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Entscheid

RRB Nr. 303/2017

Gemeindewesen, Stadt Illnau-Effretikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

5. April 2017Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Stadt Illnau-Effretikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. April 2017

303. Gemeindeordnung (Stadt Illnau-Effretikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 KV der Kantonsverfassung (KV) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon haben an der Urnenabstimmung vom 27. November 2016 eine Teilrevision ihrer Ge- meindeordnung beschlossen. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Verkleinerung des Stadtrates und der Schulpflege sowie die Anpas- sung an Änderungen des übergeordneten Rechts (Kindes- und Erwach- senenschutzrecht). Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon am 27. No- vember 2016 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Stadtverwaltung Illnau- Effretikon, Postfach, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, den Bezirksrat Pfäffi- kon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi