RRB Nr. 317/2014
Legislaturplanung 2015-2019, Vorgehensentscheid
12. März 2014Deutsch20 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2014
317. Legislaturplanung 2015–2019, Vorgehensentscheid
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss Art. 66 der Kantonsverfassung bestimmt der Regierungsrat aufgrund einer langfristigen Betrachtung die Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik und bringt diese zu Beginn jeder Amtsperiode dem Kantonsrat zur Kenntnis. Nach § 3 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR) geben die Richtlinien der Regierungspolitik Auskunft über die in der Amtsdauer angestrebten Ziele. Die rollende Planung im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) wird darauf ausgerichtet. Am Ende der Amtsdauer erstattet der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht, ob die Ziele erreicht werden konnten. Mit § 2 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR) hat der Regierungsrat der Staats- kanzlei vorgegeben, jeweils ein Jahr vor Ablauf der Amtsdauer einen Ent- scheid über das Vorgehen bei der Legislaturplanung herbeizuführen. Mit diesem Entscheid sollen die Verfahrensschritte, Organisation, Erhebungs- methode und der Terminplan für die Berichterstattung über die Legisla- turziele der laufenden Amtsdauer (Legislaturbericht), die Lagebeurtei- lung und die Richtlinien der Regierungspolitik der neuen Amtsdauer festgelegt werden. Zudem kann der Regierungsrat besonders zu unter- suchende Politikbereiche bezeichnen. Abschnitt 1.1.A VOG RR regelt die einzelnen Gegenstände und Verfahren der Legislaturplanung und -berichterstattung sowie deren Zusammenhang mit der weiteren Planung und Steuerung.
Legislaturbericht
Grundlagen für Lagebeurteilung Lagebeurteilung Legislaturziele Richtlinien der Regierungspolitik 20152019 Langfristige Ziele
Umsetzung im KEF 20162019
Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015
Abb. 1: Ablauf der Legislaturplanung
Die Legislaturplanung 2011–2015 wurde erstmals nicht als Einzelpro- jekt, sondern nach einem Regelverfahren auf Grundlage von § 2 VOG RR und gemäss dem Modell der gesamtpolitischen Steuerung durchgeführt, wie es in RRB Nr. 193/2012 dargestellt ist. Damit erfolgte sie abgestimmt auf die KEF-Planung. Bestandteil des Regelverfahrens ist zudem ein jährliches Umsetzungscontrolling im Geschäftsbericht, ein Controlling der Zielerreichung Mitte der Amtsdauer im Controllingbericht und eine systematische Berichterstattung über die Zielerreichung Ende der Legis- laturperiode im Legislaturbericht. Nach der Legislaturplanung 2011–2015 wurden die Bestandteile dieses Regelverfahrens und die Art ihrer Umsetzung überprüft und mit RRB Nr. 193/2012 im Grundsatz bestätigt. Für einzelne Produkte der Legislatur- planung wurde ein Anpassungsbedarf bestimmt. Die anstehende Legis- laturplanung 2015–2019 kann nun auf den gemachten Erfahrungen auf- bauen und den Akzent auf gezielte Verbesserungen setzen. Die vorge- sehenen Neuerungen sind in den Abschnitten 2 bis 6 zu den einzelnen Produkten angemerkt.
2. Legislaturbericht a. Überblick Zu Ende der Amtsdauer legt der Regierungsrat mit dem Legislatur- bericht Rechenschaft über das Erreichen der langfristigen Ziele des Kan- tons, der Legislaturziele des Regierungsrates und der Legislaturziele der Direktionen ab und erstattet dem Kantonsrat Bericht (§ 3 Abs. 3 OG RR, § 3 VOG RR). Der Legislaturbericht dient zudem als Grundlage für die Lagebeurteilung, mit der die Legislaturziele der neuen Amtsdauer vor- bereitet werden (§ 4 Abs. 1 VOG RR). b. Anpassungsbedarf gegenüber der Legislaturplanung 2011–2015 Im Legislaturbericht 2007–2011 erfolgte erstmals eine systematische Rechenschaft über die zur Umsetzung der Legislaturziele 2007–2011 be- schlossenen Massnahmen. Damals konnte jedoch noch nicht über die Um- setzung der aus Verfassung und Gesetzen hergeleiteten langfristigen Ziele berichtet werden, da diese erst Anfang 2011 in den Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 festgelegt wurden. Die Berichterstattung über die laufende Tätigkeit des Kantons erfolgte stattdessen in freier Form durch die Direktionen. Im Legislaturbericht 2011–2015 kann nun neu abgestützt auf die lang- fristigen Ziele und auf das daran angepasste Standortmonitoring über die Erfüllung der laufenden Aufgaben des Kantons und über die wichtigs- ten Ereignisse aus Sicht des Regierungsrates berichtet werden. Dies er- setzt den Bericht der Direktionen und der Staatskanzlei. Auf eine Be-
richterstattung über das Erreichen der Legislaturziele der Direktionen wird verzichtet. Damit erfolgt die Berichterstattung konsequent aus Sicht des Regierungsrates. Über das Erreichen der Legislaturziele der Direk- tionen wird im Geschäftsbericht 2014 berichtet. Zur Kommunikation an die Medien wird ein Konzept erarbeitet. c. Struktur und Vorgehen Nach einer einleitenden Zusammenfassung (Kapitel 1, Umfang 2 Sei- ten) folgt als Hauptteil «Legislaturbilanz des Regierungsrates» (Kapitel 2, Umfang 50 Seiten). Die Gliederung folgt den Richtlinien der Regierungs- politik 2011–2015. In jedem Politikbereich wird zunächst in knapper Form gestützt auf das Standortmonitoring über das Erreichen der langfristigen Ziele berichtet. Anschliessend werden je Legislaturziel die Ausgangslage zu Beginn der Legislatur, die Zielsetzung, die Massnahmen und deren Beitrag zur Zielerreichung dargestellt, gefolgt von einer Beurteilung der Zielerreichung. In einem Kasten wird der Umsetzungsstand der Mass- nahmen gezeigt. Das Erscheinungsbild des Legislaturberichts folgt dem neuen Corporate Design des Kantons. d. Organisation Projektleitung und Erstellung des Gesamtprodukts obliegen der Staats- kanzlei (Abteilung Regierungscontrolling), für die Inhalte sind die Direk- tionen verantwortlich. Die Direktionen reichen ihre Beiträge bei der Staatskanzlei ein. Der Bericht wird durch die Abteilung Regierungscont- rolling in Zusammenarbeit mit der Kommunikationsabteilung des Re- gierungsrates redaktionell aufbereitet. Die Direktionen werden bei An- passungen der von ihnen eingereichten Texte frühzeitig einbezogen. e. Zeitplan Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Anfang September 2014 Auftrag an die Direktionen Staatskanzlei Mitte Oktober 2014 Abgabe der Inhalte an die Staatskanzlei Direktionen Dezember 2014 Redaktion des Berichts, Layout, Staatskanzlei Rücksprache mit den Direktionen, Antrag an den Regierungsrat Januar 2015 Verabschiedung durch den Regierungsrat Regierungsrat (einschliesslich Kommunikation) Januar 2015 Druck, Internetaufbereitung, Zustellung KDMZ, an den Kantonsrat Staatskanzlei Januar 2015 Veröffentlichung Staatskanzlei, Regierungsrat
3. Lagebeurteilung a. Überblick Die Lagebeurteilung bildet die analytische Grundlage und Vorausset- zung für das Erarbeiten der Legislaturziele. Ziel ist die Bestimmung der vorrangigen Herausforderungen des Kantons in der Amtsdauer. Gemäss § 4 VOG RR werden die Stärken und Schwächen, die gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldentwicklungen sowie die Chan- cen und Risiken untersucht. Die Erarbeitung der Grundlagen und die Analyse erfolgen gegliedert nach den zehn Politikbereichen gemäss funktionaler Gliederung KEF/ HRM2: (1 Öffentliche Sicherheit, 2 Bildung, 3 Kultur und Freizeit, 4 Ge- sundheit, 5 Soziale Wohlfahrt, 6 Verkehr, 7 Umwelt und Raumordnung, 8 Volkswirtschaft, 9 Finanzen und Steuern, 10 Allgemeine Verwaltung) und langfristigen Zielen (siehe Abschnitt 4) des Kantons durch Fachleute der Verwaltung. Anschliessend erfolgt eine übergreifende Beurteilung und die Festlegung der vorrangigen Herausforderungen des Kantons durch den Regierungsrat. b. Anpassungsbedarf gegenüber der Legislaturplanung 2011–2015 Mit Beschluss Nr. 193/2012 beurteilte der Regierungsrat die Grund- lagen und Entscheide zur Legislaturplanung 2011–2015 als zweckmässig vorbereitet und den Aufwand als angemessen. Er beauftragte die Staats- kanzlei, sich im Hinblick auf die Lagebeurteilung 2015–2019 daran zu orientieren. Die innerhalb der einzelnen Vorgehensschritte geplanten punktuellen Anpassungen sind im folgenden Abschnitt c. angeführt. c. Struktur und Vorgehen Das Verfahren zur Lagebeurteilung gliedert sich in die folgenden drei Schritte:
1. Erarbeiten materieller Grundlagen Zunächst werden in Zusammenarbeit zwischen den Direktionen und der Staatskanzlei in je einem Teilverfahren die folgenden materiellen Grundlagen erarbeitet. – Standortmonitoring: Untersuchung der Entwicklung von Stärken und Schwächen des Kantons im Zeitverlauf sowie im Vergleich mit den Grossregionen Nordwestschweiz und Genfersee, gegliedert nach Poli- tikbereichen und gestützt auf Indikatoren. Neu erfolgt das Standort- monitoring abgestimmt auf die langfristigen Ziele des Kantons (vgl. Abschnitt 4). – Zürich Image Monitoring: Messung der Wahrnehmung der Stärken und Schwächen des Kantons in seinen Politikbereichen und in weiteren für den Standort wichtigen Themenfeldern bei der Bevölkerung des Kantons, in der Schweiz und im Ausland. Neu wird versuchsweise die Grossstadtregion Wien zum Vergleich mit einbezogen.
– Bericht Umfeldentwicklungen: Zusammenstellung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, ökologischer, technologischer und rechtlicher (Bund, EU) Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Stärken und Schwächen in den Politikbereichen. Der Bericht erfolgt abgestützt auf interne und externe Untersuchungen, z. B. auf den Fachbericht Integration und Bevölkerungswachstum der Metropolitankonferenz Zürich oder auf den im Rahmen der Langfristigen Raumentwicklungsstrategie erarbei- teten Bericht über den soziodemografischen Wandel im Kanton Zürich. – Zusammenstellung bedeutender Planungen, Strategien und Evaluatio- nen: Berichte aus der kantonalen Verwaltung mit einem Bezug zum Erreichen der langfristigen Ziele in den Politikbereichen des Kantons. – Weitere materielle Grundlagen: Legislaturbericht 2011–2015 (nament- lich: Erreichen der Legislaturziele 2011–2015), SWOT-Analysen der letztmaligen Lagebeurteilung (Grundlagen für RRB Nr. 308/2011). Die Teilverfahren zur Erarbeitung der materiellen Grundlagen werden aufeinander abgestimmt, damit Synergien bezüglich Inhalt und Verfah- ren genutzt werden können. Durch eine verbesserte Struktur von Er- hebung und Grundlagen wird die Unterstützung der Direktionen und Ämter bei ihren Beiträgen und der Analyse ausgebaut. Dies auch gemäss RRB Nr. 193/2012, wonach die Direktionen bei der Entwicklung ihrer Strategien zu unterstützen und ihre Verfahren besser auf diejenigen des Regierungsrates abzustimmen sind.
2. Herleiten der zentralen Herausforderungen pro Politikbereich Im zweiten Schritt werden für jeden Politikbereich mithilfe der mate- riellen Grundlagen die Chancen und Gefahren eingeschätzt und daraus die zentralen Herausforderungen hergeleitet. Zu diesem Zweck führt die Staatskanzlei je Politikbereich einen Workshop durch, an dem Vertrete- rinnen und Vertreter der zuständigen Direktionen die Stärken, Schwächen und die einwirkenden Umfeldentwicklungen gemäss den materiellen Grundlagen beurteilen und daraus die Chancen und Gefahren herleiten (SWOT-Analyse). Deren Bedeutung wird aus fachlicher Sicht bewertet und im Ergebnis werden die zentralen Herausforderungen des Politik- bereichs festgelegt. Die SWOT-Analysen sollen gegenüber der Lagebeurteilung 2011–2015 verstärkt mit Blick auf die gesellschaftliche Lage im Politikbereich erfol- gen (Outcome-Ebene), im Einklang mit dem Modell des Regierungsrates zur gesamtpolitischen Planung und Steuerung. Für Querschnitthemen wie die Finanzen, die Organisation oder einzelne Produktionsfaktoren (z. B. Immobilien, Personal, IT) stehen die Workshops zu den Politikbereichen 9 Finanzen und Steuern sowie 10 Allgemeine Verwaltung zur Verfügung. Deshalb ist die Teilnahme aller Direktionen an diesen Workshops vor- gesehen.
3. Festlegen der vorrangigen Herausforderungen des Kantons Im dritten Schritt werden die zentralen Herausforderungen aller Poli- tikbereiche als Ergebnis der Workshops von der Staatskanzlei zuhanden des Regierungsrates zusammengestellt. Dabei wird ein besonderes Augen- merk auf Querschnittzusammenhänge gerichtet. Der Regierungsrat be- urteilt diese Zusammenstellung an seiner Klausur Anfang März 2015 und legt gestützt darauf gleichzeitig mit den Richtlinien für den KEF 2016– 2019 fest, welche Herausforderungen für den Kanton er in den Jahren 2015–2019 als vorrangig einstuft. Er beauftragt die Direktionen, darauf abgestimmt Legislaturziele und Massnahmen zu deren Umsetzung zu beantragen (vgl. Abschnitt 5). a. Materielle Grundlagen
Erarbeitung unter Federführung Standort- Bericht Umfeld- der Staatskanzlei monitoring entwicklungen Beiträge durch Direktionen, Staatskanzlei, Statistisches Amt, AWA, externe Legislatur- Planungen, Mandatnehmer Zürich Image bericht Strategien, Monitoring Evaluationen
b. SWOT-Analysen Fachverantwortliche der Politikbereiche unter Moderation der Staatskanzlei Stärken Schwächen (Workshops) Einschätzung mit Hilfe der materiellen Grundlagen Umfeldentwicklungen
Herleitung aufgrund der Stärken, Chancen Gefahren Schwächen und Umfeldentwicklungen
Gewichtung und Bündelung Zentrale Herausforderungen pro Politikbereich aus fachlicher Sicht
c. Vorrangige Herausf orderungen Gesamtsicht der Ergebnisse aus den Politikbereichen mit Regierungsrat (Vorbereitung Querzusammenhängen durch Staatskanzlei)
Beschluss der vorrangigen Beurteilung aus gesamtpolitischer Sicht Herausforderungen für den Kanton
Abbildung 2: Ablauf der Lagebeurteilung
d. Organisation Projektleitung und Erstellung des Gesamtprodukts obliegen der Staats- kanzlei (Regierungscontrolling). Für die Inhalte sind die Direktionen gemäss ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich, die Staatskanzlei verarbeitet die Beiträge der Direktionen. Die Generalsekretärenkon- ferenz wird jeweils über den Stand und die Entwicklung der Lagebeur- teilung informiert. Die materiellen Grundlagen werden vor Beginn der SWOT-Workshops dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht.
Es wird kein besonders zu untersuchender Politikbereich gemäss § 2 VOG RR bezeichnet. Die Lagebeurteilung dient der Vorbereitung des Beschlusses des Regierungsrates über die Richtlinien der Regierungs- politik 2015–2019 und ist deshalb nicht öffentlich. In der Textfassung der Richtlinien der Regierungspolitik kann das Ergebnis für die einzelnen Politikbereiche zusammengefasst wiedergegeben werden. e. Zeitplan Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Standortmonitoring März 2014 Detailkonzept Staatskanzlei Frühjahr 2014 Indikatoren bestimmen Direktionen Juli 2014 Daten liefern und aufbereiten Direktionen, Staatskanzlei, Statistisches Amt Anfang September– Interpretation der Daten Direktionen Mitte Oktober 2014 November 2014 Konsolidieren Staatskanzlei Übrige materielle Grundlagen Februar–Oktober 2014 Bericht Umfeldentwicklungen Staatskanzlei Zusammenstellung «Planungen, Staatskanzlei, Strategieberichte und Evaluationen» Direktionen Zürich Imagemonitoring (ZIM 2014) Staatskanzlei, AWA Legislaturbericht (vgl. Abschnitt 2) Staatskanzlei, Direktionen SWOT-Analysen Mai 2014 Bezeichnung der Direktionsvertretungen Direktionen für die Lagebeurteilung Dezember 2014 Präsentation der materiellen Grundlagen Staatskanzlei in der Generalsekretärenkonferenz und Kenntnisgabe an den Regierungsrat Dezember 2014 / Workshops Lagebeurteilung Direktionen, Januar 2015 je Politikbereich Staatskanzlei Beschluss des Regierungsrates Januar–Februar 2015 Nachbereiten und Auswerten der Work- Staatskanzlei shops Lagebeurteilung, Präsentation in der Generalsekretärenkonferenz, Aufbereitung für die Klausur des Regierungsrates Anfang März 2015 Klausur und RRB Lagebeurteilung: Regierungsrat Festlegen der vorrangigen Heraus- forderungen für den Kanton 2015–2019 (gleichzeitig mit den Richtlinien KEF 2016–2019)
4. Langfristige Ziele a. Überblick Die gemäss § 1 Abs. 1 VOG RR erstmals mit den Richtlinien der Re- gierungspolitik 2011–2015 eingeführten langfristigen Ziele des Kantons (RRB Nr. 882/2011) sind im KEF verankert und haben sich bewährt. Auf ihrer Grundlage besteht ein umfassender Überblick, welche Ziel- setzungen der Kanton mit welchen Aufgaben verfolgt. Sie bilden die Grundlage für das Controlling der erbrachten Leistungen und erzielten Wirkungen. Eine erste systematische Berichterstattung über das Errei- chen der langfristigen Ziele erfolgt 2015 mit dem Legislaturbericht 2011– 2015 (vgl. Abschnitt 2). b. Anpassungsbedarf gegenüber der Legislaturplanung 2011–2015 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung von Aufgaben und Indika- toren verschiedener Leistungsgruppen hat sich ein punktueller Bedarf zur Anpassung der langfristigen Ziele gezeigt. Vereinzelt sind Formulie- rungen anzupassen, die nicht präzise oder eindeutig genug sind, oder es besteht ein Bedarf nach einer besseren inhaltlichen Abstimmung zwischen den Aufgaben der Leistungsgruppen und den langfristigen Zielen. Dies ist bereits gemäss RRB Nr. 193/2012 vorgesehen. c. Struktur und Vorgehen Da lediglich punktuelle Anpassungen vorgenommen werden, genügt ein schriftliches Verfahren. Die Staatskanzlei stellt den ihr bekannten An- passungsbedarf zusammen und unterbreitet diesen den Direktionen zur Stellungnahme und Ergänzung. Auf Grundlage der Beiträge der Direk- tionen erstellt sie einen Entwurf zuhanden des Regierungsrates. Da die Lagebeurteilung und die neuen Legislaturziele und Massnahmen auf der Struktur der langfristigen Ziele aufbauen, erfolgt die Anpassung vor der Lagebeurteilung. d. Organisation Projektleitung und Erstellung des Entwurfs obliegen der Staatskanzlei (Abteilung Regierungscontrolling). Für die Inhalte sind die Direktionen gemäss ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich. Bei Unstimmig- keiten oder Widersprüchen zum vom Regierungsrat festgelegten Konzept der langfristigen Ziele nimmt die Staatskanzlei Rücksprache mit der betroffenen Direktion.
e. Zeitplan Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Frühjahr 2014 Schriftliche Umfrage Staatskanzlei, bei den Direktionen Direktionen Sommer 2014 Zusammenstellen der Ergebnisse Staatskanzlei der schriftlichen Umfrage bei den Direktionen Sommer 2014 RRB langfristige Ziele Regierungsrat
5. Legislaturziele und Massnahmen a. Überblick In den Legislaturzielen formuliert der Regierungsrat seine vorrangigen politischen Stossrichtungen für die Amtsdauer. Da die laufende Tätig- keit des Kantons mit den langfristigen Zielen umfassend abgedeckt ist, können sich die Legislaturziele auf die wichtigsten politischen und sach- lichen Prioritäten beschränken. Um die Legislaturziele zu erreichen, werden Massnahmen mit Umsetzung bis Ende der Amtsdauer geplant. Die Legislaturziele müssen überprüfbar und die Massnahmen handlungs- orientiert sein. Der Regierungsrat legt sie in Kenntnis der Anträge der Direktionen und der Ergebnisse der Lagebeurteilung fest (§ 5 VOG RR). b. Anpassungsbedarf gegenüber der Legislaturplanung 2011–2015 In der Legislaturplanung 2011–2015 erfolgte die Festlegung der Legis- laturziele des Regierungsrates und der Massnahmen zu ihrer Umsetzung erstmals abgestimmt auf die Lagebeurteilung sowie auf die Finanz- und Leistungsplanung im Rahmen der Erarbeitung des KEF 2012–2015. Grundsätzlich haben sich dieses Konzept und dieses Verfahren bewährt. In der Terminplanung ist stärker darauf zu achten, dass die Direktionen über genügend Zeit zur Erarbeitung ihrer Eingaben und zur Prüfung der Anträge an den Regierungsrat verfügen. Bei den Massnahmen zur Er- reichung der Legislaturziele werden konsequenter Angaben zu deren Folge für die Entwicklung von Leistungsmenge und Leistungskosten eingefordert. c. Struktur und Vorgehen Gestützt auf die vom Regierungsrat verabschiedeten vorrangigen Herausforderungen (vgl. Abschnitt 3.c) reichen die Direktionen mit den Ersteingaben zum KEF 2016–2019 Anträge für Legislaturziele und Massnahmen ein, mit denen sie auf die Herausforderungen antworten wollen. Die damit verbundenen Aufwendungen werden in den Begrün-
dungen der Leistungsgruppen zu Budget und Finanzplan gesondert aus- gewiesen. Damit erfolgen die Anträge und Beschlüsse abgestimmt auf die mittelfristige Finanzplanung. Die Eingaben erfolgen abgestimmt auf die gleichzeitig einzustellenden Entwürfe der Direktionsziele. Die Staatskanzlei stellt die eingestellten Anträge zusammen, erstellt einen ganzheitlichen Entwurf und legt diesen in der Klausur zur Über- arbeitung des KEF 2016–2019 Anfang Juni 2015 dem Regierungsrat vor. Dieser beschliesst darauf gestützt provisorisch seine Legislaturziele und Massnahmen zusammen mit den Vorgaben zur Überarbeitung des KEF. In der Überarbeitung des KEF können die Direktionen ihre Legisla- turziele endgültig festlegen. Sie übernehmen diejenigen Legislaturziele des Regierungsrates, die ihre Zuständigkeit betreffen, im Wortlaut oder konkretisiert in Teilzielen. Darüber hinaus können sie weitere Direktions- ziele festlegen, die sich an den langfristigen Zielen orientieren. Hierbei gewährleisten sie, dass die Umsetzung der Legislaturziele des Regierungs- rates nicht durch Zielkonflikte oder durch die Bindung zu vieler Mittel behindert wird. Die Legislaturziele des Regierungsrates haben gegen- über denjenigen der Direktionen Vorrang in der Umsetzung. Die Mass- nahmen zur Umsetzung der Legislaturziele sind als Entwicklungsschwer- punkte in den Leistungsgruppen einzutragen. Die Staatskanzlei unter- stützt die Direktionen bei der Abstimmung zwischen den Legislaturzie- len des Regierungsrates und der Direktionen. Anfang Juli 2015 legt der Regierungsrat seine Legislaturziele und Mass- nahmen zusammen mit dem KEF 2016–2019 materiell fest. d. Organisation Die Durchführung des Verfahrens obliegt der Staatskanzlei (Abteilung Regierungscontrolling). Für die Inhalte sind die Direktionen gemäss ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich. Die Staatskanzlei überprüft die Übereinstimmung der Anträge der Direktionen mit dem Beschluss des Regierungsrates zu den vorrangigen Herausforderungen (RRB Lagebe- urteilung) und erstellt einen zur Veröffentlichung geeigneten Gesamt- entwurf. In einer Synopsis werden alle Änderungen gegenüber den An- trägen der Direktionen ausgewiesen.
e. Zeitplan Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Anfang März 2015 Weisung an die Direktionen und Staats- Staatskanzlei kanzlei zum Einreichen von Legislatur- zielen des Regierungsrates und Massnahmen Anfang Mai 2015 Einreichen der Anträge für Legislaturziele Direktionen, und Massnahmen einschliesslich der Staatskanzlei dafür geplanten Aufwendungen mit den Ersteingaben KEF, Zusammenstellung durch die Staatskanzlei Anfang Juni 2015 Klausur und RRB Provisorische Fest- Regierungsrat legung der Legislaturziele und Mass- nahmen zusammen mit der Überarbei- tung KEF, Auftrag an die Direktionen und Staatskanzlei zur Anpassung der Einträge im KEF 2016–2019 Juni 2015 Anpassung des Entwurfs KEF 2016–2019 Staatskanzlei, (einschliesslich Direktionsziele) in der Direktionen Überarbeitung KEF Anfang Juli 2015 Materielle Festlegung der Legislaturziele Regierungsrat 2015–2019 und Massnahmen (zusammen mit dem KEF 2016–2019)
6. Richtlinien der Regierungspolitik und KEF 2016–2019 a. Überblick Die Richtlinien der Regierungspolitik umfassen a. die langfristigen Ziele des Kantons (Abschnitt 4); b. die Legislaturziele des Regierungs- rates (Abschnitt 5); c. Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele des Regierungsrates (Abschnitt 5). Sie werden in Form einer Broschüre von rund 30 Seiten Umfang veröffentlicht. Der Konsolidierte Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) ist auf die Richtlinien der Regierungspoli- tik auszurichten (§ 3 Abs. 2 OG RR). Die Langfristigen Ziele des Kantons, die Legislaturziele des Regierungsrates und die genehmigten Massnah- men zur Umsetzung der Legislaturziele werden in den KEF eingestellt. b. Anpassungsbedarf gegenüber der Legislaturplanung 2011–2015 Zur Kommunikation der Richtlinien der Regierungspolitik an die Me- dien wird ein Konzept erarbeitet. c. Struktur und Vorgehen Auf die materielle Festlegung der Legislaturziele des Regierungsrates 2015–2019 (Abschnitt 5) hin wird die Druckfassung der Broschüre «Richt- linien der Regierungspolitik» und die Kommunikation an die Öffentlich-
keit vorbereitet und dem Regierungsrat vorgelegt. Danach wird die Bro- schüre in Produktion gegeben und nach den Schulsommerferien der Öffentlichkeit vorgestellt. Im KEF 2016–2019, Teil Regierungsrat, werden die langfristigen Ziele des Kantons und die Legislaturziele des Regierungsrates 2015–2019 ab- gebildet, da sie die Grundlage für die Planungen der Direktionen und Leistungsgruppen bilden (vgl. Abschnitt 5). Im Teil Direktionen werden in den Leistungsgruppen die Dauer- und Vollzugsaufgaben in der Rub- rik «Aufgaben» dargestellt. Die Leistungsgruppen verweisen auf die den Aufgaben zugrunde liegenden langfristigen Ziele des Kantons. d. Organisation Die Staatskanzlei ist verantwortlich für das Verfahren und unterstützt die Direktionen bei den Arbeiten. Sie erarbeitet die Broschüre «Richt- linien der Regierungspolitik» und bereitet die korrekte Abbildung von Legislaturzielen des Regierungsrates sowie langfristigen Zielen des Kan- tons im KEF vor. e. Zeitplan Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Anfang Juli 2015 Vorbereitung der Druckvorlage Richt- Staatskanzlei linien der Regierungspolitik 2015–2019 und der Kommunikation an die Öffentlichkeit Verabschiedung im Rahmen der mate- Regierungsrat riellen Festlegung der Legislaturziele des Regierungsrates 2015–2019 und des KEF 2016–2019 Juli–August 2015 Druck und Internetaufbereitung Staatskanzlei, der Richtlinien der Regierungspolitik KDMZ Ende August 2015 Präsentation an Medienkonferenz, Regierungsrat, Zustellung an den Kantonsrat Staatskanzlei
7. Abstimmung von weiteren Planungen mit den Legislaturzielen a. Überblick Gemäss § 34 Abs. 3 OG RR sind die Planungen der Direktionen mit der Planung des Regierungsrates abzustimmen. Die Direktionen sind zuständig für die Planung ihrer Politikbereiche (§ 11 VOG RR). Bei der Abstimmung zwischen den Planungen von Politikbereichen und der Legislaturplanung wird unterschieden zwischen Planungen, die den Legis- laturzielen nachgeordnet sind, und anderen Planungen (§ 12 VOG RR). Den Legislaturzielen nachgeordnete Planungen (Umsetzung der Legis- laturziele des Regierungsrates) sind auf die Legislaturziele auszurichten,
andere Planungen (ohne direkten inhaltlichen Bezug zu den Legislatur- zielen des Regierungsrates) mit diesen zu koordinieren. Die Staatskanz- lei überprüft die Ausrichtung und Koordination der vom Regierungsrat zu beschliessenden Planungen. Die Direktionen stellen ihr die Planungs- entwürfe vor der Antragstellung zur Besonderen Stellungnahme zu (§ 12 Abs. 3 VOG RR). b. Anpassungsbedarf gegenüber der Legislaturplanung 2011–2015 Es wird kein Anpassungsbedarf festgestellt. c. Struktur und Vorgehen Gemäss RRB Nr. 193/2012 sollen die Direktionen Planungen, die im Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinien der Regierungspolitik be- reits bestehen und noch gültig sind, überprüfen und gegebenenfalls auf die neuen Legislaturziele abstimmen. Zu diesem Zweck überprüfen sie gestützt auf die jährlich von der Staatskanzlei aktualisierte «Liste der Planungen, Strategieberichte und Evaluationen der Direktionen» ihre den Legislaturzielen nachgeordneten Planungen auf die Abstimmung mit den Legislaturzielen des Regierungsrates. Die anderen Planungen prüfen sie auf die Koordination mit den Legislaturzielen des Regierungsrates. Gegebenenfalls ist dem Regierungsrat ein Antrag auf Anpassung oder Koordination vorzulegen. Die Liste der Planungen, Strategieberichte und Evaluationen der Direktionen wird dem Regierungsrat anschliessend zur Kenntnis unterbreitet. Im Rahmen von Anträgen an den Regierungsrat für neue Planungen sollen die Direktionen Hinweise auf die Abstimmung mit der Legislaturplanung machen. Die Staatskanzlei (Abteilung Regie- rungscontrolling) kann beigezogen werden, um die Direktionen dabei zu unterstützen.
8. Gesamtsteuerung Gemäss § 2 Abs. 3 VOG RR leitet die Staatskanzlei das Verfahren zum Legislaturbericht, zur Lagebeurteilung und zu den Richtlinien der Re- gierungspolitik. Alle wichtigen Entscheide werden dem Regierungsrat unterbreitet. Die Aufträge zur Erbringung der Beiträge und die Einla- dungen für die Workshops zu den Politikbereichen gehen an die Direk- tionen. Die Generalsekretärenkonferenz wird regelmässig über den Stand des Verfahrens unterrichtet und falls erforderlich konsultiert. Die Direk- tionscontrollerinnen und -controller werden im Controllingforum regel- mässig über die Umsetzungsschritte informiert. Die Staatskanzlei räumt den Direktionen ausreichende Fristen für Beiträge und Entscheidfin- dung ein. Sie unterstützt die Direktionen bei allen Arbeiten und gestal- tet die Abläufe so schlank wie möglich.
9. Gesamtzeitplan Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Ab Februar 2014 Bericht Umfeldentwicklungen erarbeiten Staatskanzlei Standortmonitoring: Detailkonzept Staatskanzlei Zürich Imagemonitoring (ZIM 2014) Staatskanzlei, erarbeiten AWA Frühjahr 2014 Standortmonitoring: Indikatoren Staatskanzlei, bestimmen Direktionen Langfristige Ziele: Anpassungsbedarf zusammenstellen Bezeichnung der Direktionsverantwort- Direktionen lichen für die Lagebeurteilung Juli 2014 Standortmonitoring: Indikatoren-Daten Direktionen, zusammenstellen und aufbereiten Staatskanzlei, Statistisches Amt Liste «Planungen, Strategieberichte Staatskanzlei, und Evaluationen» zusammenstellen Direktionen Sommer 2014 RRB Anpassung der langfristigen Ziele Regierungsrat Anfang September– Legislaturbericht: Erhebung der Beiträge Staatskanzlei, Mitte Oktober 2014 bei den Direktionen Direktionen Standortmonitoring: Erhebung der Daten- interpretationen und Einschätzung der Stärken/Schwächen Zürich Image Monitoring: Abschluss Staatskanzlei November– Konsolidieren der materiellen Grundlagen Staatskanzlei Dezember 2014 für die Lagebeurteilung, Präsentation in der Generalsekretärenkonferenz Bereinigung und Fertigstellung Staatskanzlei des Legislaturberichts Dezember 2014 / Workshops Lagebeurteilung je Politik- Staatskanzlei, Januar 2015 bereich Direktionen Januar 2015 RRB Verabschiedung Legislaturbericht, Regierungsrat, Veröffentlichung/Medienkommunikation Staatskanzlei Januar–Februar 2015 Nachbereiten und Auswerten der Work- Staatskanzlei shops Lagebeurteilung, Präsentation der Ergebnisse in der Generalsekretären- konferenz, Aufbereitung für die Klausur des Regierungsrates Anfang März 2015 Klausur und RRB Lagebeurteilung: Fest- Regierungsrat legen der vorrangigen Herausforderungen (mit den Richtlinien KEF 2016–2019), Auftrag zum Einreichen von Legislatur- zielen und Massnahmen
Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Anfang Mai 2015 Einreichen der Anträge für Legislaturziele Direktionen des Regierungsrates und Massnahmen einschliesslich der geplanten Aufwendun- gen (mit den Ersteingaben KEF) Anfang Juni 2015 Klausur und RRB Provisorische Fest- Regierungsrat legung der Legislaturziele und Mass- nahmen (mit Überarbeitung KEF), Auftrag zur Anpassung der Einträge im KEF 2016–2019 Juni 2015 Anpassung des Entwurfs KEF 2016–2019 Staatskanzlei, (einschliesslich Direktionsziele) Direktionen Anfang Juli 2015 Materielle Festlegung der Legislaturziele Regierungsrat 2015–2019 und Verabschiedung der Druckvorlage Richtlinien der Regierungs- politik (mit materieller Festlegung KEF 2016–2019) Ende August 2015 Medienkonferenz Richtlinien der Regierungsrat Regierungspolitik 2015–2019, Veröffent- lichung als Druckfassung und im Internet
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Vorgehen bei der Legislaturplanung gemäss Ziffern 2–9 der Erwägungen wird zugestimmt.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und an die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi