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Entscheid

RRB Nr. 27/2010

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2009, Freigabe

13. Januar 2010Deutsch9 min

Source zh.ch

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2009, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2010

27. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2009

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegen- wärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 429/2009 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgaben- bewilligungen entschieden.

B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Die nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutz- wert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermitt- lung der Realisierungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.

1. Zürich Universität Ersatz Telefonanlage 2009–2012 10 000 000 500 000 – alle Institute Hochschulamt

2. Bülach, Sanierung von Terrarien und Aquarien 2010 165 000 11 000 – Kantonsschulstrasse 23 Kantonsschule Zürcher Unterland Mittelschul- und Berufsbildungsamt

3. Winterthur, Anpassung Sonnenschutz 2010 100 000 5 000 – Rosenstrasse 1 Kantonsschule Büelrain Mittelschul- und Berufsbildungsamt

4. Wetzikon, Verkehrsführung Haupttrakt 2010 300 000 20 000 – –2– Bühlstrasse 36 Kantonsschule Zürcher Oberland Mittelschul- und Berufsbildungsamt

5. Zürich, Behindertengerechte Umbauten 2010–2011 1 410 000 100 000 – Gutenbergstrasse 15, Kantonsschule Freudenberg & Enge Steinentischstrasse 10, Parkring Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV

1. Zürich, Universität, Ersatz Telefonanlage Ausgangslage Die Telefonanlage der Universität Zürich wurde 1995 eingebaut. Es handelt sich um eine Telefonie-Infrastruktur der Firma Siemens mit drei Hauptknoten im Zentrum, am Irchel und im Tierspital. Ab Ende 2010 besteht mit der Herstellerfirma für diese Anlage kein Wartungs- vertrag mehr. Die Firma garantiert somit weder technischen Support noch Ersatzteile, was das Risiko für einen Ausfall der Anlage zuneh- mend erhöht. Ein baldiger Ersatz der Telefonanlage ist deshalb drin- gend. Eine Studie hat ergeben, dass sich für die Universität in Zukunft eine Telefonie mit VoIP (Voice over IP) eignet. Die Anwendung dieser Technologie ermöglicht einen kosteneffizienten und flexiblen Betrieb. Zurzeit hat die Universität rund 12 000 aktive Telefonanschlüsse. Die geschätzten Gesamtkosten für einen flächendeckenden Einsatz der Telefone mit VoIP-Technologie belaufen sich auf rund 10 Mio. Franken. Für die bisherige Anlage bewilligte der Regierungsrat 1995 einen Kre- dit von 12,8 Mio. Franken. Dieser Betrag ist inzwischen abgeschrieben. Projektziele Die Universität ist auf eine effiziente und zuverlässige Telefonanlage angewiesen. Deren Ausfall hätte schwerwiegende Folgen. Die neue An- lage muss flexibel und ausbaubar sein, Mutationen müssen schnell und effizient ausgeführt werden können. Der Wechsel auf eine neue Techno- logie ist deshalb notwendig, um die heutigen Bedürfnisse der Nutzerin- nen und Nutzer im Umfeld von Lehre und Forschung zu erfüllen. Nutzwertanalyse Der Hauptanteil an den Einsparungen entfällt auf die Gesprächskos- ten. Für weitere Kostensenkungen sorgt der deutlich geringere Adminis- trationsaufwand der VoIP-Technologie. Zurzeit belaufen sich die Kos- ten für den Unterhalt der Telefonanlage auf rund Fr. 260 000 pro Jahr. In diesem Preis sind auch die Materialkosten enthalten. Da ab 2010 der Wartungsvertrag mit der Herstellerfirma ausläuft, werden die Kosten für den Unterhalt massiv zunehmen, um die Betriebssicherheit auch weiterhin gewährleisten zu können. Die Preise für Dienstleistungen und Material sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr festgelegt und in Notsituationen nicht mehr verhandelbar.

Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009 2010–2012 Tabelle 3: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken – 1 500 000 7 500 000 1 000 000 10 000 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 500 000 geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Univer- sität. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projekt- ausführung. Das Projekt ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan KEF 2010–2013 (RRB Nr. 689/2009). Der Betrag von Fr. 10 000 000 kann durch Einspa- rungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften), sichergestellt werden.

2. Bülach, Kantonsschule Zürcher Unterland, Sanierung von Terrarien und Aquarien Ausgangslage Die Terrarien und Aquarien in der Kantonsschule Zürcher Unter- land sind seit 30 Jahren in Gebrauch. Die Abdeckungen, Kittfugen, Sei- tenverschalungen sind beschädigt. Die elektrotechnischen Installatio- nen sind defekt und bilden ein Sicherheitsrisiko. Die Heizung und die Entlüftungsrohre sind an zahlreichen Stellen verrostet und undicht. Ursprünglich wurde die Erneuerung der Terrarien und Aquarien mit der Gesamtsanierung des Hauptgebäudes geplant. Um das Sicherheits- risiko zu beseitigen, sind die Massnahmen bereits heute umzusetzen. Ansonsten muss der Betrieb der Anlage eingestellt werden. Projektziele Ziel der Sanierung ist der Erhalt der Aquarien und Terrarien. Zudem soll das vorhandene Sicherheitsrisiko behoben und eine Gefährdung für Mensch und Tier ausgeschlossen werden. Nutzwertanalyse Die Aquarien und Terrarien werden für den Biologieunterricht ge- braucht. Zeigt sich im Verlaufe des Planungsfortschritts, dass sich die Eingriffstiefe zum Beispiel aus technischen Gründen erhöht und da- durch die Kosten zunehmen, ist das Projekt neu zu beurteilen.

Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009 2010 Tabelle 5: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken 25 000 140 000 – – – 165 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 11 000 geht zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Pro- jektausführung. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010– 2013 (RRB Nr. 689/2009) nicht enthalten. Der Betrag von Fr. 165 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mit- telschulen, sichergestellt werden.

3. Winterthur, Kantonsschule Büelrain, Anpassung Sonnenschutz Ausgangslage Der Ergänzungsbau der Kantonsschule Büelrain stammt aus dem Jahr 1992. Das Schulhaus ist so konzipiert, dass sämtliche Fluchtwege der Obergeschosse über Fenstertüren auf die Fluchtbalkone und von dort über eine separate Fluchttreppe ins Freie führen. Werden die Ab- dunkelungs- und Sonnenstoren gesenkt, sind sämtliche Fluchtwege blockiert, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko bildet. Projektziele Die Fluchtwege sollen ohne Behinderung durch Sonnenstoren be- gehbar sein. Die Sonnenstoren sollen entsprechend versetzt werden. Nutzwertanalyse Die Anpassung des Sonnenschutzes an den Fluchtweg ist notwendig, um das Sicherheitsrisiko zu beheben. Tabelle 6: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009 2010 Tabelle 7: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken – 100 000 – – – 100 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 5000 geht zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Pro- jektausführung.

Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010– 2013 (RRB Nr. 689/2009) nicht enthalten. Der Betrag von Fr. 100 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mit- telschulen, sichergestellt werden.

4. Wetzikon, Kantonsschule Zürcher Oberland, Verkehrsführung Haupttrakt Ausgangslage Beim Hauptgebäude der Kantonsschule Zürcher Oberland sind der Zugangs- und der Abgangsverkehr per Auto, Motorrad, Fahrrad und zu Fuss unübersichtlich und nicht getrennt. Der 1989 erfolgte Ausbau der Parkplätze und der Fahrradgarage führt zusammen mit der heute allge- meinen höheren Verkehrsfrequenz zu einer beträchtlichen Unfallge- fahr. Projektziele Der Zugangs- und der Abgangsverkehr zum Hauptgebäude soll über- sichtlicher ausgestaltet und signalisiert werden. Der Fussgänger- und Fahrverkehr wird mit den baulichen Massnahmen entflochten. Nutzwertanalyse Die Trennung des Fussgängerbereiches vom Fahrverkehr verbessert die Sicherheit und senkt die Unfallgefahr. Tabelle 8: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009 2010 Tabelle 9: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken – 300 000 – – – 300 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 20 000 geht zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Pro- jektausführung. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010– 2013 (RRB Nr. 689/2009) nicht enthalten. Der Betrag von Fr. 300 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mit- telschulen, sichergestellt werden.

5. Zürich, Kantonsschule Freudenberg und Enge, Behindertengerechte Umbauten Ausgangslage Die Kantonsschule Freudenberg und Enge ist nicht überall behinder- tengerecht erschlossen, weshalb bauliche Massnahmen vorzunehmen sind. Der behindertengerechte Zugang zu öffentlichen Bauten und An- lagen ist nach Art. 138 Abs 1 lit. a der Kantonsverfassung (KV) innert fünf Jahren, d. h. bis zum 31. Dezember 2010, zu gewährleisten. Nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 KV müssen Massnahmen zu Behindertengerech- tigkeit wirtschaftlich zumutbar sein. Dies wird im Einzelfall beurteilt. Für die Kantonsschule Freudenberg und Enge bedeutet das unter- schiedliche bauliche Massnahmen (z. B. Signalisierung, Aufzüge, Rampen, Nasszellengestaltung, Eingangstüren) zur Sicherstellung eines hinder- nisfreien Zugangs. Betroffen sind Schulgebäude auf den Grundstücken EN2619 und EN2942. Die Durchführbarkeit wird unter Einbezug der Denkmalpflege geprüft. Tabelle 10: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009–2010 2010–2011 Tabelle 11: Investitionen 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten in Franken – 500 000 910 000 – – 1 410 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 100 000 geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mit- telschulen. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2010– 2013 (RRB Nr. 689/2009) nicht enthalten. Der Betrag von Fr. 1 410 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mit- telschulen, sichergestellt werden.

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:

1. die Phase Projektierung, zum Ersatz der Telefonanlage für alle Insti- tute der Universität Zürich;

2. die Phase Projektierung, zur Sanierung von Terrarien und Aquarien, Kantonsschule Zürcher Unterland, Kantonsschulstrasse 23, Bülach;

3. die Phase Projektierung, zur Anpassung am Sonnenschutz, Kantons- schule Büelrain, Rosenstrasse 1, Winterthur;

4. die Phase Projektierung, zur Anpassung der Verkehrsführung Haupt- trakt, Kantonsschule Zürcher Oberland, Wetzikon;

5. die Phase Projektierung, für behindertengerechte Umbauten, Kan- tonsschule Freudenberg & Enge, Zürich. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi