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Entscheid

RRB Nr. 297/2022

Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs», Tandems für die strategischen Initiativen, Auftrag, Einsetzung

23. Februar 2022Deutsch3 min

Source zh.ch

Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs», Tandems für die strategischen Initiativen, Auftrag, Einsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022

297. Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs», Tandems für die strategischen Initiativen (Auftrag, Einsetzung)

Erwägungen

A. Ausgangslage 1. Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs» Mit Beschluss Nr. 1362/2021 hat der Regierungsrat die Leitsätze «ge- meinsam digital unterwegs» festgelegt. Diese bilden die Grundlage für eine gezielte und koordinierte digitale Transformation der Verwaltung und die Entwicklung eines digitalen Leistungsangebots. Die Leitsätze werden in fünf Themenbereiche gruppiert: Leistungen, Recht, Organisa- tion, Daten und Infrastruktur. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von strategischen Initiativen, die sich an diesen fünf Themenbereichen orien- tieren und die vorgesehenen Aktivitäten sowie finanziellen und perso- nellen Mittel bündeln. 2. Auftrag der Tandems Die Konkretisierung und Umsetzung der strategischen Initiativen wer- den grundsätzlich jeweils durch ein Tandem, bestehend aus den beiden fachlich zuständigen Verwaltungseinheiten, vorgenommen. Die Tandems gewährleisten eine ganzheitliche Sicht auf die Themen und tragen zu einer Verankerung in der Organisation bei (RRB Nr. 1362/2021). Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2022 den Auftrag der Tandems wie folgt vorge- sehen: Die Tandems beschreiben die Zielsetzung der strategischen In- itiativen anhand von Handlungsfeldern und Vorhaben. Sie bereiten die Anträge an den Regierungsrat oder andere Stellen vor. Die Tandems verantworten die korrekte Abwicklung und Umsetzung der eigenen stra- tegischen Initiative und stellen die Verbindungen zu den anderen Initia- tiven sicher. Die Tandems werden jeweils durch Kernteams, bestehend aus Vertretungen der Direktionen und der Staatskanzlei, unterstützt, die insbesondere den Informationsfluss und die Verknüpfung mit Vorhaben der Direktionen und der Staatskanzlei sicherstellen.

B. Einsetzung der Tandems Gestützt auf den Vorschlag des Gremiums SDI vom 28. Januar 2022 sind die Tandems wie folgt einzusetzen: – Leistungen: Volkswirtschaftsdirektion (Generalsekretariat) und Staats- kanzlei – Recht: Direktion der Justiz und des Innern (Generalsekretariat) und Staatskanzlei – Organisation: Finanzdirektion (Personalamt) und Staatskanzlei – Daten: Direktion der Justiz und des Innern (Statistisches Amt) und Staatskanzlei – Infrastruktur: Finanzdirektion (Amt für Informatik) und Sicherheits- direktion (Kantonspolizei)

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Auftrag der Tandems im Rahmen der strategischen Initiativen wird gemäss Erwägung A festgelegt.

II. Die Tandems werden gemäss Erwägung B eingesetzt und beauf- tragt, die strategischen Initiativen zusammen mit Fachvertretungen aus den Direktionen und der Staatskanzlei zu konkretisieren.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli