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Entscheid

RRB Nr. 279/2017

Gasgeräteverordnung, Schreiben an das WBF

29. März 2017Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2017

279. Gasgeräteverordnung (Vernehmlassung)

Erwägungen

Derzeit sind die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2009/142/ EG über Gasverbrauchseinrichtungen durch die Verordnung über die Pro- duktesicherheit (PrSV; SR 930.111) in der Schweiz äquivalent umgesetzt. Mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsetzung an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten («New Legislative Framework», NLF) sowie mit Blick auf den Erlass der neuen Verordnung (EU) Nr. 426/2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brenn- stoffe (EU-Gasgeräteverordnung) braucht es eine erneute Anpassung. Die EU-Gasgeräteverordnung fällt in den Anwendungsbereich des Ab- kommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Euro- päischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konfor- mitätsbewertungen vom 21. Juni 1999 (SR 0.946.526.81). Mit der zu beur- teilenden Vorlage sollen die besonderen Vorschriften zu den Gasgeräten in der PrSV aufgehoben und an deren Stelle die Gasgeräteverordnung (GaGV) erlassen werden. Die Änderungen durch die neue EU-Verord- nung dienen hauptsächlich der Vereinheitlichung der Definitionen und der Pflichten der Wirtschaftsakteure sowie der rechtlichen Anforderun- gen an die Konformitätsbewertungsstellen. Durch die breit angelegte Vernehmlassung auch bei den Direktbetrof- fenen, insbesondere bei gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirt- schaft und schweizerischen Organisationen im technischen Bereich, wird sichergestellt, dass die erforderliche Detailprüfung stattfindet und sach- dienliche Hinweise daraus einfliessen. Der vorliegende Entwurf der GaGV ist zu befürworten und gibt keinen Anlass zu Bemerkungen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (auch per E-Mail als PDF- und Word-Doku- ment an abps@seco.admin.ch): Mit Schreiben vom 17. Februar 2017 haben Sie uns den Entwurf der Gasgeräteverordnung zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass wir mit dem vorgeschlagenen Entwurf der Gasgeräteverordnung einverstanden sind und auf eine detaillierte Stellungnahme verzichten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi