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Entscheid

RRB Nr. 306/2022

Zürcher Lernverlaufserhebung, Programm, Genehmigung, neue Ausgabe

23. Februar 2022Deutsch8 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022

306. Zürcher Lernverlaufserhebung (Programm, Genehmigung und neue Ausgabe)

A. Ausgangslage Die Zürcher Lernstandserhebung (auch «Zürcher Längsschnittstudie» genannt) wurde 2003 initiiert und 2018 abgeschlossen. Während 13 Jah- ren begleitete diese Studie eine repräsentative Stichprobe von 2000 Schü- lerinnen und Schülern durch ihre obligatorische und nachobligatorische Schulzeit. Erhoben wurden Lernstand, Schulleistungen, überfachliche Kompetenzen und individuelle Merkmale. Die Auswertungen erlaubten es, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler mit den Zielen des Lehr- plans zu vergleichen, den Lernzuwachs in Abhängigkeit von individuellen Merkmalen darzustellen und die Einflüsse motivationaler und emotiona- ler Lernvoraussetzungen sowie der Herkunft der Kinder und Jugend- lichen zu identifizieren. Die Zürcher Lernstandserhebung wurde als wert- volle und für den Kanton Zürich – und darüber hinaus – einzigartige In- formationsgrundlage aufgenommen. Verschiedene Ergebnisse konnten zur Weiterentwicklung des Zürcher Bildungssystems nutzbar gemacht werden, z. B. zur Ausrichtung des interkantonalen Lehrplans 21, zur Ent- wicklung von Lehrmitteln und digitalen Lernfördersystemen, zur Aus- richtung von Studiengängen der Lehrerbildung, aber auch für Arbeiten zur Diagnose und Förderung von Sprachkompetenzen oder zur Qualität in multikulturellen Schulen. Seit 2003 haben sich verschiedene gesellschaftliche Rahmenbedingun- gen verändert: Die Gesellschaft ist heute sozial und kulturell vielfältiger zusammengesetzt. Die Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt stellt neue Anforderungen an Bildung und Ausbildung. Auch die Bildungs- laufbahnen der Kinder und Jugendlichen haben sich gewandelt: Die Früh- kindliche Bildung, Betreuung und Erziehung wird den wachsenden Be- dürfnissen angepasst, der Kindergarten ist in die obligatorische Schule integriert, der kompetenzorientierte Lehrplan 21 ist eingeführt, die Über- gänge auf den Sekundarstufen I und II wurden neu gestaltet. Daher soll eine neue Zürcher Lernverlaufserhebung durchgeführt werden: Diese wird konkret die Ergebnisse des Beitritts zur interkantonalen Vereinba- rung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Kon- kordat, LS 410.31) zeigen, namentlich die Wirkungen des Lehrplans 21 und seiner Stundentafeln, der entsprechend angepassten Lehrmittel und der Integration der Kindergartenstufe.

Die neue Zürcher Lernverlaufserhebung soll als hochwertige Informa- tions- und Wissensgrundlage für Bildungspolitik, Bildungsverwaltung und Schul- und Unterrichtspraxis zur weiteren Verbesserung der Schulen und des Lernens von Kindern und Jugendlichen beitragen.

B. Umsetzungskonzept 1. Allgemeines Im Juli 2020 hat die Bildungsdirektion das Institut für Bildungsevalua- tion der Universität Zürich beauftragt, die konzeptuellen Grundlagen und die Machbarkeit einer Zürcher Lernverlaufserhebung zu klären. In das Konzept wurden die Einschätzungen des Volksschulamtes, des Mittel- schul- und Berufsbildungsamtes, des Amtes für Jugend und Berufsbera- tung und der relevanten Stakeholder aus der Schulpraxis eingearbeitet. 2. Ziel und Nutzen Die Zürcher Lernverlaufserhebung trägt zur Umsetzung der Ziele der Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 zur Bildung bei (langfristi- ges Ziel 2.2 und Legislaturziel 2: erfolgreiche Bildung ermöglichen, chan- cengerechte Ausgestaltung des Bildungssystems). Sie stellt die Ergeb- nisse in einen verbindlichen Zusammenhang kantonaler Bildungssteue- rung zur Förderung von Qualität im Bildungswesen und schafft damit Grundlagen zur Verbesserung des Lernens und des Lehrens in der Zür- cher Volksschule (§ 5 Bildungsgesetz, BiG [LS 410.1]). Die Zürcher Lernverlaufserhebung liefert belastbare Daten und Er- kenntnisse zum Kompetenzerwerb von Kindern und Jugendlichen im Bildungssystem des Kantons Zürich und identifiziert Wechselwirkun- gen zwischen individuellen, strukturellen sowie kontextuellen Faktoren und der Kompetenzentwicklung. Damit informiert sie unter anderem über die Wirkungen des Zürcher Lehrplans 21 (§ 21 Volksschulgesetz [VSG, LS 412.100]), der Lehrmittel (§ 22 VSG), der zusätzlichen Angebote (Ver- besserung Deutschkenntnisse fremdsprachige Schülerinnen und Schü- ler, § 25 VSG), der Tagesstrukturen (§ 30 VSG), der Beurteilung und Pro- motion von Schülerinnen und Schülern (§ 31 VSG) und der sonderpäd- agogischen Massnahmen (§ 33 VSG). Die Bereitstellung von Daten und Erkenntnissen erfolgt zuhanden – des Regierungsrates und der Bildungsdirektion: – zur Überprüfung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Volks- schule (§ 2 VSG), – zur Lagebeurteilung zur Entwicklung des Bildungswesens (§ 4 Ver- ordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kan- tonalen Verwaltung [VOG RR, LS 172.11]),

– zu Abklärungen während der Legislatur und darüber hinaus (§ 6 VOG RR), – zur Wirkungsüberprüfung des Bildungswesens (§ 36 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwal- tung [LS 172.1], § 8 VOG RR), – des Bildungsrates zur Umsetzung seiner Aufgabe, das Bildungswe- sen zu fördern und zwischen den Bildungsbereichen zu koordinieren (§ 21 BiG), – der Ämter der Bildungsdirektion zur Angebotssteuerung und Ausge- staltung des Bildungswesens (Lehrplan, Lehrmittel, Beurteilung, be- sondere Angebote), insbesondere auch mit Bezug auf den Eintritt in die obligatorische Schulzeit, die Lernverläufe und die Übergänge, – der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Hochschule für Heil- pädagogik zur Angebotssteuerung und Ausgestaltung der Studien- gänge der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sowie der Weiterbildungen (Elementarbildung, Unterricht, Schulführung, Schulentwicklung, Di- versität). 3. Vorgehen Die Zürcher Lernverlaufserhebung wird als Programm gemäss Hermes durchgeführt. Im Rahmen des Programms wird eine Längsschnittstudie erstellt. Die Studie begleitet eine repräsentative Stichprobe von Schüle- rinnen und Schülern vom Eintritt in den Kindergarten (1. Programmjahr) bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit (11. Programmjahr). Da- mit deckt die Studie die Bildungslaufbahn durch den 1., 2. und 3. Zyklus gemäss Lehrplan 21 ab. Einschliesslich der Zeiträume für die Vorberei- tung und die Berichterstattung hat das Programm eine Laufzeit von 15 Jah- ren, beginnend 2022. Die konkreten Erhebungen mit Vorbereitung, Durchführung, Auswer- tung und Berichterstattung werden als Projekte durchgeführt. Die Pro- grammsteuerung, die Programmführung sowie die Projektführung wer- den durch die Bildungsplanung, Abteilung Bildungsmonitoring, verant- wortet. Die Ausführung in den Projekten wird durch die Bildungsplanung, Abteilung Bildungsmonitoring, zusammen mit externen Auftragnehmen- den übernommen. Die Zürcher Lernverlaufserhebung ist modular aufgebaut. Der Schwer- punkt liegt auf der längsschnittlichen Kernerhebung. Diese wird vollstän- dig durch die Bildungsdirektion verantwortet und finanziert. Sie um- fasst Erhebungen fachlicher und überfachlicher Kompetenzen, Motiva- tionsaspekte und Kontextmerkmale, die direkt bei den Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Alle weiteren Themen, Erhebungsberei- che sowie Erhebungen bei anderen Personengruppen finden in sogenann- ten Fokusmodulen statt, wobei die Daten von Kernerhebung und Fokus-

modulen verknüpft ausgewertet können. Durch die Kombination von methodisch und inhaltlich innovativer Kernerhebung und Fokusmodulen entsteht ein attraktives Forschungsprogramm mit einer gut dosierten Belastung für alle Studienteilnehmenden und mit grossem Erkenntnis- potenzial zur Förderung von Qualität im Bildungswesen. An der Kon- zeption und Durchführung von Fokusmodulen können sich auch staatli- che oder private Organisationen der Forschung beteiligen. Forschungs- organisationen erhalten zudem die Möglichkeit, sich über finanziell eigen- ständige Fokusmodule mit der Lernverlaufserhebung zu assoziieren. Über einen Programmausschuss werden die Ämter und die relevanten Organisationseinheiten der Bildungsdirektion sowie die Stakeholder aus dem Schulfeld und der Aus- und der Weiterbildung von Lehr- und Fachpersonen eingebunden. Über ein Scientific Board wird das Pro- gramm wissenschaftlich begleitet. Die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung, führt zur Pro- grammumsetzung und den Programmkosten ein Programmcontrolling, das mindestens jährlich nachgeführt wird.

C. Kosten und Finanzierung Die Vorbereitungs- und Begleitungsarbeiten zu den einzelnen Projek- ten werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bildungsplanung im Generalsekretariat der Bildungsdirektion erbracht. Dieser interne Aufwand wird gemäss § 31 Abs. 2 der Finanzcontrolling- verordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) nicht in die Ausgabe eingerech- net, ist aber aus Transparenzgründen in der Tabelle der jährlichen Kos- ten dargestellt. Für die Aufträge an externe Dienstleistende für die Kernerhebungen und die Fokusmodule wird mit Ausgaben von insgesamt Fr. 3 700 000 ge- rechnet. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) um eine neue Aus- gabe. Projekt Auftragsbeginn Laufzeit Ausgaben in Franken in Jahren einschliesslich MWSt Forschungsplanung/-vorbereitung 2022 2 129 000 Kernerhebung 1. Zyklus 2022 7 1 637 000 Kernerhebung 2. Zyklus 2026 7 625 000 Kernerhebung 3. Zyklus 2030 6 549 000 Fokusmodule 1. Zyklus 2022 7 215 000 Fokusmodule 2. Zyklus 2026 7 215 000 Fokusmodule 3. Zyklus 2030 6 188 000 Reserve 142 000 Total 3 700 000

Diese verteilen sich wie folgt auf die Projektdauer von 15 Jahren: Jahr Arbeiten Ausgaben in Franken Interner einschliesslich MWSt Aufwand 2022 Entwicklung & Pilotierung 1. Zyklus 214 000 120 000 2023 Ersterhebung 1. Zyklus 343 000 100 000 2024 Ersterhebung 1. Zyklus 343 000 100 000 2025 Erhebungen 1. Zyklus 236 000 80 000 2026 Erhebungen 1. Zyklus, Entwicklung & Pilotierung 322 000 120 000 2. Zyklus 2027 Erhebungen 1. Zyklus, Erhebungen 2. Zyklus 343 000 100 000 2028 Erhebungen 1. Zyklus, Erhebungen 2. Zyklus 332 000 100 000 2029 Reporting 1. Zyklus, Erhebungen 2. Zyklus 332 000 100 000 2030 Erhebungen 2. Zyklus, Entwicklung & Pilotierung 209 000 120 000 3. Zyklus 2031 Erhebungen 2. Zyklus, Erhebungen 3. Zyklus 225 000 100 000 2032 Erhebungen 2. Zyklus, Erhebungen 3. Zyklus 225 000 100 000 2033 Reporting 2. Zyklus, Erhebungen 3. Zyklus 225 000 100 000 2034 Erhebungen 3. Zyklus 117 000 80 000 2035 Erhebungen 3. Zyklus 117 000 80 000 2036 Reporting 3. Zyklus 117 000 80 000 Total 3 700 000 1 480 000

Für die Zürcher Lernverlaufserhebung ist eine einmalige neue Aus- gabe von Fr. 3 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2022 der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung (Profit-Center 7001 0201, Bildungsplanung), eingestellt. In den Planjahren 2023 bis 2025 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2022–2025 ist die Ausgabe nicht eingestellt, kann aber innerhalb der Leistungsgruppe kompensiert werden. Es fallen keine betrieblichen, personellen oder indirekten Folgeauf- wendungen und -erträge an.

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Programm für die Durchführung der Zürcher Lernverlaufs- erhebung wird genehmigt.

II. Für die Durchführung der Zürcher Lernverlaufserhebung wird eine neue Ausgabe von Fr. 3 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli