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Entscheid

RRB Nr. 297/2023

Dienstleistungen für Case Management, Vergabe, gebundene Ausgabe

15. März 2023Deutsch4 min

Source zh.ch

Dienstleistungen für Case Management, Vergabe, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. März 2023

297. Dienstleistungen für Case Management (Vergabe und Ausgabebewilligung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1569/2007 führte der Regierungsrat per 1. April 2008 das Case Management flächendeckend in der kantonalen Verwaltung ein (vgl. § 39a Personalgesetz [PG, LS 177.10]). Mittlerweile bildet das Case Management im Sinne einer aktiven Begleitung und Betreuung von arbeitsunfähigen Mitarbeitenden eine bewährte und anerkannte Methode zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sowie zur Wiedereingliede- rung in den Arbeitsprozess. Die Begleitung und Betreuung der betroffe- nen Mitarbeitenden erfolgen durch externe Case Managerinnen und Case Manager. Mit Beschluss Nr. 658/2019 vergab der Regierungsrat die Dienstleis- tungen für Case Management an die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und die AXA Versi- cherungen AG. Die Laufzeit der Rahmenverträge betrug 36 Monate mit einer Option zur Verlängerung von höchstens zweimal zwölf Monaten. Von der Option der Verlängerung um ein Jahr wurde Gebrauch gemacht. Die bestehenden Rahmenverträge laufen per 31. Juli 2023 aus.

2. Vergabe der Dienstleistungen für Case Management

2.1. Vergabe von Rahmenverträgen an fünf Anbieterinnen Am 21. Oktober 2022 wurde die Ausschreibung «Rahmenverträge zur Erbringung von Case Management Dienstleistungen» im offenen Verfah- ren auf simap.ch publiziert. Die Ausschreibung umfasst Rahmenverträge über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten mit einer Option zur Verlän- gerung um höchstens zweimal zwölf Monate. Es wurden neun Angebote fristgerecht und formal gültig eingereicht. Die Offertöffnung fand am 5. Dezember 2022 statt. Aufgrund der Prüfung der Angebote anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Psychiat- rische Universitätsklinik Zürich, die Sulser & Partner AG, die ACC all client care GmbH, die ZURZACH Care Reintegration Zürich AG und die XpertCenter AG zu vergeben. Die Kompetenz zum Erlass der Zuschlagsverfügung und zum Abschluss der Rahmenverträge wird der Finanzdirektion übertragen.

2.2. Laufende Aufträge für Dienstleistungen des Case Management Aufträge an bisherige Anbietende von Dienstleistungen des Case Ma- nagements, die bis Vollstreckbarkeit des Zuschlages nach den heute gel- tenden Vorgaben erteilt wurden, sind bis 31. Dezember 2023 abzuschlies- sen. Auf Gesuch der Direktion, die das Case Management in Auftrag gab, kann das Personalamt aus wichtigen Gründen eine Erstreckung dieser Frist gewähren.

3. Ausgabenbewilligung Bei den Ausgaben für Case Management handelt es sich im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Kantons Zürich als Arbeitgeber ge- mäss § 39 PG um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Im Rah- men der Fürsorgepflicht kann der Kanton seinen Angestellten gemäss §§ 39a ff. PG sowie §§ 100a ff. der Vollzugsverordnung zum Personalge- setz (LS 177.111) im Bedarfsfall ein Case Management anbieten, um eine rasche Rückkehr an den bisherigen oder einen neuen Arbeitsplatz zu erreichen und Invalidisierung zu verhindern. Die Ausgaben für das Case Management im Jahr 2023 sind im Bud- get 2023 enthalten. Die entsprechenden Ausgaben für alle Planjahre sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 eingestellt bzw. werden im KEF 2024–2027 eingestellt und gehen zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, Case Management, Sachkontogruppe 3130, Dienstleistungen Dritter. Im Zeitrahmen der dargestellten Vergabe belaufen sich die Kosten auf 1 Mio. Franken pro Jahr. Die Rahmenverträge werden für drei Jahre abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Option einer Vertragsverlän- gerung um höchstens zwei Jahre beläuft sich die Summe der Ausgaben für die nächsten fünf Jahre auf insgesamt 5 Mio. Franken.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Dienstleistungen für Case Management werden im Sinne von Erwägung 2 über das Gesamtvolumen von Fr. 5 000 000 über eine Ver- tragslaufzeit von 36 Monaten, mit einer Option zur Verlängerung um höchstens zweimal zwölf Monate, an folgende Anbieterinnen vergeben: Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Zürich Gemäss Angebot vom 24. November 2022 Sulser & Partner AG, Zürich Gemäss Angebot vom 1. Dezember 2022 ACC all client care GmbH, Wallisellen Gemäss Angebot vom 1. Dezember 2022 ZURZACH Care Reintegration Zürich AG, Zürich Gemäss Angebot vom 2. Dezember 2022 XpertCenter AG, Bern Gemäss Angebot vom 2. Dezember 2022

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden verpflichtet, beste- hende Aufträge an bisherige Anbietende von Dienstleistungen des Case Managements bis 31. Dezember 2023 zu beenden. Das Personalamt wird ermächtigt, auf Gesuch der Direktion bzw. der Staatskanzlei, die das Case Management in Auftrag gaben, diese Frist aus wichtigen Gründen zu er- strecken.

III. Für das Case Management wird eine gebundene Ausgabe von ins- gesamt Fr. 5 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, bewilligt.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli