RRB Nr. 292/2020
Bezirksgebäude Zürich, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe
25. März 2020Deutsch4 min
Source zh.ch
Bezirksgebäude Zürich, Ersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2020
292. Bezirksanlage Zürich, Ersatz Sicherheitsanlagen (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Bezirksanlage Zürich, Badenerstrasse 90, umfasst das Bezirks- gericht, das Gefängnis Zürich sowie die Staatsanwaltschaften Zürich-Lim- mat und Zürich-Sihl. Diverse sicherheitstechnische Anlagen, die im Rah- men der Gesamtinstandsetzung 1996 im Gebäude des Bezirksgerichts und der Staatsanwaltschaften eingebaut wurden, haben ihre Lebensdauer über- schritten. Sie müssen ersetzt werden, da die Anlagen und Systeme nicht mehr erweitert oder nicht mehr gewartet werden können. Für die Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen wurde in einer Vorstudie ein vollständiger Ersatz mit einer Modernisierung der ein- zelnen Anlagen verglichen. Aufgrund der denkmalpflegerischen, brand- schutztechnischen und betrieblichen Aspekte wurde die Modernisierung der sicherheitstechnischen Anlagen als besser eingestuft und entspre- chend geplant.
B. Projekt Sicherheitsleitsystem Das bestehende Sicherheitsleitsystem kann nicht mehr gewartet und erweitert werden. Es ist daher zu ersetzen. Das neue Sicherheitsleitsys- tem soll die zentrale Überwachung und die Bedienung aller wichtigen sicherheitsrelevanten Subsysteme (Einbruch- und Überfallmeldeanlage, Zutrittskontrollanlage, Videoüberwachung, Brandmeldeanlage, Infor- mationssysteme, Kommunikationsanlage und Gebäudetechnik) über- nehmen. Einbruch- und Überfallmeldeanlage Die Einbruch- und Überfallmeldeanlage dient dem Objekt- und Per- sonenschutz. Sie überwacht alle sicherheitsrelevanten Türen und Räume. Zudem gewährleistet die Einbruch- und Überfallmeldeanlage den Schutz vor Sabotageakten. Die neue Anlage muss durch den Schweizerischen Sachversicherungsverband anerkannt sein.
Korridoranzeigedisplays Die 54 Korridoranzeigedisplays sind auf verschiedenen Geschossen im ganzen Gebäude installiert. Aufgrund von neuen Informationssyste- men (z. B. die Übermittlung von Alarmmeldungen an das Sicherheits- personal via SMS oder Sprachnachrichten) kann auf einige Korridor- anzeigedisplays verzichtet werden. Die nicht mehr benötigten Displays werden zusammen mit den Erschliessungsleitungen zurückgebaut. Für die neuen, zusammen mit der Kantonspolizei festgelegten Standorte muss die Erschliessung der Anzeigen ab der Zentrale neu erstellt werden. Brandschutzanlage, Türsprechanlage und Loge Für die Brandmeldezentrale und das Brandmeldeterminal müssen neue Leitungen installiert werden. Die Empfangslogen des Bezirksgebäudes und der Staatsanwaltschaften erhalten im Rahmen der Instandsetzung ein modernisiertes Kommunikationssystem und neue Überwachungs- monitore. Zudem muss die Verglasung in der Eingangshalle vollständig durch ein Sicherheitsglas ersetzt werden, das den Vorgaben der Kantons- polizei entspricht.
C. Finanzielles Die Kosten für den Ersatz der Sicherheitsanlagen in der Bezirksanlage Zürich belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 4. Oktober 2019 auf Fr. 1 420 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 1 270 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 16 000 6 Reserve 130 000 9 Ausstattung 4000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 420 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von +10% aus (Kosten- stand Oktober 2019, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2019, Basis 1939, 1046,3 Punkte). In den Gesamtkosten von Fr. 1 420 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 14. November 2019 bewilligten Projektierungskos- ten von Fr. 65 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.
Der Ersatz der Sicherheitsanlage ist zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz nötig. Die Kosten von Fr. 1 420 000 sind daher gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 91 979. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 33 450 2,36 80 418 251 669 Hochbauten Rohbau 2 20 070 1,41 40 502 151 653 Hochbauten Ausbau 325 129 22,90 30 10 838 2 438 13 276 Hochbauten Installationen 1 036 935 73,02 15 69 129 7 777 76 906 Hochbauten Ausstattung 4 416 0,31 10 442 33 475 Total 1 420 000 100 81 329 10 650 91 979 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Für das Bauprojekt sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2020 und im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 keine Mittel eingestellt. Der Betrag von Fr. 1 420 000 wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Sicherheitsanlagen in der Bezirksanlage Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 420 000 zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsver- mögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 14. November 2019 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 65 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli