RRB Nr. 268/2012
Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Kriminaltechnik, Forensisches Institut Zürich, Beantwortung
21. März 2012Deutsch7 min
Source zh.ch
Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Kriminaltechnik, Forensisches Institut Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 58/2012
Sitzung vom 21. März 2012
268. Anfrage (Kriminaltechnik, Forensisches Institut Zürich) Kantonsrat Lorenz Habicher, Zürich, hat am 6. Februar 2012 folgende Anfrage eingereicht: Seit Anfang März 2010 operieren die Kriminaltechnische Abteilung der Kantonspolizei Zürich und der Wissenschaftliche Dienst der Stadt- polizei Zürich als eine Organisation. Neu treten die beiden Einheiten als «Forensisches Institut Zürich» auf und bieten eine umfassende Dienstleistungspalette von der Spurensicherung am Tatort bis zu den kriminalwissenschaftlichen Auswertungen. Die Zusammenlegung ist die Folge einer logischen und seit Jahren geforderten Reorganisation der polizeilichen Forensik auf dem Platz Zürich. Das Forensische Institut Zürich sollte im künftigen Polizei- und Justizzentrum PJZ unter gemeinsamem Dach mit den direkten Auftrag- gebern Platz finden. Der Personalbestand soll beibehalten werden. Noch offen ist die künftige Rechtsform der selbstständigen Organisation. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie viele Mitarbeiter der Polizeikorps von Stadt und Kanton sind von der Reorganisation betroffen? Wie wird die Frage der Pensions- kassenzugehörigkeit in diesem spezifischen Fall geregelt?
2. Wann wird der Entscheid zur künftigen Rechtsform von welcher politischen Instanz getroffen? Ist dieser Entscheid abschliessend oder der politischen Diskussion in Stadt und Kanton ausgesetzt?
3. Wie schätzt der Regierungsrat die Rekrutierung von Fachkräften mit ausgewiesenen polizeilichen Fachkenntnissen (aus beiden Polizei- korps) ein? Ist diese gesichert oder müssen Bewerber direkt ab Poli- zeischule aufgenommen werden?
4. Welches Risiko besteht für die polizeiliche Forensik auf dem Platz Zürich, wenn mit dem polizeilichen Alltag vertraute Fachkräfte feh- len? Werden polizeilich unerfahrene Akademiker den interessierten Polizisten vorgezogen?
5. Welche Kostenfolge für Stadt und Kanton hat diese Reorganisation? Wie wird diese in den entsprechenden Budgets (Stadt / Kanton) und im KEF ausgewiesen?
6. Welche Infrastruktur wird zurzeit genutzt, und ist die Unterbringung im künftigen PJZ zweckmässig und gesichert?
7. Wie schätzt die Regierung die in Grossbritannien gemachten Erfah- rungen eines von der Polizei ausgelagerten Forensischen Instituts mit Blick auf die Rechtsform der selbstständigen Organisation ein?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Traditionell erfüllen auf dem Platz Zürich die Kantonspolizei mit ihrer «Kriminaltechnischen Abteilung» (KTA) und die Stadtpolizei Zü- rich mit ihrem «Wissenschaftlichen Dienst» (WD) kriminaltechnische Aufgaben für Polizei und Justiz. Als «Wissenschaftlicher Forschungs- dienst» (WFD) nimmt der WD überdies Aufgaben im Auftrag des Bun- des war. Nach Vorarbeiten durch eine Projektorganisation von Kanton und Stadt Zürich wurden KTA und WD unter dem Namen «Forensisches Institut Zürich» auf den 1. März 2010 organisatorisch zusammengelegt. Um das Institut auch rechtlich zu einer Einheit und zwar in Form einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammenzufassen, wur- den mit dem Entwurf zu einer Änderung des Polizeiorganisationsgeset- zes (POG) vom 29. November 2004 (LS 551.1) und dem Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich die erforder- lichen Rechtsgrundlagen erarbeitet. Mit Beschluss vom 9. November 2011 hat der Regierungsrat die Sicherheitsdirektion ermächtigt, gemeinsam mit dem Polizeideparte- ment der Stadt Zürich ein Vernehmlassungsverfahren zu den erwähn- ten Rechtsgrundlagen durchzuführen. Mit Schreiben vom 16. Novem- ber 2011 wurden Bund, betroffene Stellen des Kantons und der Stadt Zürich, die Stadt Winterthur und Organisationen der Gemeinden, poli- tische Parteien und Verbände zur Vernehmlassung eingeladen. Die Aus- wertung der am 20. Februar 2012 beendeten Vernehmlassung ist noch im Gang. Aufgrund der Auswertung wird der konkrete Anpassungs- bedarf zu beurteilen und eine zwischen Kanton und Stadt bereinigte Fassung der Rechtsgrundlagen auszuarbeiten sein. Diese Arbeiten wer- den nicht vor Mitte Jahr abgeschlossen sein. Zu Frage 1: Betroffen sind 88 kantonale Mitarbeitende (67 Angehörige des kan- tonalen Polizeikorps und 21 zivile Mitarbeitende) und 64 städtische Mit- arbeitende (21 Angehörige des städtischen Polizeikorps und 43 Zivilan- gestellte). Gemäss §§ 12 und 13 des Vereinbarungsentwurfs gelten nach
Verselbstständigung des Instituts für neue Mitarbeitende die für das Staatspersonal anwendbaren Bestimmungen, hingegen soll es bei der Pensionskasse der Stadt Zürich versichert werden. Das bei der Errich- tung des Instituts übernommene Personal soll indessen bei der bishe- rigen Pensionskasse versichert bleiben. Zu Frage 2: Das weitere Vorgehen hängt vom Ergebnis aus der Vernehmlassung ab. Die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehene Vereinbarungslösung bedarf der Genehmigung von Kantonsrat und Gemeinderat von Zü- rich, wobei aufseiten der Stadt Zürich zusätzlich eine Änderung der Gemeindeordnung erforderlich ist. Als Rechtsgrundlage für die Verein- barung ist das POG anzupassen. Zu Frage 3: Schon heute arbeiten im Forensischen Institut Zürich Angehörige der beiden Polizeikorps und Zivilangestellte (vgl. Beantwortung der Frage 1). Auch in Zukunft werden dort Korpsangehörige und Zivilan- gestellte tätig sein, wobei sich die zur Vernehmlassung unterbreitete Vereinbarung bewusst nicht zum zahlenmässigen Verhältnis zwischen Korpsangehörigen und Zivilangestellten äussert. Sicher sind im Bereich der Spurensicherung am Ereignisort polizeiliche Mitarbeitende erfor- derlich. Die Komplexität der modernen Forensik macht es indessen not- wendig, dass insbesondere bei der Spurenuntersuchung und -bewertung Spezialistinnen und Spezialisten eingesetzt werden, welche die polizei- lichen Mitarbeitenden ergänzen. Um den Anforderungen aus wissen- schaftlicher Sicht gerecht zu werden, ist ein forensisches Institut wie in Zürich zudem auf den Einsatz von forensisch geschulten Akademike- rinnen und Akademikern angewiesen. Eine Rekrutierung von Korps- angehörigen unmittelbar nach Absolvierung der Polizeischule dürfte kaum sinnvoll sein, da dann die polizeiliche Praxis fehlt. Wichtige Grundlage für die Rekrutierung von Polizeiangehörigen ist, dass ihr Einsatz im Forensischen Institut attraktiv gestaltet ist. Um allerdings sicherzustellen, dass jederzeit über die erforderliche Zahl von Korps- angehörigen verfügt wird, ist weiterhin die Möglichkeit für befristete Abkommandierungen aus den Polizeikorps vorzusehen. Zu Frage 4: Das Risiko fehlender Vertrautheit mit dem polizeilichen Alltag be- steht nicht, da im Forensischen Institut weiterhin auch Korpsangehörige tätig sein werden. Ob sich eine Stelle im Forensischen Institut eher für eine Angehörige oder einen Angehörigen des Polizeikorps oder für eine Zivilangestellte oder einen Zivilangestellten eignet, ist im Einzelfall zu prüfen.
Zu Frage 5: Die rechtliche Verselbstständigung ändert nichts an der Kostenstruk- tur des organisatorisch bereits bestehenden Forensischen Instituts. Die Verselbstständigung ist somit für Kanton und Stadt Zürich grundsätz- lich kostenneutral. Gemäss Vereinbarungsentwurf tragen Kanton und Stadt die Kosten nach Massgabe der von Kantonspolizei und Stadtpoli- zei Zürich während der letzten vierjährigen Leistungsauftragsperiode bezogenen Leistungen während der ersten Leistungsauftragsperiode im Verhältnis von 60% (Kanton) zu 40% (Stadt Zürich). Entsprechen- de Beträge sind von Kanton und Stadt Zürich zu budgetieren sowie in die Finanzplanung aufzunehmen. Zu Frage 6: Die Mitarbeitenden des Forensischen Instituts beanspruchen heute Räumlichkeiten in Mietliegenschaften an der Zeughausstrasse in Zü- rich. Im Raumprogramm für das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) sind für die Bedürfnisse des Forensischen Instituts konzipierte Räumlichkei- ten vorhanden. Zu Frage 7: Die Situation in Grossbritannien ist nicht vergleichbar mit der Situa- tion in Zürich. Der (vormals) weltweit grösste forensische Dienstleister Forensic Science Service (FSS), ursprünglich ein Staatsbetrieb mit 1600 mehrheitlich wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der 1995 zu einer dem Staat gehörenden privatwirtschaftlich geführten Institution um- gewandelt wurde, ging in Konkurs und muss im März 2012 liquidiert werden. Entscheidend für diese Entwicklung war, dass in Grossbritan- nien seit jeher private forensische Anbieter – davon einige annähernd so gross wie Forensic Science Service – den forensischen Markt mit- bestimmen (Marktanteil 40%). Die für das Forensische Institut Zürich vorgesehene Lösung ist ein Weg, welcher der gemeinsamen Träger- schaft von Kanton und Stadt Zürich Rechnung trägt und sicherstellt, dass das Institut weiterhin über Nähe zur polizeilichen Praxis verfügt und ihm gleichzeitig eine gewisse Selbstständigkeit verschafft. Auch bei einer Verselbstständigung wird das Forensische Institut Zürich für die Erfüllung des Leistungsauftrages staatlich finanziert. Ebenso hat es weiter den Status einer Polizeibehörde.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi