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Entscheid

RRB Nr. 288/2015

Kindesschutzkommission, Tätigkeitsbericht 2010-2014, Kenntnisnahme

25. März 2015Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2015

288. Kindesschutzkommission (Tätigkeitsbericht 2010–2014)

Erwägungen

Die Kindesschutzkommission erstattet dem Regierungsrat gemäss § 3 der Verordnung vom 28. März 2012 über die Kindesschutzkommission (VKSK, LS 852.17) alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit. Der erst- malige Bericht seit Inkrafttreten der Verordnung deckt ausnahmsweise einen längeren Zeitraum ab, da die letztmalige Berichterstattung unter altem Recht entfallen ist. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren insbesondere die Bereiche «Kinder in zivilrechtlichen Verfahren» – dies vor dem Hintergrund der am 1. Januar 2011 in Kraft gesetzten Schweizerischen Zivilprozessord- nung und des am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzten neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts –, «Kinder und häusliche Gewalt» und «Weiter- bildung von Fachpersonen im Kindesschutz». Neu wurden insbesondere folgende Themen behandelt: «Überprüfung der regionalen Kinderschutz- gruppen», «Instrumente zur Erhebung von Kindeswohlgefährdung» und «Prävention von genitaler Mädchenbeschneidung». Ferner wirkte die Kin- desschutzkommission in zahlreichen Mitberichtsverfahren zu eidgenössi- schen Gesetzesvorlagen mit.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Tätigkeitsbericht der Kindesschutzkommission 2010–2014 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Kindesschutzkommission und die Bildungsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi