dergrund und wie der Föderalismus dabei sein Lösungspotenzial ein- bringen kann. Mit dem Budget 2023 erhöhte der Stiftungsrat der ch Stiftung die Kan- tonsbeiträge von jährlich Fr. 500 000 auf Fr. 920 000 – gegen den Willen der beiden Kantone Zürich (siehe RRB Nr. 914/2022) und Bern, welche die grössten Beiträge leisten. Mit Schreiben vom 7. Juni 2023 forderten die Regierungen der beiden Kantone die ch Stiftung auf, auf einen ausgaben- bewussten und effizienten Einsatz der finanziellen Mittel zu achten. Ge- mäss diesen Vorgaben ist auch der Entwurf des Arbeitsprogrammes 2025–­ 2028 zu bewerten.

Der Regierungsrat lehnt das Arbeitsprogramm 2025–2028 in seiner aktuellen, breiten Form ab. Er ist zudem der Meinung, dass ein Geschäft dieser Tragweite nicht nur dem Stiftungsrat der ch Stiftung, sondern auch den Kantonsregierungen unterbreitet werden müsste. Ausdrücklich be- grüsst wird, dass die ordentlichen Kantonsbeiträge gemäss Schreiben der Geschäftsstelle der ch Stiftung vom 22. Januar 2024 nicht erhöht werden. Ebenfalls begrüsst wird die Einführung eines halbjährlichen Monito- rings, das die Wirksamkeit der im Arbeitsprogramm festgehaltenen Mass- nahmen und Ziele misst und jeweils dem Leitenden Ausschuss und dem Stiftungsrat vorgelegt wird.

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail an info@chstiftung.ch): Mit Schreiben vom 22. Januar 2024 haben Sie die Mitglieder des Stif- tungsrates zur Konsultation zum Entwurf des Arbeitsprogrammes 2025– 2028 der ch Stiftung eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir lehnen das Arbeitsprogramm 2025–2028 in seiner aktuellen, brei- ten Form ab. Zudem sind wir der Meinung, dass ein Geschäft dieser Tragweite nicht nur dem Stiftungsrat der ch Stiftung, sondern auch den Kantonsregierungen unterbreitet werden müsste. Ausdrücklich begrüs- sen wir, dass die ordentlichen Kantonsbeiträge nicht erhöht werden. Eben- falls begrüssen wir die Einführung eines halbjährlichen Monitorings, das die Wirksamkeit der im Arbeitsprogramm festgehaltenen Massnah- men und Ziele misst und jeweils dem Leitenden Ausschuss und dem Stif- tungsrat vorgelegt wird. Einige der 22 Massnahmen hinterfragen wir kritisch und erachten deren Reduktion als notwendig bzw. einen Verzicht als angezeigt. Neben den folgenden Anträgen zur Anpassung des Entwurfs des Arbeitspro- grammes 2025–2028 weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass auch kom- mende Neuausrichtungen budgetneutral zu erfolgen haben und sich alle Aktivitäten der ch Stiftung eng am Kerngeschäft orientieren sollen. Antrag 1: Im Vergleich zum aktuellen Arbeitsprogramm sind im Ent- wurf zum Arbeitsprogramm 2025–2028 punktuelle Verzichte ausgewie- sen, z. B. der Verzicht auf das Föderalismusmonitoring. Es ist jedoch eine weitergehende Verzichtsplanung vorzunehmen, mit der das Profil der ch Stiftung geschärft und auf die Kernaufträge fokussiert wird.

Konkret soll geprüft werden, inwiefern der «ch Blog» (Massnahme 1) weitergeführt werden soll. Die Kosten dafür sind gemäss Anhang B des Entwurfes des Arbeitsprogrammes 2025–2028 als «hoch» eingestuft. Es gibt keine Hinweise, dass das Verhältnis von Kosten zur Reichweite und Wirkung des ch Blogs in Einklang stehen. Die Entwicklung einer Zukunftsvision im Rahmen des Projekts «Fö- deralismus 2048» wird grundsätzlich begrüsst. Die Erarbeitung ist je- doch möglichst schlank zu halten. Die Massnahmen «Föderalismus Hea- rings, Inputs und Analysen» (Massnahme 6) und «Bevölkerungsbefra- gung» (Massnahme 7) sind somit in reduzierter Form durchzuführen. Wir sind der Ansicht, dass die «ch Reihe» (Massnahme 15) und das Festival «aller-retour» (Massnahme 17) zugunsten der «ch Reihe an den Schulen» (Massnahme 16) reduziert werden sollen. Die beiden erstge- nannten Massnahmen sprechen vermutlich in erster Linie Personen an, die bereits eine Affinität für Sprachen besitzen. Ob mit ihnen das stra- tegische Ziel 3 (die Verständigung fördern) am effizientesten erreicht werden kann, wird hinterfragt. Weiter sprechen wir uns dafür aus, auf das «Monitoring Medienpoli- tik» (Massnahme 21) zu verzichten. Zusätzlich sind generell Massnahmen, in deren Themenfeldern bereits andere Gremien oder zivilgesellschaftliche Akteure tätig sind, zu hin- terfragen und gegebenenfalls zu reduzieren. Antrag 2: Die im Entwurf des Arbeitsprogrammes 2025–2028 fest- gehaltenen Massnahmen sind grösstenteils abstrakt beschrieben, der Nutzen und Mehrwert für die Kantone und weitere Zielgruppen sind kaum auf den ersten Blick erkennbar. Um dem entgegenzuwirken, sind der Nutzen und Mehrwert für die Kantone und weitere Zielgruppen bei allen Massnahmen konkret auszuweisen, z. B. mittels eigener Tabellen- spalte. Antrag 3: Im Anhang A sind die Aufwände nach Mittelherkunft aus- gewiesen. Es wird unterschieden zwischen «gebundene Mittel für Grund- auftrag» (Fr. 1 266 900), «sonstige Mittel der Kantone» (Fr. 455 100), «Dritt- mittel» (Fr. 372 900), «Projektmittel aus ordentlichen Kantonsbeiträgen» (Fr. 618 100) und «Vertraglich gebundener Beitrag an IFF» (Fr. 108 100), was einen Gesamtbetrag von Fr. 2 821 100 ergibt. Aus dieser Aufstellung ist allerdings nicht ersichtlich, in welche Aufgaben und Projekte die jährlichen ordentlichen Kantonsbeiträge von Fr. 920 000 fliessen. Eine klare und nachvollziehbare Darstellung der vollständigen Finanzströme ist zwingend auszuweisen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung des Arbeitsprogram- mes 2025–2028 der ch Stiftung, voraussichtlich an der Stiftungsratsver- sammlung am 21. Juni 2024, nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli