RRB Nr. 269/2025
Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 14. März 2025, Ermächtigung
12. März 2025Deutsch9 min
Source zh.ch
Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 14. März 2025, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2025
269. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vor- gängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 14. März 2025. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.
Organisationsgeschäfte
Erwägungen
6. Haus der Kantone: Erneuerung Mietvertrag Der Mietvertrag für das Haus der Kantone endet am 31. März 2028. Die Eigentümerin der Liegenschaft (AXA Vorsorge Fonds) steht einer langfristigen Weitervermietung positiv gegenüber und hat Optionen für eine Verlängerung des Mietverhältnisses über zehn und 20 Jahre unter- breitet. Der aktuelle jährliche Nettomietzins beträgt Fr. 1 587 240, der neue jährliche Nettomietzins würde mit der Option über 20 Jahre Fr. 1 654 407 und mit der Option über zehn Jahre Fr. 1 674 084 betragen. Das Generalsekretariat (GS) der KdK schlägt aufgrund des tieferen Mietzinses und der langfristigen Planungssicherheit vor, das Mietverhält- nis ab Ablauf des laufenden Mietvertrages für 20 Jahre zu verlängern. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Unterzeichnung des Nach- trags Nr. 15 zum Mietvertrag vom 25. Oktober 2007 (Beilage 06a) durch den Leitenden Ausschuss der ch Stiftung am 28. April 2025 zu geneh- migen. Haltung des Kantons Zürich Das Haus der Kantone als Sitz von Regierungs- und Direktorenkon- ferenzen und weiterer interkantonaler Institutionen ist unabdingbar für die föderale Zusammenarbeit und den Austausch mit dem Bund. Der Verlängerung des Mietverhältnisses über 20 Jahre ab Ablauf des laufen- den Mietvertrages kann zugestimmt werden.
Bei den weiteren Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (3, 4 und 5), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.
Blockgeschäfte
9. Europarat / Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) Die Staatspräsidentin des Kantons Waadt, Christelle Luisier Brodard, trat als Stellvertreterin der Schweizer Delegation am KGRE zurück. Der Leitende Ausschuss der KdK beantragt der Plenarversammlung, die Staatsrätin des Kantons Tessin, Marina Carobbio, als ihre Nachfolgerin zu wählen. Haltung des Kantons Zürich Dem Wahlvorschlag kann zugestimmt werden. Bei den weiteren Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (7, 8, 10, 11, 12 und 13), die keiner Be- merkung oder Stellungnahme bedürfen.
Einzelgeschäfte
15. Eidgenössische Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits- initiative)» wurde am 3. April 2024 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie zielt darauf ab, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Mio. Personen zu begrenzen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 entschieden, die Volksinitiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Gleichzeitig be- auftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeideparte- ment mit der Erarbeitung eines Konzepts für Begleitmassnahmen. Die- se verfolgen vier Stossrichtungen: Massnahmen (1) im Wohnungswesen, (2) zur verstärkten Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepoten- zials, (3) im Ausländer- und Asylbereich sowie (4) in der Standortför- derung. Der Bundesrat sieht vor, die Botschaft zur Nachhaltigkeitsini- tiative den eidgenössischen Räten bis Ende März 2025 zu unterbreiten. Gemäss dem Leitenden Ausschuss der KdK ist es angezeigt, aufgrund der weitreichenden Betroffenheit der Kantone im Hinblick auf die par- lamentarische Beratung und die Volksabstimmung einen Positionsbezug zu erarbeiten, in welchem eine ablehnende Haltung festgelegt wird. Ge- mäss Planung wäre er an der Plenarversammlung vom 12. Juni 2025 zu verabschieden.
Auch die geplanten Begleitmassnahmen betreffen kantonale Zustän- digkeiten, zudem sind finanzielle Auswirkungen auf die Kantone mög- lich. Sollte der Bundesrat an der geplanten Stossrichtung festhalten, müss- ten die Kantone in die weiteren Konkretisierungsarbeiten einbezogen werden. Die Plenarversammlung ist eingeladen, dem weiteren Vorgehen zu- zustimmen. Haltung des Kantons Zürich Der Kanton Zürich befürwortet, dass eine Auslegeordnung und ein Positionsbezug erarbeitet werden.
17. Entlastungspaket 2027 des Bundes Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 verabschiedet. Am 7. Februar 2025 wurden die Kantonsregierungen von der KdK eingeladen, zum Entwurf der Stel- lungnahme (Beilage 17a) Stellung zu nehmen und allfällige Änderungs- und Ergänzungsanträge mitzuteilen. Das GS der KdK hat die Rückmel- dungen der Kantone ausgewertet und tabellarisch zusammengestellt (Bei- Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf der Stellung- nahme gemäss den Beilagen 17a und 17b zu bereinigen und zu verab- schieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 190/2025 den Entwurf der Stellungnahme (Beilage 17a) im Rahmen der am 7. Februar 2025 aus- gelösten Konsultation der KdK grundsätzlich gutgeheissen und sechs Änderungsanträge eingebracht. Diese wurden gemäss der tabellarischen Zusammenstellung der Rückmeldungen der Kantone (Beilage 17b) vom Präsidenten und dem GS der KdK berücksichtigt. Den übrigen Berei- nigungsvorschlägen des Präsidenten und des GS der KdK in Beilage 17b kann ebenfalls gefolgt werden.
19. Digitale Verwaltung Schweiz DVS Die «Digitale Verwaltung Schweiz» (DVS) führte mit Frist bis am 31. Januar 2025 die Konsultation zum Entwurf des Anhangs 2026 der Finanzierungsvereinbarung Agenda DVS durch. Der Anhang führt die zur Finanzierung vorgesehenen Projekte der Agenda DVS auf, die mit- tels der gemeinsamen Anschubfinanzierung von Bund und Kantonen gefördert werden. Der Anhang wird einmal jährlich revidiert. Aufgrund der im Rahmen der Konsultation eingegangenen Rückmeldungen hat die Geschäftsstelle DVS den Anhang 2026 der Finanzierungsvereinba- rung bereinigt (Beilage 19a).
Die Plenarversammlung ist eingeladen, allfällige Änderungsanträge zum Anhang 2026 der Finanzierungsvereinbarung Agenda DVS gemäss Beilage 19a zu diskutieren. Diese werden anschliessend an die Geschäfts- stelle DVS übermittelt. Das politische Führungsgremium DVS wird die finale Version des Anhangs am 3. April 2025 zuhanden des Bundesrates und der KdK verabschieden. Die Genehmigung durch die KdK ist an der Plenarversammlung vom 12. Juni 2025 geplant. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat äusserte sich mit Beschluss Nr. 90/2025 zum Ent- wurf des Anhangs 2026 der Finanzierungsvereinbarung Agenda DVS. Dabei wurde das überarbeitete Projektportfolio grundsätzlich positiv bewertet, die strategische Fokussierung der Agenda DVS hingegen war nach Ansicht des Regierungsrates zu wenig ausgeprägt. Dem nun vorliegenden überarbeiteten Anhang 2026 der Finanzie- rungsvereinbarung gemäss Beilage 19a kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die zentralen Forderungen, die mit RRB Nr. 90/2025 vorgebracht wurden, sind aufgenommen worden. Ausdrücklich begrüsst werden kann, dass die Forderung nach einem schweizweit nach einheitlichen Standards erhobenen Inventar an bestehenden digitalen Behördenleistungen auf- genommen wurde. Folgende drei Hinweise und Anmerkungen sind vor- zubringen: Erstens ist beim Projekt 5.901 «Anschubfinanzierung Cloud (Förde- rung)» zu fordern, dass das Verhältnis zum Projekt Swiss Government Cloud geklärt wird und die Potenziale für die Kantone und Gemeinden zu schärfen sind. Der Bund soll zusammen mit einzelnen Kantonen Pilot- projekte durchführen. Nur so kann geprüft werden, welcher Nutzen für die Kantone entsteht und ob eine Finanzierung über die DVS angezeigt ist. Zweitens hängt die Fortführung des Projekts 4.016 «Umsetzung Na- tionaler Adressdienst (NAD) plus Pilotierungen» davon ab, wie der Na- tionalrat über das Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (23.039) befindet. Weist er das Ge- schäft an den Bundesrat zurück, so fällt das Projekt 4.016 wohl bedauer- licherweise dahin. Drittens soll eine generelle Forderung gemäss RRB Nr. 90/2025 nach einer verbesserten Koordination mit Bundesprojekten erneut vorgebracht werden. Aus kantonaler Sicht kommt der DVS nicht nur die Rolle zu, die Koordination unter den Kantonen zu fördern und eine gemeinsame Finanzierung von Projekten zu ermöglichen. Eine weitere wesentliche Rolle der DVS ist auch die Koordination namentlich in Bezug auf Schnitt- stellen, Basisservices und Prozesse verschiedener Grossprojekte auf Bun-
desebene (z. B. Justitia 4.0, DigiSanté, Informationssysteme in den So- zialversicherungen) untereinander und mit kantonalen Projekten bzw. Projekten der DVS. Dieser Rolle ist künftig noch verstärkt nachzukom- men.
23. Raumkonzept Schweiz Die Träger des Raumkonzepts Schweiz sprachen sich im Frühling 2022 dafür aus, das Raumkonzept, das in der aktuellen Version seit 2012 vor- liegt, zu aktualisieren. Die Projektleitung dazu liegt beim Bundesamt für Raumentwicklung. Den Trägern wurden im Frühjahr 2024 die Eck- werte zur inhaltlichen Ausrichtung des Raumkonzepts unterbreitet. Die Plenarversammlung der KdK äusserte sich am 22. März 2024 mittels einer von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) vorbereiteten Stellungnahme dazu. Am 5. Dezember 2024 wurde die Konsultation zum Entwurf des aktualisierten Raumkonzepts Schweiz eröffnet. Wie in den Eckwerten vorgesehen, wurden wichtige Elemente des bisherigen Konzepts übernommen, aber auch neue Themen, wie die Energieproduktion, das rasche Bevölkerungswachstum, die Wohnungs- knappheit oder die Anpassung an den Klimawandel aufgegriffen. Der Teil A des Entwurfs umfasst die Leitidee und die Ziele des Raumkon- zepts und formuliert entsprechende Strategien, um diese zu erreichen. Im Teil B wurden die Texte zu den zwölf Handlungsräumen angepasst und aktualisiert. Die BPUK und der Leitende Ausschuss der KdK be- schlossen ein koordiniertes Vorgehen in Form einer gemeinsamen Stel- lungnahme zum Teil A des Entwurfs des Raumkonzepts. Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf der gemeinsa- men Stellungnahme zum aktualisierten Raumkonzept Schweiz gemäss der Beilage 23b zu bereinigen und zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat äusserte sich mit Beschluss Nr. 296/2024 zum Stel- lungnahmeentwurf der BPUK zu den Eckwerten zur inhaltlichen Aus- richtung des Raumkonzepts und hiess diese gut. Die vorliegende Stel- lungnahme zum Entwurf des Raumkonzepts gemäss Beilage 23b kann unterstützt werden. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Ge- schäfte zur Kenntnisnahme (16 und 20.1) sowie Ausführungen zum wei- teren Vorgehen (14, 18, 20.2, 21 und 22), die keiner Bemerkung oder Stel- lungnahme bedürfen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vertreterin des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 14. März 2025 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 14. März 2025 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, den Vorsteher der Finanzdirektion, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli