RRB Nr. 311/2017
Liegenschaft Bahnhofstrasse 102/104, Wetzikon, Übertragung ins Finanzvermögen
5. April 2017Deutsch3 min
Source zh.ch
Liegenschaft Bahnhofstrasse 102/104, Wetzikon, Übertragung ins Finanzvermögen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. April 2017
311. Liegenschaften, Wetzikon, Bahnhofstrasse 102/104
Erwägungen
(Übertragung ins Finanzvermögen) Das Ambulatorium Wetzikon ist aus dem 1982 gegründeten Drop-in Wet- zikon, einer Beratungsstelle für Drogenprobleme sowie Heroin- und Me- thadonabgabestelle, entstanden und organisatorisch im Psychiatriezen- trum Wetzikon integriert. Das Psychiatriezentrum Wetzikon ist Teil der psychiatrischen Klinik Clienia Schlössli. Es versorgt das Zürcher Ober- land mit ambulanten psychiatrischen Leistungen. Die Einrichtung des Drop-in wurde seinerzeit durch den Kanton unter- stützt, indem dieser die ihm gehörende Liegenschaft Bahnhofstrasse 102/ 104 in Wetzikon für diese Nutzung zur Verfügung stellte. Die Liegenschaft wird seither im Verwaltungsvermögen der Gesundheitsdirektion, Bu- chungskreis Nr. 6000, geführt. Die Angebote des Ambulatoriums Wetzikon wurden mittlerweile in die Räumlichkeiten des Psychiatriezentrums Wetzikon an der Bahnhof- strasse 196 in Wetzikon übergeführt. Die Liegenschaft Bahnhofstrasse 102/ 104 wird deshalb für die ambulante psychiatrische Versorgung nicht mehr benötigt. Die Liegenschaft ist in der Anlagenbuchhaltung der Gesundheitsdirek- tion wie folgt erfasst: Kat.-Nr. Bezeichnung Adresse Fläche Buchwert in m2 in Franken 3351 Grundstück Bahnhofstrasse 102/104 488 317 200 Gebäude 865 794 Total 1 182 994 Das aufgeführte Grundstück und das Gebäude werden für die Erfül- lung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt und sind deshalb gestützt auf § 44 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) zum Buchwert rückwirkend auf den 1. Januar 2017 ins Finanzvermögen zu übertragen. Der Übertragungswert für die Liegenschaft belief sich am 31. Dezember 2016 für das Grundstück auf Fr. 317 200 und für das Gebäude auf Fr. 865 794, insgesamt Fr. 1 182 994. Für die Übertragung ist gemäss § 58 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) in Verbin- dung mit § 44 Abs. 1 FCV (e contrario) der Regierungsrat zuständig.
Die Übertragung des Grundstückes im Wert von Fr. 317200 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6000 über das Konto 6000 0 00000 «Übertragung VV in FV Grundstücke». Die Passivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6000 über das Konto 1400 0 00800 «Grundstücke VV, SAP-AA». Die Übertragung des Gebäudes im Wert von Fr. 865 794 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6000 über das Konto 6040 0 00000 «Übertragung VV in FV Hochbauten». Die Passivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6000 über das Konto 1404 0 00800 «Hochbauten, Gebäude VV, SAP-AA». Die Übertragungswerte werden in der Leistungsgruppe Nr. 8710, Lie- genschaftenerfolg, im Konto 1084 0 00000 «Gebäude FV» verbucht. Nach der Übertragung sind die Liegenschaften zum Verkehrswert zu bewerten (vgl. § 56 Abs. 1 CRG). Allfällige Buchgewinne oder Verluste fallen der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, zu. Die Übertragung der Liegenschaft ins Finanzvermögen erfolgt auf den 1. Januar 2017.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Liegenschaft Bahnhofstrasse 102/104, Wetzikon (früherer Stand- ort des Ambulatoriums Wetzikon), wird rückwirkend auf den 1. Januar 2017 zum Übertragungswert von Fr. 1 182 994 vom Verwaltungsvermögen der Gesundheitsdirektion in das Finanzvermögen übertragen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesund- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi