RRB Nr. 316/2014
Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2014, Abstimmungszeitung, Genehmigung
12. März 2014Deutsch2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2014, Abstimmungszeitung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2014
316. Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2014, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 254/2014 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf den 18. Mai 2014 angeordnet:
Erwägungen
1. Kantonale Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)» (ABl 2011, 2515)
2. Kantonale Volksinitiative «Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich» (ABl 2012-08-17) Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat genehmigten Be- leuchtenden Berichten (RRB Nrn. 149/2014 und 221/2014), den von der Geschäftsleitung des Kantonsrates abgefassten Minderheitsmeinungen des Kantonsrates sowie den Stellungnahmen der Initiativkomitees die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Die zur Abstimmung gelangen- den Initiativtexte sind in der Abstimmungszeitung eingefügt. Vorliegende Abstimmungszeitung ist die erste Ausgabe im neuen Lay- out. Die Stimmberechtigten sollen auf Seite 2 der Abstimmungszeitung mit folgendem Text informiert werden: An die Stimmberechtigten des Kantons Zürich Sie halten hier die Erstausgabe der neu gestalteten Abstimmungszei- tung in den Händen. Nicht nur die Anpassung an das Corporate Design des Kantons Zürich war der Grund für die Überarbeitung, sondern auch die Absicht, die Abstimmungsvorlagen noch verständlicher darzustel- len. Mit kürzeren Texten, einer klaren Gliederung und anschaulichen Grafiken werden Sie als Stimmberechtigte sich weiterhin umfassend über die kantonalen Abstimmungsvorlagen informieren können. Neben den Ausführungen des Regierungsrates oder der Geschäftsleitung des Kan- tonsrates zu den Vorlagen sowie den zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen werden auch die Stellungnahmen von Initiativ- oder Referendumskomitees sowie die Minderheitsmeinung des Kantons- rates veröffentlicht. Angaben zu den Abstimmungsergebnissen im Kantonsrat und zum breiten Informationsangebot auf verschiedenen Kanälen an den Ab- stimmungssonntagen ergänzen die Erläuterungen zu den Vorlagen.
Mit einer Auflage von 900 000 Exemplaren hat die Abstimmungszei- tung einen sehr grossen Adressatenkreis. Das Ziel ist es, alle Stimmbe- rechtigten verständlich und umfassend über die Abstimmungsvorlagen zu informieren. Die kantonale Abstimmungszeitung wird daher regel- mässig auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft. Die Erstausgabe der überarbeiteten Abstimmungszeitung liegt nun vor Ihnen. Sie sind freundlich eingeladen, die Unterlagen zur Abstimmung vom 18. Mai 2014 zu Rate zu ziehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 wird genehmigt.
II. Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt und der Abstim- mungszeitung im Internet (www.sk.zh.ch/abstimmungszeitung).
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi