RRB Nr. 297/2026
Kantonales Sozialamt, Stellenplan
18. März 2026Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2026
297. Kantonales Sozialamt (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Aufnahme und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich ist eine Verbundaufgabe, die von Bund, Kantonen und Gemeinden gemein- sam erfüllt wird. Der Bund weist Personen aus dem Asylbereich den Kantonen nach einem Verteilschlüssel zu, der gestützt auf die Einwoh- nerzahl festgesetzt wird. In der Regel werden in einer ersten Phase die dem Kanton Zürich zugewiesenen Personen in Kollektivunterkünften des Kantons (Durchgangszentren, DZ) untergebracht (vgl. § 5a Sozial- hilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorge- verordnung [AfV, LS 851.13]). In dieser Zeit wird der Integrationsprozess initialisiert. Nach durchschnittlich vier bis sechs Monaten erfolgt die Verteilung auf die Gemeinden gemäss einer von der Sicherheitsdirek- tion festgelegten Aufnahmequote, die sich an der Einwohnerzahl orien- tiert. Im Zeitraum von 2015 bis 2021 wurden in der Schweiz im Durch- schnitt rund 20 000 Asylgesuche pro Jahr registriert, im Zeitraum von 2022 bis 2025 lag die Zahl der Asylgesuche bei durchschnittlich rund 27 000 pro Jahr, was einem Zuwachs an Gesuchen von 35% entspricht. Seit Ausbruch des Angriffskriegs gegen die Ukraine und der dadurch verursachten Zunahme an Schutzsuchenden (126 000 Gesuche um Schutzstatus S in der Schweiz) nahm die Arbeitslast im Kantonalen So- zialamt stetig und erheblich zu. Das ausserordentliche grosse Arbeits- volumen, insbesondere im Bereich Steuerung und Unterbringung der Abteilung Asylkoordination, konnte nur mit zusätzlichen Massnahmen und Unterstützung bewältigt werden. Eine Entlastung zeichnet sich nicht ab. Vielmehr sind aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine, aber auch aufgrund der überdurchschnittlich grossen Anzahl an regulären Asyl- gesuchen in den letzten Jahren die Bestände von Asylsuchenden im Kanton Zürich aussergewöhnlich hoch. Auch die Bewegungen (Ein- und Austritte) haben sich auf hohem Niveau eingependelt. Personen mit Schutzstatus S weisen aufgrund der Reisefreiheit innerhalb des Schen- gen-Raums eine Mobilität auf, die im Asylbereich erstmalig ist. Dies er-
höht zusätzlich den Arbeitsaufwand (Schalterkontakte, Kommunikation mit Bund, Betreibern und Gemeinden, administrative Verarbeitung der Zuweisungen, Mutationen usw.). Weiter hat sich aufgrund der starken Zuwanderung seit 2022 die An- zahl der kantonalen Asylzentren mehr als verdoppelt. Auch im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (Mineurs non-accom- pagnés, MNA) nahm einerseits aufgrund der höheren Zahlen (Januar 2022:124, aktuell 350), anderseits aufgrund der Umstellung auf das Wohngruppensystem die Anzahl Standorte deutlich zu. Mit der Ver- gabe der Dienstleistungsverträge im Asylbereich (RRB Nrn. 1198/2023 und 1223/2023) bestehen insgesamt sechs Rahmenverträge mit drei Be- treiberorganisationen: – ORS Service AG: Durchgangszentren, Rückkehrzentren, MNA-Struk- turen – Caritas Schweiz: Durchgangszentren, MNA-Strukturen – Asyl-Organisation Zürich: MNA-Strukturen Die Verdoppelung der Schnittstellen sowie der Anzahl Zentren und Standorte bringt sowohl im Tagesgeschäft als auch übergeordnet einen grösseren Koordinationsaufwand mit sich. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass in der Abteilung Asylkoordination des Kan- tonalen Sozialamtes ein erhöhter Personalbedarf besteht.
B. Auswirkungen Aus diesen Gründen ist das Kantonale Sozialamt auf zusätzliche personelle Mittel angewiesen. Im Stellenplan des Kantonalen Sozial- amtes sind daher mit Wirkung ab 1. April 2026 1,0 Stellen, Richtposition Verwaltungsassistent/in, Lohnklasse 15 VVO, zu schaffen. Bei der zu schaffenden Stelle handelt es sich um eine ordentliche Stellenaufsto- ckung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf. Die Aufwendungen für die zusätzliche Stelle ab 1. April 2026 betra- gen für das Jahr 2026 anteilmässig rund Fr. 104 000 sowie ab 2027 jähr- lich rund Fr. 139 000. Sie gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, und können im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029, ab Planjahr 2027, verfügbar gemacht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes wird mit Wirkung ab 1. April 2026 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 15
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli