RRB Nr. 266/2026
Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026, Vernehmlassung
11. März 2026Deutsch6 min
Source zh.ch
Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2026
266. Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026,
Erwägungen
Vernehmlassung Mit Schreiben vom 12. Dezember 2025 lädt das Eidgenössische Departe- ment für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zur Vernehm- lassung zum Entwurf einer Sicherheitspolitischen Strategie Schweiz 2026 ein. Der Bundesrat veröffentlichte in periodischen Abständen einen Be- richt zur Sicherheitspolitik der Schweiz (letztmals 2021). Dieser enthielt jeweils eine umfassende Analyse des sicherheitspolitischen Umfelds und bezweckte, die Ausrichtung der schweizerischen Sicherheitspolitik und ihrer Instrumente für die kommenden Jahre festzulegen. Dabei wurde die Sicherheitspolitik als Gesamtheit aller Massnahmen von Bund, Kan- tonen und Gemeinden zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung vor machtpolitischen, kriminellen oder natur- und zivilisationsbedingten Bedrohungen und Gefahren verstanden. Mit der Strategie für eine umfassende Sicherheit soll dem sicherheits- politischen Umfeld der Schweiz, das sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert hat und unberechenbarer geworden ist, Rechnung getra- gen werden. Die Schwerpunkte der Strategie liegen deshalb neu auf der Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung und der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. Die Strategie folgt dem Ansatz einer umfassenden Sicherheit und formuliert zu deren Errei- chung Ziele und Massnahmen. Der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 kommt wie schon den früheren Sicherheitspolitischen Berichten keine Verbindlich- keit im Sinne von Rechtsnormen zu. Redaktionelle Detailbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten erübrigen sich damit. Der Strategieent- wurf bildet eine aktuelle sicherheitspolitische Lagebeurteilung ab und umfasst zukunftstaugliche Ziele und Massnahmen, was zu begrüssen ist. Die Strategie umschreibt zutreffend, wie sich das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen, hybrid geführten Konflikten und interessengeleiteter Aussen-, Sicher- heits- und Wirtschaftspolitik verschlechtert hat und gefährlicher gewor- den ist. Sie zeigt im Weiteren auf, welche Bedrohungen der inneren Sicherheit und welche transnationalen Risiken für die Schweiz bestehen und welches ihre in diesem Kontext relevanten Merkmale und Verwund- barkeiten sind.
Um der vielfältigen Bedrohungslage zu begegnen und die Schweiz zu schützen, verfolgt der Bundesrat mit der Strategie den Ansatz der um- fassenden Sicherheit. Diese ganzheitliche Ausrichtung der Sicherheits- politik umfasst zivile und militärische Mittel sowie Akteure von Bund und Kantonen und bezieht alle für die Sicherheitspolitik relevanten Aspekte der Aussen-, Innen- und Wirtschaftspolitik mit ein. Zur um- fassenden Sicherheit gehört gemäss Strategie auch die internationale Zusammenarbeit, dank welcher die Schweiz besser in der Lage ist, sich zu schützen, ihre Verteidigungsfähigkeit zu stärken und zur Sicherheit Europas beizutragen. Der Bundesrat legt in der Strategie drei Stossrichtungen vor: – Stärkung der Resilienz: Verwundbarkeiten und kritische Abhängig- keiten sollen soweit möglich reduziert werden, damit die Schweiz weniger Angriffsflächen bietet und Schäden minimiert sind. Damit soll auch die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass Bedrohun- gen und Gefahren überhaupt eintreffen. – Verbesserung von Schutz und Abwehr: Der Schutz der Bevölkerung vor Risiken sowie die innere Sicherheit sollen verbessert werden. Die Schweiz muss mögliche und tatsächliche Angriffe besser abhalten bzw. abwehren und sich vor ihren Auswirkungen besser schützen können. – Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit: Die Schweiz soll sich so gut wie möglich eigenständig gegen einen bewaffneten Angriff verteidi- gen können. Für den Fall eines bewaffneten Angriffs soll die Vertei- digung in Kooperation möglich und vorbereitet sein. Für jede dieser Stossrichtungen sind in der Strategie Ziele und zu deren Erreichung Massnahmen definiert. Gemäss Strategie sind die Massnahmen teilweise schon in Umsetzung, durch die eidgenössischen Räte beauftragt oder durch den Bundesrat beschlossen. Die Strategie erweist sich in der Summe als nachvollziehbar und gibt zu keinen grundsätzlichen Bemerkungen Anlass, die auf eine Änderung der Strategieausrichtung abzielen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an triage@sepos.admin.ch): Mit Schreiben vom 12. Dezember 2025 haben Sie uns den Entwurf zur Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 zur Vernehmlas- sung zugestellt. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
Die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 umschreibt zu- treffend, wie sich das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert hat und die Bedrohungen vielschichtiger geworden sind. Sie zeigt im Weiteren auf, welche Gefah- ren und Risiken für die Schweiz bestehen und welches ihre in diesem Kontext relevanten Merkmale und Verwundbarkeiten sind. Um der Be- drohungslage Rechnung zu tragen, folgt die Strategie dem Ansatz einer umfassenden Sicherheit und beinhaltet drei Schwerpunkte: – Stärkung der Resilienz: Verwundbarkeiten und kritische Abhängig- keiten sollen soweit möglich reduziert werden, damit die Schweiz weniger Angriffsflächen bietet und Schäden minimiert sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bedrohungen und Gefahren überhaupt ein- treffen, soll damit verringert werden. – Verbesserung von Schutz und Abwehr: Der Schutz der Bevölkerung vor Risiken sowie die innere Sicherheit sollen verbessert werden. Die Schweiz muss mögliche und tatsächliche Angriffe besser abhalten bzw. abwehren und sich vor ihren Auswirkungen besser schützen können. – Stärkung der Verteidigungsfähigkeit: Die Schweiz soll sich so gut wie möglich eigenständig gegen einen bewaffneten Angriff verteidigen können. Für den Fall eines bewaffneten Angriffs soll die Verteidigung in Kooperation möglich und vorbereitet sein. Für jede dieser Stossrichtungen sind in der Strategie Ziele und zu deren Erreichung Massnahmen definiert. Gemäss Vernehmlassungs- entwurf sind die Massnahmen teilweise schon in Umsetzung, durch die eidgenössischen Räte beauftragt oder durch den Bundesrat beschlossen. Mit der ganzheitlichen Ausrichtung der Sicherheitspolitik werden zivile und militärische Mittel und Akteure von Bund und Kantonen miterfasst und alle für die Sicherheitspolitik bedeutenden Aspekte der Aussen-, Innen- und Wirtschaftspolitik einbezogen, was wir begrüssen. Die Strategie erweist sich in der Summe als nachvollziehbar und gibt zu keinen grundsätzlichen Bemerkungen Anlass, die auf eine Änderung der Strategieausrichtung abzielen. Eine glaubwürdige Sicherheitspolitik setzt voraus, dass die erforder- lichen Mittel dafür bereitgestellt werden. Insbesondere für die Umset- zung der Massnahmen zur Schliessung der Fähigkeits-, Ausrüstungs- und Bevorratungslücken der Armee ist für eine entsprechende Finan- zierung zu sorgen. Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll die Umsetzung der Massnah- men von einem regelmässigen Monitoring überwacht und dem Bundes- rat Ende 2028 ein Bericht zum Stand der Umsetzung unterbreitet wer- den. Die Kantone sind zentrale Partner des Bundes bei der Umsetzung
der sicherheitspolitischen Ziele. Wir erwarten, dass die Kantone in ge- eigneter Form über die Umsetzungsarbeiten informiert werden und ihnen ein transparenter Einblick in den abschliessenden Bericht gewährt wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli