RRB Nr. 317/2012
Dringliche Anfrage Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Michael Zeugin, Winterthur, betreffend Sanierung BVK, Beantwortung
28. März 2012Deutsch7 min
Source zh.ch
Dringliche Anfrage Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Michael Zeugin, Winterthur, betreffend Sanierung BVK, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 72/2012
Sitzung vom 28. März 2012
317. Dringliche Anfrage (Sanierung BVK) Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, sowie die Kantonsräte Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Michael Zeugin, Winterthur, haben am 27. Februar 2012 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat eine Vorlage zur Sanierung der Beamtenversicherungskasse (BVK), welche sich zurzeit in Unter- deckung befindet, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (Vorla- ge 4851). Fachleute sind sich einig, dass die Parameter, die dem Sanie- rungspaket zugrunde liegen, namentlich die Rendite-Erwartungen bzw. der technische Zinssatz, ambitiös sind und u. a. nur erreicht werden können, wenn das heute positive Verhältnis zwischen Aktivversicherten und Rentnern beibehalten werden kann. Viele Gemeinden und Institutionen, die heute der BVK angeschlos- sen sind, verfügen über einen Vertrag, der ihnen einen Ausstieg aus der BVK ohne Mitnahme und Ausfinanzierung der Unterdeckung ihrer Rentnerinnen und Rentner ermöglicht. Trotz der geplanten Einmal- einlage des Kantons von 2 Mrd. Franken wäre ein solcher Ausstieg für verschiedene Gemeinden und Institutionen ökonomisch attraktiv. Ver- schiedene Pensionskassen werben denn auch mehr oder weniger aktiv um diese Institutionen und Gemeinden. Der Regierungsrat wird daher eingeladen, folgende Fragen zu beant- worten:
Erwägungen
1. Wie viele Kündigungen von Anschlussverträgen bzw. welche Ver- schlechterung des Verhältnisses von Aktivversicherten und Rentnern kann die BVK verkraften, ohne weitere Sanierungsmassnahmen tref- fen zu müssen?
2. Welche Garantien haben Institutionen und Gemeinden, die bei der BVK bleiben, dass sie nicht zusätzlich für die Unterdeckung von Rentnerinnen und Rentnern austretender Gemeinden aufkommen müssen?
3. Was wären die Folgen für den Kanton bei einer Massenkündigung von Anschlussverträgen?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, Jean- Philippe Pinto, Volketswil, und Michael Zeugin, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Das Sanierungsmodell der BVK ist bewusst dynamisch gestaltet und die Sanierungsmassnahmen sind deckungsgradabhängig. Dies führt da- zu, dass sich jährlich die tatsächliche Entwicklung des Versicherten- bestandes, die erzielte Rendite an den Geld- und Kapitalmärkten sowie die vom Bundesrat vorgegebene Verzinsung der Sparguthaben auf den Deckungsgrad auswirken und damit stärkere oder schwächere Sanie- rungsmassnahmen zum Tragen kommen. Auf Seite 50 des Antrages des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 9. November 2011 betreffend Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal (Vorlage 4851) wird der Mechanismus auch in Form der sich ändernden Sollrendite dargelegt. So sinkt die zur Haltung des Deckungsgrades notwendige Sollrendite mit den neuen Statuten und einem Mindestzins von 2% auf einen Wert zwischen 1,8% und 2,4%. Eine Anpassung des Zinses für die Sparguthaben auf 1,5% (wie auf den 1. Januar 2012 geschehen) vermin- dert die notwendige Sollrendite um nochmals rund 0,2%-Punkte. Ein wesentlicher Beitrag zur Sanierung wird, neben der Einmalein- lage des Kantons von 2 Mrd. Franken, von den Geld- und Kapitalmärk- ten erwartet. Wie unabhängige Stellen bestätigen, ist mit einer optimier- ten Anlagestrategie mittelfristig realistischerweise eine Performance von 3,8% zu erwarten. Eine solche Performance kann nicht ohne Anla- gerisiken erzielt werden. Eine risikolose Anlage wie zum Beispiel die zehnjährige CH-Bundesanleihe wirft gegenwärtig nur 0,7% Ertrag ab, was nicht genügt, um die laufenden Verpflichtungen der BVK zu finan- zieren. Davon ausgehend, der Deckungsgrad sei – unter Berücksich- tigung der Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken – am 1. Januar 2013 bei 90%, haben unabhängige Fachleute errechnet, dass die BVK 2020 mit einer Wahrscheinlichkeit von über 80% einen Deckungsgrad von mehr als 100% aufweist. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Deckungsgrad 2020 unter 90% liegt, ist kleiner als 10%. Die heutige Situation, mit vergleichsweise wenig Rentnerinnen und Rentnern, erlaubt es der BVK, eine risikoreichere Anlagestrategie zu verfolgen als eine Kasse mit einem höheren Anteil an Rentnerinnen und Rentnern. Es ist deshalb zentral, dass es gelingt, den heutigen Ver- sichertenbestand, insbesondere die Versichertenstruktur, beizubehalten. Dank der Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken, die im Wesentlichen den
gewährten Beitragssenkungen in den letzten zehn Jahren entspricht, dürften die heute bereits angeschlossenen Arbeitgeber ein grosses Inte- resse haben, bei der BVK angeschlossen zu bleiben. Zu Frage 1: Das Sanierungsmodell der BVK beruht auf Beiträgen der Arbeit- geber in Prozenten des versicherten Lohnes, auf Beiträgen der Versi- cherten in Prozenten des versicherten Lohnes, auf dem Verzicht von Zinsgutschriften der Versicherten, auf der Einmaleinlage des Kantons und auf dem Ertrag der Geld- und Kapitalmärkte. Dieses Beteiligungs- konzept mit den deckungsgradabhängigen Massnahmen führt dazu, dass die Sanierungsbeiträge mit dem Sinken des Deckungsgrades für Arbeitgebende wie Arbeitnehmende deutlich erhöht werden. Bei einem grossen Abgang an Aktivversicherten würde sich die mutmassliche Sanierungsdauer verlängern und die Aufsichtsorgane wären wohl ge- zwungen, schärfere Sanierungsmassnahmen bis hin zu einer nochma- ligen Einmaleinlage zu verlangen, damit die gesetzlich vorgesehene Sanierungsdauer von zehn Jahren eingehalten werden könnte. Die BVK muss deshalb bestrebt sein, alle heute bestehenden Anschlüsse zu hal- ten und mittelfristig weitere Anschlussverträge abzuschliessen. Kurz- fristig führt jede Vertragskündigung auf den 1. Januar 2013 dazu, dass der Deckungsgrad steigt, sich jedoch der Sanierungshorizont verlän- gert. Dies ist deshalb der Fall, weil die Einmaleinlage von 2 Mrd. Fran- ken auf weniger Versicherte verteilt würde, sich aber die Versicherten- struktur und damit die Sanierungsdauer ungünstig entwickeln würden. Bei dieser Ausgangslage kann keine genaue Zahl von Vertragsauflösun- gen genannt werden, welche die BVK ohne weitere Sanierungsmass- nahmen verkraften könnte. Zu Frage 2: Die Einmaleinlage ist notwendig und im Zusammenhang mit den in den letzten Jahren seitens der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu wenig geleisteten Beiträgen auch gerechtfertigt. Mit der Einmal- einlage von 2 Mrd. Franken wird es gelingen, die angeschlossenen Arbeitgeber langfristig und in Solidarität mit Aktivversicherten und Rentenbeziehenden an die BVK zu binden. Damit kann die gute Ver- sichertenstruktur der BVK gewahrt und der Weg zu einer raschen und nachhaltigen Sanierung der BVK beschritten werden. Weiter gehende Garantien können heute nicht gegeben werden. Bei einem Austritt eines angeschlossenen Arbeitgebers aus der BVK wird auf dem Vorsorgekapital die Unterdeckung, gemäss heutiger Rechtslage gestützt auf den Versicherungsvertrag 2005, sofort zur Zah- lung fällig. Kündigt zum Beispiel ein angeschlossener Arbeitgeber mit einem Vorsorgekapital von 40 Mio. Franken, wird sofort eine Summe
von 6,7 Mio. Franken zur Zahlung fällig, die der Arbeitgeber vollum- fänglich selbst zu tragen hat. Verbleibt dieser Arbeitgeber jedoch bei der BVK, werden während der nächsten sieben Jahre insgesamt nur 3 Mio. Franken Sanierungsbeiträge zulasten des Arbeitgebers fällig. Mit der Kündigung entzieht sich der Arbeitgeber somit selbst von den Sanierungsbeiträgen der Versicherten, dem Beitrag aus dem Zinsver- zicht der Versicherten, der Einmaleinlage des Kantons und letztlich auch von der Möglichkeit der BVK, über den Anlageerfolg einen posi- tiven Beitrag zur Verbesserung der Deckung zu erzielen. So betrachtet, bezahlt der Arbeitgeber bei einer Kündigung mehr als doppelt so viel, wie wenn er bei der BVK, solidarisch mit den anderen angeschlossenen Arbeitgebern, verbleibt. Bevor ein angeschlossener Arbeitgeber den Anschlussvertrag mit der BVK kündigt, sind regelmässig umfangreiche Abklärungen und Offertvergleiche nötig. Seit der Vorstellung der Sta- tutenrevision im Oktober 2010 haben rund 90 der über 530 angeschlos- senen Arbeitgeber mit 12 000 Versicherten und einem Sparkapital von 1,4 Mrd. Franken die zur Einholung einer Offerte benötigten Unter- lagen bei der BVK angefordert. Zu Frage 3: Die BVK verzeichnet zurzeit 78 130 Versicherte, davon sind 32 000 An- gestellte des Kantons. Für weitere rund 13 000 Versicherte bestehen kantonale Gesetze, welche die Arbeitgeber verpflichten, die berufliche Vorsorge bei der BVK zu führen. Käme es tatsächlich dazu, dass die ver- bleibenden über 30 000 Aktivversicherten die BVK verlassen und alle Rentnerinnen und Rentner zurückblieben, würde sich das Verhältnis der Aktivversicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern substanziell verschlechtern. Kurzfristig würde das neue – mit den Statuten vorge- sehene – Sanierungskonzept greifen. Mittelfristig müsste jedoch über weitere Sanierungsmassnahmen wie zum Beispiel eine erneute Einmal- einlage des Kantons diskutiert werden. Ein extremes Szenario wäre allenfalls eine mögliche Teilung der BVK in eine Aktivkasse und in eine Rentnerkasse. Diese Rentnerkasse müsste mit Garantien über mehrere Milliarden Franken zulasten des Kantons ausgestattet werden, da sie nicht mehr über die Risikofähigkeit verfügte, die benötigte Performance am Kapitalmarkt zu erzielen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi