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Entscheid

RRB Nr. 278/2022

Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung vom 15. November 2021, Zwischenbericht, Inkraftsetzung

23. Februar 2022Deutsch2 min

Source zh.ch

Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung vom 15. November 2021, Zwischenbericht, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022

278. Gesetz über Controlling und Rechnungslegung

Erwägungen

(Änderung vom 15. November 2021, Zwischenbericht); Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 15. November 2021 eine Änderung des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611; ABl 2021-11-19; Zwischenbericht). Mit Verfügung vom 25. Januar 2022 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Be- schluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2022-01-28). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann deshalb auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 15. November 2021 des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (Zwischenbericht) wird auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung neu entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli