RRB Nr. 274/2021
Gemeindewesen, Zweckverband Gemeinsame Sekundarschule Eglisau-Unteres Rafzerfeld, Auflösung
24. März 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Gemeinsame Sekundarschule Eglisau-Unteres Rafzerfeld, Auflösung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. März 2021
274. Gemeindewesen (Zweckverband Gemeinsame Sekundarschule Eglisau-Unteres Rafzerfeld)
Erwägungen
1. Die Schulgemeinden Eglisau und Unteres Rafzerfeld bilden seit 2016 einen Zweckverband zum Bau eines gemeinsamen Sekundarschulhau- ses und anschliessend zum Betrieb einer gemeinsamen Sekundarschule und zur Erfüllung weiterer Aufgaben, die in engem Zusammenhang mit der Sekundarschule stehen (RRB Nr. 1169/2015). Da das Vorhaben im weiteren Verlauf nach der Gründung des Zweck- verbands politisch keine Mehrheiten mehr fand, beschloss die Schulge- meinde Eglisau mit Urnenabstimmung vom 23. September 2018 den Aus- tritt aus dem Zweckverband. Bei einem Zweckverband mit nur zwei Ver- bandsgemeinden bedeutet der Austritt einer Gemeinde gleichzeitig die Auflösung des Zweckverbands. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen den Gemeindebeschluss keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Mit Mitteilung vom 2. März 2021 ersuchten die Schulgemeinden Eg- lisau und Unteres Rafzerfeld den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweckverbands «Gemeinsame Sekundarschule Eglisau- Unteres Rafzerfeld» per Ende 2018.
2. Die Auflösung des Zweckverbands «Gemeinsame Sekundarschule Eglisau-Unteres Rafzerfeld» gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehemaligen Sitzgemeinde Eglisau ins Gemeindearchiv überzu- führen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Schulgemeinden Eglisau und Unteres Rafzerfeld bestehenden Zweckverbands «Gemeinsame Sekundarschule Eglisau-Unteres Rafzerfeld» per 31. Dezember 2018 wird Kenntnis ge- nommen.
II. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehemaligen Sitzge- meinde Eglisau ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an – die Schulpflegen der Schulgemeinden – Eglisau, Schulverwaltung, Obergass 61, Postfach 28, 8193 Eglisau, – Unteres Rafzerfeld, Schützenhausstrasse 16, 8196 Wil, – den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, – die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli