RRB Nr. 284/2015
Manifesta 11, Patronatskomitee, Abordnung
25. März 2015Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2015
284. Manifesta 11 (Abordnung ins Patronatskomitee)
Erwägungen
Mit Beschluss vom 18. August 2014 bewilligte der Kantonsrat der Stadt Zürich für die Durchführung der europäischen Biennale Manifesta 11 im Jahr 2016 in Zürich einen Beitrag von höchstens Fr. 1 500 000 zulasten des Lotteriefonds (Vorlage 5061). Der Regierungsrat hatte im entspre- chenden Antrag an den Kantonsrat vom 5. Februar 2014 als Auflage an- geführt, der Kanton verlange den Einsitz von mindestens zwei Repräsen- tanten im Patronatskomitee. Der Regierungsrat entscheide auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion, welche Personen die kantonale Vertretung wahrnehmen. Die europäische Biennale für zeitgenössische Kunst Manifesta zeigt lokale, nationale und internationale Gegenwartskunst und ist ein Gross- anlass von überregionaler Bedeutung und internationaler Strahlkraft. Sie soll die Vernetzung zwischen Kulturinstitutionen, Hochschulen, Kul- turschaffenden und der Kreativwirtschaft fördern. Zudem bietet sie dem Kanton die Möglichkeit, sein Kulturangebot und seine Bedeutung als Kulturstandort weit über die Schweiz hinaus vorzustellen. Demnach sind die Bereiche Kultur und Standortförderung betroffen, weshalb die Direk- tion der Justiz und des Innern und die Volkswirtschaftsdirektion je einen Vertreter in das Patronatskomitee entsenden. Vonseiten der Direktion der Justiz und des Innern wünscht der Direktionsvorsteher Einsitz im Komitee, und die Volkswirtschaftsdirektion beantragt, Markus Assfalg, Leiter der Abteilung Standortförderung, als Vertreter zu ernennen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Regierungsrat Martin Graf und Markus Assfalg, Leiter der Abtei- lung Standortförderung des Amts für Wirtschaft und Arbeit, werden als Vertreter des Kantons Zürich im Patronatskomitee der Manifesta 11 be- stimmt.
II. Mitteilung an die Genannten sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi