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Entscheid

RRB Nr. 31/2015

Koordinationsgruppe Jugendgewalt, Weiterführung, Stellenplan

14. Januar 2015Deutsch12 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2015

31. Weiterführung der Massnahmen in den Bereichen «Jugendgewalt» (Koordinationsgruppe Jugendgewalt) und «Gewalt an Schulen» (Beauftragter «Gewalt im schulischen Umfeld»)

Erwägungen

1. Ausgangslage Am 12. März 2008 beschloss der Regierungsrat, die Massnahmen im Bereich der Gewaltprävention und -intervention an Schulen zu verstär- ken und eine direktionsübergreifende Koordinationsgruppe Jugendgewalt einzurichten (RRB Nr. 401/2008). Für die Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen zur Gewaltprävention und -intervention im schulischen Umfeld und für die Leitung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt wurde in der Bildungsdirektion die Stelle eines Beauftragten für Mass- nahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld geschaffen. Die Einrichtung der Stelle erfolgte befristet bis 31. Dezember 2011; sie wurde am 26. Ja- nuar 2011 bis 31. Dezember 2015 verlängert (RRB Nr. 85/2011). Die Bil- dungsdirektion wurde beauftragt, bis Ende 2014 Antrag über das weitere Vorgehen im Bereich Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Um- feld zu stellen. Die Bildungsdirektion hat das Politikforschungsbüro Vatter in Bern damit beauftragt, eine Befragung zur Arbeit des Beauftragten für Mass- nahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld durchzuführen. Ziel der Befragung war es, den Nutzen der bisherigen Tätigkeiten des Beauftrag- ten «Gewalt im schulischen Umfeld» in Erfahrung zu bringen (Bolliger, Ch. & Féraud, M.: Stakeholder-Befragung zur Arbeit des Beauftragten «Gewalt im schulischen Umfeld», Schlussbericht, Bern 2014, Büro Vatter). Zudem hat die Koordinationsgruppe Jugendgewalt eine Analyse der Ent- wicklungstendenzen im Bereich Jugendgewalt vorgenommen und sich mit der Frage befasst, ob und wie die kantonalen Massnahmen zur Ge- waltprävention nach Abschluss der laufenden Legislaturperiode weiter- geführt werden sollen. Die Ergebnisse der Analyse wurden in einem Be- richt zusammengefasst (Koordinationsgruppe Jugendgewalt des Kantons Zürich: Massnahmen zur Gewaltprävention nach Abschluss der Legis- laturperiode 2012–2015, Bericht und Empfehlungen zuhanden des Re- gierungsrates, Zürich, 2014).

2. Auftrag und Tätigkeiten der Koordinationsgruppe Jugendgewalt Aufgabe der Koordinationsgruppe Jugendgewalt ist es, den Informa- tionsaustausch zwischen den Direktionen sicherzustellen, die Präventions- und Interventionsmassnahmen im Bereich Jugendgewalt aufeinander ab- zustimmen und zu verbessern sowie ein koordiniertes Auftreten nach aussen zu gewährleisten. Der Koordinationsgruppe Jugendgewalt gehö- ren Vertretungen der Bildungsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion an. Einsitz in die Koordinations- gruppe haben ausserdem die Pädagogische Hochschule Zürich sowie die Chefin der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates. Eine institutionalisierte Zusammenarbeit in Form einer gegenseitigen Einsitznahme in das jeweils andere Gremium besteht zudem mit der Kindesschutzkommission, dem strategischen Kooperationsgremium gegen Häusliche Gewalt und der Arbeitsgruppe «Jugend im öffentlichen Raum» der Stadt Zürich (ehemals «Taskforce Jugendgewalt»). Mit anderen Stel- len arbeitet die Koordinationsgruppe themenbezogen zusammen (z. B. kantonales Sportamt, Dachverband kantonale Kinder- und Jugendför- derung okaj, Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich). Eine enge Zusammenarbeit besteht überdies mit der Leitung der 2011 eingeleiteten nationalen Programme «Jugend und Gewalt» und «Jugend und Medien». Anhand einer Analyse der zentralen Problemfelder im Bereich der Jugendgewalt und einer Bestandesaufnahme der getroffenen Massnah- men hat die Koordinationsgruppe einen «Aktionsplan Jugendgewalt» aus- gearbeitet. Dieser hält fest, wie die bestehenden Massnahmen weiterent- wickelt und ergänzt werden sollen; seine Umsetzung wird regelmässig überprüft und aktualisiert. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat die Koordinationsgruppe Jugendgewalt eine Bedarfsabklärung zur Jugendgewalt in den Gemeinden in Auftrag gegeben, die zur Einleitung des Projektes «Profil gewaltfrei – Prävention von Jugendgewalt in der Gemeinde» (www.profil-g.ch) führte, das von RADIX Ostschweiz und okaj zürich in gemeinsamer Trägerschaft mit dem kantonalen Gemeindepräsidentenverband durchgeführt wurde. Am Beispiel des Stadtzürcher Projekts «UNSCHLAGBAR» hat sich die Koordinationsgruppe mit der Frage befasst, wie die Gewaltprävention in Jugend- und Sportvereinen verstärkt werden kann. Zudem wurden kon- zeptuelle Vorarbeiten zur Ausweitung des Projekts auf das ganze Kantons- gebiet geleistet. Fragen zur Praxis der interinstitutionellen Zusammen- arbeit im Bereich der Gewaltprävention und -intervention, insbesondere zum Umgang mit Drohungen von Jugendlichen, waren ebenfalls Thema der Koordinationsgruppe. Im Rahmen des von der Kantonspolizei 2013 eingeleiteten Projekts zur Optimierung des kantonalen Bedrohungs- managements wurde ein Konzept erarbeitet.

Feste Bestandteile der Tätigkeiten der Koordinationsgruppe sind die Dokumentation und die Analyse der Entwicklung im Bereich Jugend- gewalt anhand statistischer und empirischer Befunde. Um diese Entwick- lung im Rahmen einer längerfristig angelegten Perspektive analysieren und daraus Schlüsse für zukünftige Massnahmen ziehen zu können, fand auf Empfehlung der Koordinationsgruppe die dritte Durchführung der Studie «Gewalterfahrungen von Jugendlichen im Kanton Zürich» statt (Publikation Frühling 2015). Verschiedene durch die Koordinations- gruppe angestossene oder von ihr unterstützte Projekte haben durch das nationale Programm Jugend und Gewalt finanzielle Unterstützung er- halten, darunter das Projekt «Profil gewaltfrei» und die Studie «Gewalt- erfahrungen von Jugendlichen».

3. Auftrag und Tätigkeiten des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld Auftrag des Beauftragten «Gewalt im schulischen Umfeld» ist es, die Gewaltprävention und -intervention an Schulen und in ihrem Umfeld zu verstärken. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Vermittlung von für die Praxis bedeutsamen Informationen zur Gewaltprävention und -inter- vention für Schulen und Eltern, die Erhöhung der Sicherheit und Ver- besserung der Krisenintervention an Schulen, die Verknüpfung von Me- dienerziehung und Gewaltprävention, die Prävention von Mobbing an Schulen sowie das Themenfeld «Früherkennung und Frühintervention». Die Umsetzung dieser Massnahmen erfolgt zum Teil in enger Zusam- menarbeit mit den Mitgliedern der Koordinationsgruppe Jugendgewalt. Dies betrifft insbesondere den Arbeitsschwerpunkt «Sicherheit und Kri- senintervention an Schulen». Im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunktes wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Zum Thema «Amokprävention an Schulen – Handeln im Notfall» wurden in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Informationsveranstaltungen für alle Schulleitungen und Schulbehörden der Volksschulen und Sonderschulen des Kantons Zürich, für die Schulleitungen der kantonalen Mittelschulen und Berufsfachschu- len sowie für die Schulsozialarbeitenden und die Schulpsychologischen Dienste durchgeführt. Es wurde ein Merkblatt «Zielgerichtete Gewalt und Amok» herausgegeben, das Anleitungen zum Verhalten bei Amoktaten sowie Hinweise auf die Prävention und Früherkennung von Amokge- fährdungen enthält und das allen Schulen des Kantons Zürich zugestellt wurde. Zusammen mit der Kantonspolizei und den Städten Winterthur und Zürich wurde ein internes Krisendispositiv für die Bildungsdirektion erstellt, in dem die Zuständigkeiten und Abläufe bei krisenhaften Gross- ereignissen an Schulen und Heimen festgelegt sind. Im Anschluss an eine

Bedarfsabklärung zur psychologischen Nothilfe bei ausserordentlichen Krisenereignissen an Schulen ist in Zusammenarbeit mit der Gesund- heitsdirektion und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz ein Konzept zur kantonalen Organisation der psychologischen Nothilfe in Erarbei- tung. In Entwicklung ist zudem eine Notfall-App für den Bildungsbe- reich des Kantons Zürich (Veröffentlichung Frühling 2015). Einen zweiten Schwerpunkt bilden Massnahmen im Rahmen des In- formationsauftrages. Zur Unterstützung der Schulen bei Gewaltproble- men wurde das Internetportal www.stopp-gewalt.zh.ch aufgebaut. Dieses informiert Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulbehörden und schulnahe Einrichtungen sowie Eltern darüber, was sie gegen Gewalt tun können und wo sie Hilfe finden. Es enthält Anleitungen zum Handeln bei Ge- waltvorfällen und zum Vorbeugen von Gewalt, Hinweise auf Anlauf- und Beratungsstellen, Informationsmaterialien (z. B. Merkblätter, Broschü- ren, Unterrichtshilfen) und Hinweise auf Weiterbildungsangebote. Zu- dem liefert es Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Formen von Gewalt und deren Ursachen. Im Tätigkeitsschwerpunkt «Medienerziehung und Gewaltprävention» fand die Tagung «Was geht ab im Netz? – Förderung der Medienkom- petenz von Jugendlichen in Schule und Elternhaus» für Schulleitungen, Schulbehörden und Elternmitwirkungsorganisationen sowie interessierte Lehrpersonen und Schulsozialarbeitende statt. Aufgrund der grossen Nachfrage wurde die Tagung zwei Mal durchgeführt. Weitere Tätigkeiten waren die Mitarbeit an der Ausstellung «Zivil- courage – Wenn nicht ich, wer dann?» der Stadt Zürich und dessen Rah- menprogramm für Schulen, Vorarbeiten für ein Pilotprojekt zur Präven- tion von Gewalt in jugendlichen Beziehungen (Start: März 2015) und die fachliche Begleitung verschiedener Präventionsprogramme und -pro- jekte im Schulbereich. Mitgewirkt hat der Gewaltbeauftragte auch bei der Vorbereitung und der Durchführung der Einsatzübung «NEMESIS», welche die Kantonspolizei 2013 durchgeführt hat und unter anderem dazu diente, das interne Krisendispositiv der Bildungsdirektion zu testen. Ferner wurden zahlreiche Medienanfragen und eine zunehmend stei- gende Anzahl von Beratungsanfragen beantwortet. Hinzu kamen die Übernahme der Leitung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt sowie die Erledigung der operativen Geschäfte der Koordinationsgruppe.

4. Ergebnisse der Analyse der Koordinationsgruppe Jugendgewalt Im Zusammenhang mit ihrer Analyse der Entwicklungstendenzen im Bereich Jugendgewalt ist die Koordinationsgruppe Jugendgewalt zum Schluss gelangt, dass Jugendgewalt auch in Zukunft ein Problem bleiben wird. Zwar erweist sich die gegenwärtige Situation als nicht mehr so dra-

matisch, wie sie es seit Mitte der 90er-Jahre bis 2010 war. Dies zeigt sich an der Kriminalstatistik, in der Verzeigungen wegen Gewaltdelikten seit 2010 eine gesamthaft sinkende Tendenz aufweisen. Als jugendaltersspe- zifisches Phänomen wird Gewalt von Jugendlichen jedoch weiterhin ein Thema bleiben. Festzuhalten ist zudem, dass die Gewaltdelinquenz von Jugendlichen nicht bei allen Deliktarten rückläufig ist. Bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität sind die Zahlen seit 2010 angestiegen. Die Sexualisierung der Lebenswelt von Heranwachsenden und der erleich- terte Zugriff auf pornografische Inhalte in den digitalen Medien tragen dazu bei, dass die Prävention von sexueller Gewalt eine Aufgabe sein wird, die in den nächsten Jahren verstärkt zu bearbeiten ist. Auch die Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie und die zunehmende Nutzung der Social Media durch Jugendliche stellen eine Herausforderung dar, die verstärkte Massnahmen notwendig machen. Phänomene wie «Cyberbullying», «Cybermobbing», «Happy Slapping» oder das Verbreiten von «Sexting»-Bildern, die vor wenigen Jahren noch unbekannt waren, gehören heute zum «Repertoire» gewaltförmigen Ver- haltens Jugendlicher. Der voranschreitende Wandel in der Kommunika- tionstechnologie wird auch das Erscheinungsbild der Jugendkriminalität weiter verändern. Ein weiteres Problemfeld bilden Formen von verbaler und psychischer Gewalt, insbesondere das Mobbing, von dem gemäss neuesten Schätzun- gen rund 6% aller Schülerinnen und Schüler betroffen sind (www. jugendundgewalt.ch) und das zunehmend auch mithilfe der Social Media ausgeübt wird («Cybermobbing»). Zu verstärken sind zudem die Mass- nahmen im Bereich «Frühe Prävention und Intervention» und bei be- sonderen Risikogruppen. Angesichts der Herausforderungen im Bereich Jugendgewalt erachtet die Koordinationsgruppe Jugendgewalt die Existenz eines interdirek- tionalen Koordinationsgremiums weiterhin als notwendig. Sie empfiehlt, die Koordinationsgruppe Jugendgewalt auf der Grundlage des Auftrages, der im RRB Nr. 401/2008 festgehalten ist, weiterzuführen. Die Koordinationsgruppe Jugendgewalt spricht sich auch für die Wei- terführung der Stelle des Gewaltbeauftragten aus. Sie ist der Ansicht, dass zur Bekämpfung der Jugendgewalt eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Gewaltprävention an Schulen auch in Zukunft sinnvoll und not- wendig sei. Gleichzeitig hält sie fest, dass sich eine wirksame Gewaltprä- vention im Kindes- und Jugendalter nicht auf den schulischen Bereich beschränken kann. Heranwachsende, die in der Schule Gewalt ausüben, sind häufig auch im ausserschulischen Bereich gewalttätig. Zwischen Gewaltprävention im schulischen und derjenigen im ausserschulischen Bereich bestehen Schnittstellen, die miteinander abzustimmen sind.

5. Ergebnisse der Befragung Die im Sommer 2014 durchgeführte Befragung zur Arbeit des Beauf- tragten «Gewalt im schulischen Umfeld» umfasste die Durchführung von leitfadengestützten Interviews mit 22 «Stakeholdern» aus den Ziel- gruppen des Gewaltbeauftragten. Im Mittelpunkt der Gespräche stan- den die Beurteilung des Tätigkeitsbereiches sowie die Qualität und der Nutzen der Produkte und Dienstleistungen des Gewaltbeauftragten. Die Befragung bescheinigt dem Gewaltbeauftragten einen insgesamt guten Leistungsausweis. Seine Produkte und Dienstleistungen werden als nützlich und qualitativ hochwertig eingeschätzt; seine Vernetzungs- und Koordinationstätigkeit und die Zusammenarbeit mit den verschie- denen Akteurinnen und Akteuren inner- und ausserhalb des Schulfeldes werden durchgängig als positiv beurteilt. Von keinem der Befragten wurde die Stelle infrage gestellt. Aufgrund der Auswertung der Befragungsergebnisse gelangen die Autoren der Befragung zum Schluss, dass die Stelle des Gewaltbeauf- tragten unbefristet weitergeführt werden sollte. Zugleich empfehlen sie, den Auftrag des Gewaltbeauftragten anhand der Erkenntnisse, die aus der Befragung gewonnen wurden, zu überprüfen und anzupassen. Vor allem bei der Festlegung der Tätigkeitsschwerpunkte sollten eine Präzi- sierung und eine klare Zuordnung zu den angesprochenen Zielgruppen vorgenommen werden. Im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Stelle des Gewaltbeauftragten halten sie fest, dass die im RRB Nr. 85/ 2011 festgelegten Tätigkeitsschwerpunkte fortgesetzt und teils verstärkt bearbeitet werden sollten sowie zusätzliche, dem Bedarf entsprechende Tätigkeitsfelder aufzunehmen seien. Dazu gehören die Vermittlung von Good-Practice-Beispielen und die Bereitstellung eines Beratungsange- botes für die Umsetzung von Gewaltpräventionsmassnahmen (z. B. Um- setzung von Krisenkonzepten an Schulen).

6. Weiterführung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt und der Stelle des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld Massnahmen im Bereich der Prävention, Intervention und Repression von Jugendgewalt und Gewalt an Schulen sind nach wie vor wichtig und notwendig. Angesichts der auszumachenden Entwicklungstrends und der verschiedenen, teils aktuellen und teils neu aufkommenden und da- her noch unbekannten Erscheinungsformen jugendlicher Gewalt bleibt die Verminderung und Prävention von Jugendgewalt eine Daueraufgabe. Die direktionsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Gewalt-

prävention und -intervention hat sich bewährt und ist weiterhin erforder- lich. Die in RRB Nrn. 401/2008 und 85/2011 beschlossenen Massnahmen für eine koordinierte Gewaltprävention und eine verstärkte Bekämpfung der Jugendgewalt sind auf der Grundlage des bisherigen Auftrages wei- terzuführen. Weiterzuführen ist auch die Stelle des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld. Schulen bieten ein geeignetes Um- feld, um gewaltpräventiv zu wirken. Gleichzeitig sind sie immer wieder mit Gewaltvorkommnissen und Disziplinproblemen konfrontiert, die das Unterrichten erschweren. Hinzu kommen krisenhafte Ereignisse wie sexuelle Übergriffe, schwere Mobbingvorfälle oder Gewaltdrohungen, welche die Schulen besonders herausfordern. Die bisherigen Massnahmen zur Prävention von Gewalt an Schulen sind weiterzuführen und zu kon- solidieren. Dazu gehören insbesondere die Weiterentwicklung des In- ternetportals www.stopp-gewalt.zh.ch, Massnahmen im Bereich Sicher- heit und Krisenmanagement an Schulen, die Förderung einer sicheren und verantwortungsvollen Mediennutzung durch Jugendliche, die Präven- tion von Mobbing an Schulen und der sexuellen Gewalt unter Gleich- altrigen sowie die Verstärkung von Massnahmen im Bereich der Früh- erkennung und Frühintervention. Von besonderer Bedeutung sind zu- dem die Vermittlung von Good-Practice-Beispielen sowie die Prüfung und allfällige Bereitstellung von zusätzlichen Beratungs- und Unter- stützungsangeboten für Schulen des Volksschulbereichs. Für die Leitung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt sowie für die Arbeiten im Bereich der Gewaltprävention und -intervention im schu- lischen Umfeld ist die befristete Stelle (Klasse 22, VVO, 100%) in eine unbefristete Stelle umzuwandeln. Die Stelle ist mit Bezug auf ihre Wirk- samkeit und Notwendigkeit alle vier Jahre zu überprüfen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Koordinationsgruppe Jugendgewalt wird mit dem Mandat vom 3. April 2009 weitergeführt.

II. Im Stellenplan des Generalsekretariats der Bildungsdirektion wird mit Wirkung ab 1. Januar 2016 folgende Stelle unbefristet fortgeführt: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz (Bemerkungen) Klasse VWO 1,0 Wissenschaftliche Mitarbeiter/in mbA 22

III. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Stelle des Beauftrag- ten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld alle vier Jahre auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit hin zu überprüfen.

IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion, die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi