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Entscheid

RRB Nr. 282/2017

Kantonale Ethikkommission, Amtsdauer 2015-2019, Ersatzwahl

29. März 2017Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2017

282. Kantonale Ethikkommission (Amtsdauer 2015–2019, Ersatzwahl)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 689/2015 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kantonalen Ethikkommission für die Amtsdauer 2015–2019. Seit der Er- satzwahl und Erweiterung vom September 2016 haben drei Kommissions- mitglieder um Entlassung aus der Kantonalen Ethikkommission ersucht: Es sind dies Marianne Gussmann-Bader, lic. iur., Rechtsanwältin, mit Schreiben vom 3. Oktober 2016, Prof. Dr. med. Hanspeter Honegger mit Schreiben vom 9. November 2016 sowie Judith Naef, lic. iur., Rechtsan- wältin, mit Schreiben vom 20. März 2017. Prof. Hanspeter Honegger er- klärte, seine Kommissionstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen sobald als möglich beenden zu wollen. Marianne Gussmann-Bader ersuchte auf- grund ihrer beruflichen Belastung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt hin um Entlassung aus der Kantonalen Ethikkommission, während Judith Naef erklärte, ihre Einsitznahme in der Kommission – ebenfalls aufgrund ihrer beruflichen Belastung – auf den 30. Juni 2017 beenden zu wollen. Zur Nachfolge in der Kommission für Prof. Hanspeter Honegger hat sich Prof. Dr. med. Rolf A. Stahel bereit erklärt. Er arbeitet im Zentrum für Hämatologie und Onkologie des Universitätsspitals Zürich und ist Lei- ter des Cancer Center Zürich. Mit seiner Einsitznahme in der Kantonalen Ethikkommission ist auch in Zukunft das nötige Fachwissen im Bereich der Onkologie gewährleistet. Als Nachfolger für Marianne Gussmann- Bader stellt sich Dr. iur. Julian Mausbach, Rechtsanwalt, zur Verfügung. Er ist stellvertretender Programmdirektor PhD Biomedical Ethics and Law / Law Track an der Universität Zürich. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer sowie in seiner Funktion als ordentliches Mitglied des Kompetenzzentrums Medizin – Ethik – Recht Helvetiae (MERH) verfügt er über langjährige Erfahrung in den für die Kantonale Ethikkommission wichtigen Bereichen Medizin, Ethik und Recht. Als Nachfolger für Judith Naef konnte sodann Marius Kobi, lic. iur., Rechts- anwalt, LL.M., gewonnen werden. Er arbeitet bei der Gesundheitsdirek- tion des Kantons Zürich und ist unter anderem Spezialist für Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Schweigepflicht und dem Daten- schutz. Zudem verfügt er über für die Kantonale Ethikkommission wert- volle Kenntnisse im ICT-Bereich, sodass er sie bei Fragen zu digitalen Technologien beraten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Marianne Gussmann-Bader, lic. iur., und Prof. Dr. med. Hanspeter Honegger werden unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende März 2017 aus der Kantonalen Ethikkommission entlassen. Judith Naef, lic. iur., wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 30. Juni 2017 aus der Kantonalen Ethikkommission entlassen.

II. Dr. iur. Julian Mausbach, geboren 1977, und Prof. Dr. med. Rolf A. Stahel, geboren 1950, werden auf den 1. April 2017 für den Rest der Amts- dauer 2015–2019 als Mitglieder in die Kantonale Ethikkommission ge- wählt. Marius Kobi, lic. iur., geboren 1976, wird auf den 1. Juli 2017 für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 als Mitglied in die Kantonale Ethikkommission gewählt.

III. Mitteilung an Marianne Gussmann-Bader, Gesundheitsdirektion, Stampfenbachstrasse 30, 8090 Zürich, Prof. Dr. med. Hanspeter Honegger, Dorfstrasse 19, 8816 Hirzel, Judith Naef, Rechtsanwälte AG, Stampfen- bachstrasse 52, 8006 Zürich, Dr. iur. Julian Mausbach, Irchelstrasse 8, 8057 Zürich, Prof. Dr. med. Rolf A. Stahel, Bergstrasse 107, 8704 Herrliberg, Marius Kobi, Altgasse 5, 6340 Baar, die Kantonale Ethikkommission Zü- rich, Stampfenbachstrasse 121, 8090 Zürich, sowie an die Gesundheits- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi