RRB Nr. 310/2020
Gemeindewesen, Schulgemeinde Rorbas-Freienstein-Teufen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
1. April 2020Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2020
310. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Rorbas-Freienstein-Teufen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Rorbas-Freienstein- Teufen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Rorbas-Freien- stein-Teufen beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt nach der Genehmi- gung durch den Regierungsrat in Kraft und enthält die notwendigen An- passungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttre- tens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeinde- ordnung der Schulgemeinde Rorbas-Freienstein-Teufen aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Rorbas-Freien- stein-Teufen am 9. Februar 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege Rorbas-Freienstein-Teufen, Dorf- strasse 9, 8427 Freienstein, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, Post- fach 169, 8180 Bülach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli